Ballungsraum Benennung
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deDefinitionen
'Ballungsraum' (...) Gebiet mit mehr als 250 000 Einwohnern oder, falls 250 000 oder weniger Einwohner in dem Gebiet wohnen, einer Bevölkerungsdichte pro km2, die nach Auffassung der Mitgliedstaaten die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität rechtfertigt. (Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität, Amtsblatt Nr. L 296 vom 21/11/1996 S. 0055 - 0063)
Im Sinne des BImSchG ist 'Ballungsraum' ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer; (BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist http://bundesrecht.juris.de/bimschg/BJNR007210974.html#BJNR007210974BJNG011003310 WWW20100510)
durch den Mitgliedstaat festgelegter Teil seines Gebiets mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 und einer solchen Bevölkerungsdichte, dass der Mitgliedstaat den Teil als Gebiet mit städtischem Charakter betrachtet; (RICHTLINIE 2002/49/EG ... vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm)