Greenpeace Rechtsgutachten: Haltung von Mastschweinen verstösst gegen Tierschutzgesetz und Verfassung
Bundestag beschließt die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz
Der Bundestag hat am 17. Mai 2002 die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz beschlossen. Alle Fraktionen stimmten in Berlin der Ergänzung des Grundgesetzartikels 20a zu, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und jetzt auch den der Tiere fest schreibt. Mit der Verfassungsänderung wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat schützt dann die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere".
sns
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2016-11-21
Deutscher Bundestag: 13.2 Grundgesetz-Änderungsgesetze
2002-05-17
2002-05-17