Verschandelung reicht als Ablehnungsgrund nicht aus | SWR Aktuell Rheinland-Pfalz | SWR Aktuell | SWR

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Den Bau einer Windkraftanlage allein wegen befürchteter Verschandelung der Landschaft abzulehnen, war nicht rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und kassierte damit ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Vorjahr. Zu dieser Entscheidung gelangte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem Berufungsverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil fiel den Angaben nach am 6. Juni. Kreis sah Welterbe-Status gefährdet Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte einen Antrag für ursprünglich vier Windräder im Januar 2015 abgelehnt. Denn der Kreis befürchtete eine Verschandelung der Landschaft durch die weithin sichtbaren Anlagen, weil der Standort in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal sein sollte. Dauer 1:12 min Sendedatum Do, 5.9.2019 Sendezeit 18:00 Uhr Sender SWR Fernsehen BW Windkraftgipfel: Mehr Windräder fürs Land Bund und Länder haben am Donnerstag beschlossen, dass künftig mehr Windräder gebaut werden. Der baden-württembergische Umweltminister will dafür Genehmigungsverfahren vereinfachen. Daraufhin klagte die Firma, die die Anlagen aufstellen wollte, gegen den Landkreis. Das Unternehmen wollte nach Umplanungen nur noch drei statt vier Anlagen aufstellen und verlangte, den ursprünglichen Ablehnungsbescheid aufzuheben. OVG überstimmt Verwaltungsrichter Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage im Juli 2018 ab. Die Richter waren damals ebenfalls der Ansicht, dass die Windräder das Landschaftsbild beeinträchtigen könnten. Dem widersprach nun das Oberverwaltungsgericht. Zwar sei das Obere Mittelrheintal eine besonders schutzwürdige Landschaft. Eine Verunstaltung sei durch die beantragten Windräder aber nicht zu befürchten. Der Landkreis müsse daher prüfen, ob es noch andere Gründe gebe, die gegen die Anlagen sprächen.

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