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:_8715a8e3 skos:prefLabel "Neue Haftungsregeln für die Antarktis"@de.
:calendarEvent_179 skos:prefLabel "Abkommen zum Schutz der Antarktis"@de;
skos:prefLabel "Agreement on protecting the Antarctic"@en.
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:t8809ce_11b44cb4bff_-7e7e skos:prefLabel "Ausführungsgesetz des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) tritt in Kraft"@de;
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skos:prefLabel "Neue Haftungsregeln für die Antarktis"@de;
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skos:definition "Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert."@de;
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dct:title "BMUB: Pressemitteilung Nr. 016/17, 18.01.2017: Neue Haftungsregeln für die Antarktis"@de;
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