Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben

  1. Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweinswale in der Ostsee in Stellnetzen von Fischern verfangen und ertrinken. Ein neues Warngerät hat jetzt nach mehrjährigen Versuchsreihen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert: Die Schweinswal-Beifänge ließen sich in der westlichen Ostsee mithilfe dieses Geräts um mehr als 80 % verringern. Im Dezember 2016 stellte das Entwicklungs- und Erprobungsteam der Firma F3 gemeinsam mit TB Conrad und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei die Ergebnisse im Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium in Kiel vor. Das neu entwickelte, programmierbare Warngerät PAL („Porpoise ALert“) erzeugt naturgetreue Kommunikationssignale und regt die Echoortung der Tiere an. Das unterscheidet PAL von bislang eingesetzten akustischen Vergrämern, sog. Pingern, die störende Geräusche aussenden. Die PAL-Geräte wurden seit 2014 in der professionellen dänischen und deutschen Stellnetzfischerei in der westlichen Ostsee getestet. Bei jedem Versuch wurden gleichzeitig jeweils zwei gleich lange Netze ausgebracht. Nur eines war mit PAL ausgerüstet, das andere, herkömmliche Netz diente als Kontrolle. Insgesamt wurden in mehr als 900 Einsätzen 21 Schweinswale beigefangen: nur 3 in PAL-Netzen, aber 18 in den Kontrollnetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass PAL in der Ostsee erfolgreich zur Minimierung des Schweinswalbeifangs eingesetzt werden kann.

  2. Der NABU- Bundesverband gab am 28. Dezember 2016 den Preisträger des peinlichsten Umweltpreis in Deutschland für das Jahr 2016 bekannt. Den Dinosaurier des Jahres bekommt Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG verliehen. Hauptgrund ist die von Werner Baumann eingefädelte Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto. Der NABU-Bundesverband begründet sein Entscheidung, dass "mit der geplanten Übernahme des US-Agrargiganten Monsanto Baumann nicht nur die kostenträchtigste Fusion der deutschen Wirtschaftsgeschichte besiegelt wird. Er treibt damit auch weltweit eine natur- und umweltschutzfeindliche hochintensive Landwirtschaft weiter an, die maßgeblich zum Verlust der biologischen Vielfalt beiträgt. Die Unternehmensausrichtung von Bayer und Monsanto geht zudem zulasten von Landwirten und Verbrauchern, deren Abhängigkeit von forcierten monopolartigen Agrarmarkt-Strukturen zunimmt." Mit dem Dinosaurier des Jahres, der aus Zinn gegossenen und 2,6 Kilogramm schweren Nachbildung einer Riesenechse, zeichnet der NABU seit 1993 solche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die sich sowohl durch negative Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Wirkens in Sachen Umweltschutz als besonders antiquiert erwiesen haben.

  3. Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Verpackungsgesetzes. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. Es schreibt unter anderem höhere Recycling-Quoten bis zum Jahr 2022 vor: 63 Prozent für Kunststoffverpackungen und 90 Prozent bei Metallen, Papier und Glas.

  4. Auf Vorschlag des Bundesministeriums verständigte sich am 21. Dezember 2016 das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes. Ziel ist es in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort zu finden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest. Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der Endlagerkommission aufgenommen. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte. Außerdem enthält der Gesetzentwurf neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen. Über Fach- und Regionalkonferenzen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen.

  5. Am 21. Dezember 2016 stimmte das Bundeskabinett dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingebrachten Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zu. Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

  6. Am 21. Dezember 2016 beschloss das Bundeskabinett den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingebrachten Entwurf eines Carsharing-Gesetzes. Das Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit geben, Carsharing besonders zu fördern, zum Beispiel mit Stellplätzen oder reduzierten Parkgebühren.

  7. Gemeinsam mit dem Nachbarstaat Kanada haben die USA große Teile der arktischen Gewässer für Ölbohrungen gesperrt, teilte das Weiße Haus am 20. Dezember 2016 mit. Gesperrt bleiben die Tschuktensee und die Beaufort See auf der US-Seite und die kompletten Arktis-Gewässer vor Kanada.

