Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar
German duty on nuclear fuel is compatible with EU law
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Am 7. Juni 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Abgabe auf neu eingesetzte Brennelemente nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und die Steuer somit nichtig ist. Zwischen 2011 und 2016 führten die Atomkonzerne mehr als sechs Milliarden Euro Brennelementesteuer an den Fiskus ab. Jetzt rechnen die Atomkonzerne damit, dass sie die gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.
Initiale Version
2017-07-03T08:20:16+00:00
Meike Wolff
Klimaretter: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 42/2017 vom 7. Juni 2017: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
2017-06-07
2017-06-07