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Bäume (zum Beispiel Weide (Salix)) sind empfindlich gegenüber Verschmutzungen der Luft. Hausfeuerungen werden durch die 1. BImSchV reglementiert. Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes bedürfen. Auch Emissionen von Staub und CO werden begrenzt und müssen unterhalb bestimmter Konzentrationswerte bleiben.

Gefundene Schlagwörter

  • Staubemission
  • Schadstoffemission
  • Erste BImSchV
  • Feuerungsanlage
  • Baum
  • Konzentrationswert
  • Kohlenmonoxid
  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Weidenbaum
  • Luftverunreinigung