Definitionen

Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können, einschließlich Abfälle zur Verwertung mit hohem organischen Anteil tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder an Pilzmaterialien. (Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 2 Abs. 1)

Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende: 1. Garten- und Parkabfälle, 2. Landschaftspflegeabfälle, 3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie 4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind. (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 3 Abs. 7)

Alternative Benennungen

de
  • Kompostierbarer Abfall
  • Biomüll
  • Biogener Siedlungsabfall
  • Biologisch abbaubarer Siedlungsabfall
  • Biogener Abfall
  • Biogener Müll
en
  • putrescible waste
  • biogenic municipal waste
  • biodegradable waste
  • compostable waste

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