Vorbereitung zur Wiederverwendung Benennung
Sprache
deDefinition
Vorbereitung zur Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren. ("Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist" WWW20170102 https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krwg/gesamt.pdf)
Wortart
Substantiv (die)Wortstamm
Vorbereitung zur WiederverwendungSchreibweisen
Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendungen, Vorbereitung der Wiederverwendung, Vorbereitung der Wiederverwendungen, Vorbereitung einer Wiederverwendung, Vorbereitung einer WiederverwendungenBevorzugte Benennung von
- Vorbereitung zur Wiederverwendung (stillgelegt)
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
Zusammengesetzt aus
Zusammengesetzt in
Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Textanalysefunktion
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
Joachim Fock am 02.01.2017
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Letzte Änderung
Joachim Fock am 02.01.2017
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