UN-Ausschuss wirft EU Rechtsbruch vor
EU is breaching access to justice law, UN Committee finds
Unterzeichnung der Aarhus Konvention
Aarhus Convention signed
Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) tritt in Kraft
The Environmental Appeals Act come into effect
Klagerecht für Umweltverbände erweitert
Wider access to justice for environmental NGOs
Euopäischer Gerichtshof erweitert Klagerecht von Umweltverbänden
Bundestag stimmt der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zu
Am 27. April 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften. Das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Damit erhalten Umweltverbände mehr Klagerechte. Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die "materielle Präklusion". Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
Initiale Version
2017-04-28T22:01:54+02:00
Meike Wolff
BMUB: Pressemitteilung Nr. 132/17, 28.04.2017: Mehr Klagerechte für Umweltverbände
2017-04-27
2017-04-27