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- Das geltende Regelungskonzept für Meeresdüngung ist angemessen. Da die Methode erhebliche Risiken birgt, gilt ein Verbot für kommerzielle Vorhaben. For-schungsvorhaben sind im Grundsatz erlaubt. Jedoch von der Forschungsinstitution (Antragsteller*in) nachgewiesen und von einer staatlichen Behörde bestätigt werden, dass negative Umwelteinwirkungen ausgeschlossen sind (Genehmigungsvorbehalt).

Gefundene Schlagwörter

  • Ozeandüngung
  • Genehmigungsvorbehalt
  • Schädliche Umwelteinwirkung