  8. Am 19. Dezember 2016 klassifizierte der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur den Weichmacher Bisphenol A sowie drei weitere Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe. Damit fällt Bisphenol A in den Annex XIV des Chemikalienregisters REACH. Außerdem wurden drei weitere besonders besorgniserregende Stoffe klassifiziert: Nonadecafluorodecanoic-Säure (PFDA), eine Gruppe von Hemmstoffen namens 4-Heptylphenol, welche in Reinigungsmitteln und Korrosionsschutzmitteln enthalten ist, sowie 4-tert-Pentylphenol, was als Weichmacher und Beschichtungsmittel fungiert. Ab Januar 2017 werden die Stoffe in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen und ihr Gebrauch eingeschränkt.

  9. Die von der Firma Deutsche Erdöl AG (DEA) geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich sind nach dem Nationalparkgesetz im Nationalpark Wattenmeer Eingriffe im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes, Sprengungen oder Bohrungen verboten. Unter dieses Verbot fallen auch die von DEA beabsichtigen Explorationsbohrungen. Diese Auffassung der Landesregierung wird auch durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten untermauert, wie Umweltminister Robert Habeck am 19. Dezember 2016 im Rahmen einer Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses mitteilte.

  10. Am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Deutschland und Belgien nach rund zehnmonatigen Verhandlungen ein bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit. Kern des Abkommens ist die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission und ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende des Jahres 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt. Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien.

  11. Der Bundesrat beschloss am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor. Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt.

  12. Am 15. Dezember 2016 wies das Landgericht Essen die "Klimaklage" des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ab. Das Zivilgericht begründete dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität", räumte aber gleichwohl eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. Der Kläger und seine Anwältin hatten auf eine Beweisaufnahme zu der Frage gehofft, ob Mitverursacher des Klimawandels für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge des globalen Klimawandels entstehen.

  13. Am 15. Dezember 2016 regelte der Deutsche Bundestag die weiteren Folgen des Atomaustiegs. Für den Rückbau der Atomkraftwerke, von denen 2022 die letzten vom Netz gehen sollen, bleiben die Atomkonzerne zuständig. Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfällen überweisen die Atomkonzerne mehr als 23 Milliarden Euro an den Staat, der ihnen dafür diese Aufgabe abnimmt.

  14. Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

  15. Deutschland muss damit rechnen, seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 nicht zu erreichen. Das geht aus dem Klimaschutzbericht 2016 hervor, den das Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 verabschiedet hat. Darin räumt die Regierung ein, dass ihre Schätzungen zur Reduzierung der Emission klimaschädigender Treibhausgase wohl zu optimistisch gewesen seien. Geplant ist eigentlich, bis 2020 den Treibhausgas-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu senken. 2015 betrug das Minus erst rund 27 Prozent. Laut Klimaschutzbericht wird bis 2020 eine Minderung von 37 bis 40 Prozent vorausgesagt. Erwartet wird aber eher eine Minderung am unteren Rand. Anders ausgedrückt: Die Große Koalition wollte den Ausstoß bis 2020 um 62 bis 78 Millionen Tonnen pro Jahr drücken. Jetzt erwartet sie, dass die Minderung nur bei 47 bis 58 Millionen Tonnen liegen wird.

  16. Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.

  17. Die Europäische Kommission stellte am 12. Dezember 2016 die Anwendung „Global Surface Water Explorer“ offiziell vor. Es handelt sich um eine allgemein zugängliche Online-Anwendung mit interaktiven Karten, die helfen soll, europäische und internationale Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Wasserwirtschaft zu verbessern. Auf den von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und Google Earth Engine entwickelten Karten können Veränderungen der Oberflächengewässer der Erde in den letzten 32 Jahren abgelesen werden. Auf den Karten lässt sich eine Zunahme von Oberflächengewässern in ganz Europa verzeichnen, die auf die Errichtung von Staudämmen und Veränderungen in der Bewirtschaftung und Speicherung dieses Wassers zurückgeht. Allerdings sind die Vorkommen in einigen Teilen Asiens erheblich zurückgegangen. Über 70 % der Nettoverluste sind in Kasachstan, Usbekistan, Iran, Afghanistan und Irak zu verzeichnen. Weltweit sind fast 90 000 km² ganz verschwunden und über 72 000 km² sind nur für einige Monate im Jahr vorhanden. Die Karten sind für alle Nutzer kostenlos über die Google Earth Engine-Plattform zugänglich. Dieses Projekt stellt auch einen Beitrag zum Copernicus Global Land Service dar, dem weltweiten Landüberwachungsdienst des Copernicus-Programms, das einen kostenlosen und freien Zugang zum gesamten Datensatz bietet. Die Copernicus-Satelliten Sentinel-1 und Sentinel-2 werden zudem zusätzliche Radar- und optische Satellitenbilder aufnehmen, durch die die Detailtreue und Genauigkeit der in dem Global Surface Water Explorer enthaltenen Informationen zukünftig weiter verbessert werden können.

