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BfN: Antarktis-Vertragssystem

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Funktionsweise: Das Antarktis-Vertragssystem beinhaltet neben dem ursprünglichen Antarktis-Vertrag und dem Umweltschutzprotokoll weiterhin das "Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben" (CCAS, 1972) und das "Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis" (CCAMLR, 1980). Für den Naturschutz relevant ist insbesondere das Umweltschutzprotokoll, in dem weit reichende Bestimmungen zum Schutz der antarktischen Umwelt festgelegt sind. Seine sechs Anlagen betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, die Beseitigung und Behandlung von Abfällen, den Schutz sowie die Verwaltung ausgewählter Gebiete und die Umwelthaftung. werden, welches im Zuge des Protokolls eingerichtet wurde. Das Steuerungsgremium des Antarktisvertrags ist das jährlich stattfindende Treffen der Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), bei dem entsprechende Empfehlungen vom Komitee für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection) erarbeitet und als konkrete Maßnahmen für die Umsetzung des Vertragssystems vom ATCM verabschiedet werden. In Deutschland trat 1998 das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in Kraft, das für alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten eine behördliche Genehmigung notwendig macht.

Gefundene Schlagwörter

  • Antarktis
  • Antarktisvertrag
  • Umweltschutz
  • Abfälle zur Beseitigung
  • Umweltschutzmaßnahme
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Naturschutz
  • Verwaltung
  • Behörde
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Umwelthaftung
  • Abfallbehandlung
  • Tierschutz
  • Anlage
  • Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag
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  • Genehmigung
  • Flora