Besonders überwachungsbedürftiger Abfall Label
Language
deDefinition
Mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 15. Juli 2006 wurden die Begriffbestimmungen im deutschen Abfallrecht an das EU-Recht und die europarechtliche Terminologie angepasst. Die »besonders überwachungsbedürftigen Abfälle« werden nun als »gefährliche Abfälle«, alle übrigen Abfälle als »nicht gefährliche Abfälle« bezeichnet.
Part of speech
Noun (male)Base form
Inflectionals
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Compound in
Usage Notes
Editorial notes
Text Analysis
Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftSource Notes
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fo on 2003-12-09
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Barbara Fock on 2024-01-17