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Die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des seit 1.1.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Führung des Verpackungsregisters. In dem Register müssen sich Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen registrieren. Außerdem obliegt der Zentralen Stelle – neben der Veröffentlichung des Mindeststandards – im Einvernehmen mit dem UBA auch die Erlaubniserteilung zur Veröffentlichung der Berichte der dualen Systeme über die Umsetzung der Vorgaben bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte.

Gefundene Schlagwörter

  • Verpackungsregister
  • Register
  • Verpackungsindustrie
  • Inverkehrbringen
  • Duale Abfallwirtschaft