Organisationserlass BMU

Text (1.369 Zeichen)

Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden übertragen 1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht, für die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raum- ordnung sowie für den demografischen Wandel; 2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Raumordnung, für den Bundesraum- ordnungsplan Hochwasserschutz, für die Europäische Raumentwicklungs- politik und den territorialen Zusammenhalt sowie für den demografischen Wandel. Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein. Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. v. Ziffer l. des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 (BGBl. I S. 901) wird wie folgt gefasst: Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär Oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt

Gefundene Schlagwörter

  • Zuständigkeit
  • Ländliche Infrastruktur
  • Bevölkerungsentwicklung
  • Europa
  • Bundeskompetenz
  • Bauwirtschaft
  • Infrastruktur
  • Ländlicher Raum
  • Bevölkerungspolitik
  • Naturschutz
  • Stadtentwicklung
  • Kerntechnische Sicherheit
  • Verkehr
  • Raumordnung
  • Hochwasserschutz
Weitere Ergebnisse (1)
  • Digitale Infrastruktur