Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-03-08

Beschreibung

de

Die Bundesnetzagentur eröffnete am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. Mai 2017. Bis zum 2. Mai können sich Investoren mit Projekten von mindestens 750 Kilowatt Nennleistung für eine Beteiligung am Umlageverfahren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewerben. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 800 Megawatt und der Höchstwert ist auf 7 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Es gelten Sonderregeln für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Diese können sich bereits vor der Erteilung einer Genehmigung um die Förderung bewerben, erhalten den Zuschlagswert im Einheitspreisverfahren und haben eine längere Errichtungsfrist.

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