Standortauswahlgesetz tritt in Kraft
Repository Site Selection Act enters into force
Beschluss des Bundesrates zur befristeten Verlängerung der Gorlebenveränderungssperren-Verordnung
Kabinett beschließt Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.
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2016-11-21
BMUB: Pressemitteilung Nr. 062/15 | Berlin, 25.03.2015: Kabinett beschließt Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben
2015-03-25
2015-03-25