Güterkraftverkehr Benennung
Sprache
deDefinition
geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. (Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), § 1 Nr. 1)
Wortart
Substantiv (der)Wortstamm
GüterkraftverkehrSchreibweisen
Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehres, GüterkraftverkehrsBevorzugte Benennung von
Alternative Benennung von
BK-Benennung von
Übersetzungen
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Verwendungsangaben
Redaktionelle Anmerkungen
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Benennung mit TextanalysefunktionÜbersetzungsstatus
Übersetzung geprüftQuellenangaben
Änderungsangaben
Initiale Version
am 15.02.1994
Letzte Änderung
Barbara Fock am 18.11.2021