  18. Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte die Weltnaturschutzorganisation IUCN ihr Update der Roten Liste der bedrohten Tierarten auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Cancún. Das größte Landsäugetier der Erde ist vom Aussterben bedroht. Die Weltnaturschutzunion IUCN hat den Status der Giraffe (Giraffa camelopardalis) auf der Roten Liste für gefährdete Tier- und Pflanzenarten 2016 von „ungefährdet“ auf „bedroht“ hochgestuft. Hintergrund ist eine dramatische Abnahme der Giraffenbestände um bis zu 40 Prozent in den letzten 30 Jahren. Während 1985 noch 163.000 Tiere gezählt wurden, waren es 2015 nur noch 97.000. Das liegt nach Auffassung der IUCN vor allem daran, dass die Tiere immer weniger Lebensraum haben und illegal gejagt werden. Zudem tragen Unruhen in den Verbreitungsgebieten der Giraffe - im Süden und Osten Afrikas - zum Schwund bei.

  19. Am 7. Dezember 2016 bescheinigte die Europäische Kommission dem europäischen Naturschutzrecht in ihrer Sitzung Fitness und Effektivität. Die Kommission hob hervor, dass die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie wesentliche Instrumente für die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen. Die Europäische Kommission kündigte außerdem die Erstellung eines Aktionsplans an, mit dem die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien in den kommenden Jahren gezielt verbessert werden soll.

  20. Am 6. Dezember 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011" zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft für die Atomindustrie weitgehend zumutbar ist. Jedoch stehe den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird den Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

  21. Ende November 2016 wurde die neue Schutzhülle für den havarierten Block 4 des Atomkraftkraftwerks Tschernobyl fertiggestellt. Die Montage der Schutzhülle erfolgte aus Gründen des Strahlenschutzes auf einer speziell dazu eingerichteten Montageplattform in einiger Entfernung vom Sarkophag. Sechs Jahre lang wurde daran gebaut. Die Schutzhülle wurde dann über den Sarkophag geschoben. Die neue Hülle hat meterdicke Wände aus Edelstahl und ein Drucksystem, das die Strahlung innerhalb der Hülle hält. Bei der Abschlusszeremonie am 29. November 2016 würdigte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko die Schutzhülle als einzigartig.

  22. Am 27. November 2016 sprach sich die Schweiz mehrheitlich in einer Volksabstimmung gegen einen vorzeitigen Atomausstieg aus. Die Bevölkerung stimmte über eine Initiative der Grünen Partei für einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft ab, die vorsah, dass alle fünf Atomkraftwerke spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden müssen. 54,2 Prozent der Stimmenden votierten mit Nein, in nur gerade sechs Kantonen fand das Anliegen der Grünen eine Mehrheit.

  23. Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netz­entwicklungs­plan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

  24. Am 25. November 2016 wurde der Sonderpreis "PartnerStadt – Nachhaltige Infrastrukturen lokal und global" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an die Stadt Solingen verliehen. Mit der Auszeichnung wird Stadt für ihre Nachhaltigkeitsnetzwerke gewürdigt. Der erstmals verliehene Preis wurde von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen der Gala des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in Düsseldorf überreicht. Solingen pflegt Partnerschaften mit Thiès, der drittgrößten Stadt Senegals, und Jinotega in Nicaragua. Im Rahmen beider Partnerschaften konnten vielfältige Maßnahmen angestoßen werden. In einem Projekt zur Rehabilitierung der Ökosysteme werden in Thiès städtische Grünflächen angelegt und eine Aufforstung betrieben. In Zusammenarbeit mit Jinotega wurde u. a. ein Bildungszentrum namens "La Cuculmeca" gebaut, in dem Fächer wie Agrarökologie gelehrt werden.

