Zeitangabe

Zeitpunkt
2013-01-31

Beschreibung

de

Am 31. Januar 2013 stellt das Oberverwaltungsgericht Hannover fest, dass die Reusenfischerei für die Fischotter am Steinhuder Meer technisch verändert werden muss, damit die Netze nicht zur Todesfalle für Fischotter werden. Der Verein „Aktion Fischotterschutz“ hatte gegen die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde geklagt, da sie den Bestand, der vor gut drei Jahren wieder heimisch gewordenen Tiere durch die Fischerei gefährdet sehen. Das Land Niedersachsen schließt regelmäßig Pachtverträge mit den Fischern am Steinhuder Meer ab. Bis zum Abschluss einer behördlichen Verträglichkeitsprüfung darf die Fischerei nur noch mit Reusen durchgeführt werden, die Vorrichtungen gegen das Ertrinken der Fischotter aufweisen.

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