Kaverneninspektion im Kernkraftwerk Brunsbüttel: Weitere verrostete Abfallfässer entdeckt
Anwohner und Greenpeace klagen gegen Betriebsgenehmigung - AKW Brokdorf nicht terrorsicher
Zwischenlager Brunsbüttel: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Kernkraftwerk Brunsbüttel: Rostige Atommüllfässer
Bei Kaverneninspektion in Brunsbüttel stark deformiertes Fass entdeckt
OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
sns
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2016-11-21
NDR: Zwischenlager Brunsbüttel nicht rechtens
Süddeutsche: Streit um atomares Zwischenlager Brunsbüttel "Wo soll der Müll denn hin?"
BfS: Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel - Information zur Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel
2013-06-19
2013-06-19