  25. Am 23. November 2016 sprach sich das Europäische Parlament für strengere nationale Grenzwerte für Emissionen von bestimmten Schadstoffen aus. Die Grenzwerte waren bereits informell mit der niederländischen Ratspräsidentschaft vereinbart worden. Die neuen Vorschriften legen nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (Partikel unter 2,5 Mikrometer Durchmesser) fest.

  26. Am 19. November 2016 starteten die USA in Cape Canaveral den neuen Wettersatelliten GOES-R ("Geostationary Operational Environmental Satellite – R Series"). "GOES-R" wird bei seinen Erdumkreisungen in der Lage sein, Hurrikane und schwere Schneestürme mit größerer Auflösung zu sehen als jeder andere Satellit seiner Art vor ihm.

  27. Auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch wurde am 15. November 2016 eine globale Klima-Partnerschaft gegründet, die insbesondere Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens unterstützen soll. Die Bundesregierung hatte die Partnerschaft gemeinsam mit Marokko, dem Gastgeber der diesjährigen Klimakonferenz, sowie dem Forschungsinstitut World Ressource Institute initiiert. Mehr als 40 Industrieländer, Entwicklungsländer und internationale Organisationen gehören zu den Gründungsmitgliedern. Die Partnerschaft soll eine ambitionierte und schnelle Umsetzung der nationalen Klimapläne sicherstellen. Hierfür werden sich die Mitglieder eng vernetzen und untereinander koordinieren sowie den Zugang zu Finanzierung und technischer Unterstützung für Entwicklungsländer verbessern.

  28. Am 15. November 2016 wurden an mindestens fünf Messstellen im Bereich des Nordpols Temperaturen von 0 bis 1,2 Grad Celsius gemessen. Das sind bis zu 20 Grad mehr als sonst in dieser Jahreszeit üblich. Die langjährigen Temperaturen im November liegen bei minus 18 bis minus 19 Grad Celsius.

  29. Auf der Tagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom 14. bis zum 21. November 2016 in Vilamoura/ Portugal haben sich die Vertragsstaaten auf einen Wiederauffüllungsplan für Schwertfischbestände im Mittelmeer verständigt. Der auf 15 Jahre angelegte Wiederauffüllungsplan enthält Obergrenzen für Fangmengen, zeitweise Verbote und andere technische Maßnahmen, um die Jungtiere zu schonen. 2017 gilt eine Grenze von 10.500 Tonnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils um 15 Prozent reduziert werden soll: 2018 wären das 10.185 Tonnen und 2022 nur noch 8.925 Tonnen.

  30. Am 14. November 2016 beschloss das Bundeskabinett im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerium vorgelegten Klimaschutzplan 2050, auf den sich die Bundesregierung am 11. November 2016 nach langen Verhandlungen geeinigt hat. Damit konnte Umweltministerin Hendricks mit einem offiziellen Beschluss zur UN-Weltklimakonferenz nach Marrakesch reisen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.

  31. Am 9. November 2016 bekam Deutschland auf der UN-Klimakonferenz in Marrakesch den Negativpreis "Fossil des Tages" übergeben. Dieser Preis wird dort jeden Tag von dem Climate Action Network (CAN), einem Netzwerk von Umweltorganisationen, verliehen. Grund für die Auszeichnung war die Unfähigkeit der Bundesregierung Deutschland sich am 8. November 2016 auf einen Klimaschutzplan zu einigen.

  32. Mit Mosambik (Rang 1), Malawi (3), Ghana und Madagaskar (beide 8) gehörten im vergangenen Jahr gleich vier afrikanische Staaten zu den zehn Ländern, die am härtesten von Wetterextremen getroffen wurden. Dies ist ein Kernergebnis der 12. Auflage des Globalen Klima-Risiko-Index, den die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch am 8. November 2016 beim Klimagipfel in Marrakesch vorgestellt hat. Weltweit betrachtet haben Hitzewellen 2015 die meisten Todesopfer gefordert. Betroffen waren sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer - ein Beispiel ist Indien mit mehr als 4300 Todesfällen - als auch Industrienationen, zum Beispiel Frankreich (3300 Todesopfer). Die Menschen litten auch unter fehlenden Schutzmaßnahmen und unzureichender Katastrophenvorsorge in armen Staaten. Alle zehn am meisten betroffenen Länder in den vergangenen 20 Jahren bis 2015 sind Entwicklungsländer, neun davon gehören zur Gruppe der Staaten mit niedrigem oder unterem mittleren Einkommen. Sie gehören zu den Staaten, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen und sehr wenig Mittel für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen haben. Die am stärksten betroffenen Länder dieser längerfristigen Betrachtung - also seit 1996 - sind Honduras, Myanmar und Haiti. Weltweit forderten in den vergangenen 20 Jahren rund 11.000 Extremwetterereignisse fast 530.000 Menschenleben. Die direkten materiellen Verluste addierten sich auf knapp 3,1 Billionen US-Dollar, gerechnet in Kaufkraftparitäten (PPP).

