Bundeskabinett beschließt Novelle des UVP-Gesetzes
Act on the Assessment of Environmental Impacts
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte
Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG sog. Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG sog. Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Act Concerning Supplemental Provisions on Appeals in Environmental Matters Pursuant to EC Directive 2003/35/EC (Environmental Appeals Act)
Fracking: Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem neuen Projekt
Shale gas: new fracking projects must pass environmental test
Stärkung der UVP-Richtlinie
MEP back revised EIA Directive
Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen
Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Initiale Version
2017-07-10T18:24:08+00:00
Meike Wolff
BMUB: Pressemitteilung Nr. 240/17, 07.07.2017: Hendricks: Keine Salami-Taktik mehr bei Genehmigung von Großställen
2017-07-07
2017-07-07