Definition

Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG, § 2 Absatz 5 Nr. 2 vom 17. März 1998)

Alternative Benennungen

de
  • Aufgegebener Industriestandort
  • Altlastenstandort
  • Altfläche
en
  • abandoned industrial site
  • abandoned site

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen

Links zu anderen Vokabularen

Exact Matches

 

Related Matches

 

Broader Matches

 

Narrower Matches

 

Thema der Ereignisse

 

Ort der Ereignisse