  33. Die Wähler im US-Bundesstaat Washington haben sich am 8. November 2016 mehrheitlich gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen. Nur 42 Prozent stimmten für die "Initiative 732". Sie hatte den Ausstoß von Kohlendioxid besteuern und dafür Arbeitnehmer und Firmen entlasten und Einkommensarme unterstützen wollen. Es wäre die erste Kohlenstoff-Steuer in den USA gewesen.

  34. Nach mehrjähriger Forschungsarbeit ging am 8. November 2016 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt StEnSea (Stored Energy in the Sea) des Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik im Bodensee in die Erprobungsphase. Im Rahmen des Projekts wird ein neuartiges Pumpspeicherkonzept entwickelt, mit dem man große Mengen an Strom, die bei der Offshore-Windkraft erzeugt werden, bereits vor Ort zwischenspeichern kann. Die erste Prototyp-Kugel im Maßstab 1:10 mit einem Durchmesser von drei Metern wurde etwa 200 Meter vor dem Ufer in Überlingen mithilfe von Luftkissen über den See gezogen und am 9. November 2016 für eine vierwöchige Testphase 100 Meter tief in den Bodensee abgelassen. Mit den Ergebnissen des Modellversuchs sollen geeignete Standorte für ein Demonstrationsprojekt in Europa genauer untersucht werden.

  35. Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.

  36. Vom 7. bis 18. November 2016 findet in Marrakesch die 22. Vertragsstaaten­­konferenz unter der UN-Klimarahmenkonvention (COP 22) und die 12. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll (CMP 12) statt. Es ist die erste Klimakonferenz nach dem historischen Durchbruch von Paris im Dezember 2015.

  37. Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzabkommen tritt am 4. November 2016 offiziell in Kraft – vier Jahre früher als ursprünglich erwartet. Das Paris-Abkommen wurde bislang (Stand 3. November) von 94 Staaten ratifiziert, auf die ein Anteil von 66 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfällt. Für das Inkrafttreten mussten mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die einen Emissionsanteil von mindestens 55 Prozent auf sich vereinigen.

  38. Für jede Tonne Kohlendioxid, die ein Mensch irgendwo auf der Erde freisetzt, schwindet das sommerliche Meereis in der Arktis um drei Quadratmeter. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, die am 3. November 2016 in der Zeitschrift Science von Dr. Dirk Notz, Max-Planck-Forschungsgruppenleiter "Meereis im Erdsystem" am Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI-M) und Prof. Julienne Stroeve vom US-Amerikanischen National Snow and Ice Data Center sowie dem University College London, veröffentlicht wurde. Diese Zahlen erlauben es erstmals, den persönlichen Beitrag zur globalen Klimaerwärmung intuitiv zu erfassen. Die Studie erläutert auch, warum Klimamodelle häufig ein langsameres Abschmelzen des Eises simulieren - und sie zeigt, dass das 2°C Erwärmungsziel nicht ausreicht, um das Arktische Meereis auch im Sommer zu erhalten.

  39. Zum Auftakt der Weltbiodiversitätskonferenz im mexikanischen Cancún bekannten sich Minister aus aller Welt dazu, die biologische Vielfalt auch in anderen Politikbereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Forst und Tourismus zu verankern. Das geht aus der Cancún-Erklärung hervor, die am 3. Dezember 2016 zum Abschluss des Ministersegments verabschiedet wurde. Mit der Erklärung bekräftigen die Minister den Beschluss der CBD-Staatengemeinschaft von 2010, Anreize und Subventionen abzubauen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind. Für Deutschland nahm Bundesumweltministerin Barbara Hendricks an dem Ministertreffen teil.

  40. Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.