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Die Vertragsstaaten des Protokolls zum Übereinkommen zur Verhütung der Meeres¬verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) beschlossen 2013 die Regulierung der Meeresdüngung und anderer 'marine Geoengineering'-Aktivitäten. Kommerzielle Aktivitäten zu Meeresdüngung sind verboten.