BMUB lässt rechtssichere Stilllegung von Brennelementeproduktion in Deutschland prüfen
Standortauswahlgesetz tritt in Kraft
Repository Site Selection Act enters into force
Greenpeace-Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA vorgelegt
UF6-Transport bei Bremen gestoppt
Police stops uranium hexafluoride transport
Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung vorgelegt
Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA
Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
Initiale Version
2017-06-30T07:23:00+00:00
Meike Wolff
BMUB: Pressemitteilung Nr. Nr. 228/17, 28.06.2017: Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA
Helmholtzzentrum Berlin: Häufig gestellte Fragen zur Sicherheit des Forschungsreaktors BER II
2017-06-26
2017-06-26