Eilverordnung zum Neonikotinoidverbot tritt in Kraft
Bienensterben durch insektizide Saatgutbehandlungsmittel
Bee losses caused by insecticidal seed treatment
Neue Verordnung schützt dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete eine Verordnung mit der Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt werden , der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig. Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.
sns
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2016-11-21
BMEL: Pressemitteilung Schmidt: Pressemitteilung Nr. 92 vom 22.07.16Schmidt: Ein großer Erfolg für den Bienenschutz
Bundesregierung: Noch mehr Bienenschutz
2016-07-22
2016-07-22