Definition

wurde 1973 verabschiedet und 1996 mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes geändert. Es regelt insbesondere die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und die Pflicht zur Gründung eines Koordinationsgremiums des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes - des Arbeitschutzsausschusses. Es bestimmt damit die grundsätzlichen Strukturen der Organisation eines wirksamen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, indem es die Akteure, ihre Aufgaben und ihre Zusammenarbeit festlegt.

Alternative Benennungen

de
  • ASiG
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
en
  • Industrial Safety Act

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

Zugewiesene Kollektionen