Definition

Spaltbare Stoffe in Form von: 1. Plutonium 239 und Plutonium 241, 2. mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran, 3. jedem Stoff, der einen oder mehrere der in den Nummern 1 und 2 genannten Stoffe enthält, 4. Stoffen, mit deren Hilfe in einer geeigneten Anlage eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann und die in einer Rechtsverordnung bestimmt werden.
Der Ausdruck "mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" bedeutet Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder diese beiden Isotope in einer solchen Menge enthält, dass die Summe der Mengen dieser beiden Isotope größer ist als die Menge des Isotops 238 multipliziert mit dem in der Natur auftretenden Verhältnis des Isotops 235 zum Isotop 238. (Atomgesetz (AtG), § 2)

Alternative Benennungen

de
  • Atombrennstoff
  • Nuklearer Energieträger
  • Nuklearer Brennstoff
  • Kernmaterial
  • Kernreaktorbrennstoff
  • Kernkraftwerkbrennstoff
en
  • atomic fuel
  • reactor fuel

Oberbegriffe

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