Bundestag verabschiedet Standortauswahlgesetz
Bundestag verabschiedet Standortauswahlgesetz
Standortauswahlgesetz tritt in Kraft
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Bundestag verabschiedet Standortauswahlgesetz
BfE ist ab Mitte August 2017 für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen
Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.
Initiale Version
2017-07-25T08:35:24+00:00
Meike Wolff
BfE: Pressemitteilung 24.07.2017: Schutz möglicher Endlagerstandorte BfE ist ab Mitte August für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen
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