Definition

Unter einer „Drohne“ versteht man ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte. (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur WWW201711114 http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html)

Alternative Benennungen

de
  • Drohne
  • Unbemanntes Luftfahrtsystem
  • Unbemanntes Fluggerät
  • Unbemanntes Luftfahrzeug
en
  • unmanned aerial vehicle
  • unmanned aerial system
  • unmanned ground freeride vehicle
  • unmanned air vehicle
  • flying drone

Oberbegriffe