Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. Am 13. August 2015 war der Welterschöpfungstag 2015. In weniger als acht Monaten hat die Menschheit das gesamte Naturbudget des Jahres aufgebraucht. Das bedeutet, dass der ökologische Fußabdruck der Menschheit die Kapazität der Erde um über 60 Prozent übersteigt. Diese Analyse stammt von Global Footprint Network, einer internationalen Nachhaltigkeitsorganisation mit Büros in Europa, Asien, und Nordamerika. Das Datum des Earth Overshoot Days fiel im Jahr 2000 noch auf Anfang Oktober, und ist seither jedes Jahr früher.

  2. Am 12. August 2015 ereignete sich eine Explosionskatastrophe in der chinesischen Hafenstadt Tianjin auf dem Gelände der Tianjin Ruihai International Logistics Co. Ltd. Laut dem offiziellen Untersuchungsbericht der chinesischen Regierung, der am 5. Februar 2016 vorgestellt wurde, starben 165 Menschen, weitere 8 Menschen werden bis heute vermisst. Dem Untersuchungsbericht zufolge ist es zu der Katastrophe gekommen, weil sich unsachgemäß und illegal gelagerte Gefahrstoffe entzündet haben. Das Unternehmen Tianjin Ruihai Logistik hat illegalerweise das Gefahrgutlager aufgebaut und betrieben. Bei den gewaltigen Explosionen sind 304 Gebäude beschädigt worden, ebenso 12.428 Autos und 7533 Container. Es entstand ein wirtschaftlicher Gesamtschaden von 6,87 Milliarden Yuan.

  3. Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden.

  4. Am 11. August 2015 reichte Australien als 54. Staat seinen angestrebten Beitrag zum Klimaschutz (die sogenannte Intended Nationally Determined Contribution - INDC) beim UN-Klimasekretariat ein. Danach will das Australien seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 26 bis 28 Prozent senken – gegenüber dem Jahr 2005. Australien gehört mit fast 17 Tonnen CO2 pro Einwohner zu den drei größten Pro-Kopf-Emittenten der westlichen Welt.

  5. On 11. August 2015, Japan restarted its first nuclear reactor since the Fukushima disaster in March, 2011. Kyushu Electric Power had reactivated No. 1 reactor at its Sendai nuclear power plant in Kagoshima Prefecture, on the southern island of Kyushu.

  6. Wissenschafler der Universität in Sydney erstellten die erste digitale Karte der Meeressedimente weltweit. Aktuelle geologische Informationen über den Meeresboden sind rar: Die jüngste Karte diese Art ist handgezeichnet und stammt noch aus den 1970er Jahren. Wissenschaftler um Adriana Dutkiewicz von der University of Sydney haben darum den aktuellen Kenntnisstand über die Böden unserer Ozeane in einer Karte digital festgehalten. Rund 15.000 Proben vom Meeresboden, gesammelt von zahlreichen Forschungsschiffen im Lauf der letzten 50 Jahre, haben die Forscher dafür ausgewertet. Mit intelligenten Algorithmen zur Analyse großer Datensätze verwandelten sie diese Masse an Datenpunkten in eine zusammenhängende Karte. Die digitale Karte wurde am 5. August 2015 im Wissenschaftsmagzin Geology veröffentlicht.

  7. Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.

  8. Am 3. August 2015 stellte US-Präsident Barack Obama und die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA in Washington die Endfassung des amerikanischen Clean Power Plan vor. Der Clean Power Plan sieht vor, dass die CO2-Emissionen des Stromsektors bis 2030 um 32 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden sollen.

  9. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigten sich am 2. August 2015 auf eine Endfassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die Zeit nach 2015, die sogenannte "2030-Agenda". Die Agenda mit dem Titel "Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development" liefert erstmals einen weltweit gültigen Umsetzungsplan. Darin einigten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen auf 17 konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, zur Armutsbekämpfung, zu sozialen Fragen und zum Umweltschutz. Diese erarbeiteten mehrere Gremien der UNO innerhalb der vergangenen drei Jahre, allen voran die offenen Arbeitsgruppen zu den so genannten Sustainable Development Goals (SDG), die die Kernelemente der Agenda bilden. Sie ersetzen die bisherigen Millennium-Entwicklungsziele und sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Entscheidung über die Nachhaltigkeitsagenda der UN ist historisch. Erstmals verbindet die Weltgemeinschaft systematisch die Bekämpfung von Armut mit der Bewahrung unseres Planeten."

  10. Die 69. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 30. Juli 2015 erstmalig eine Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Die Resolution stellt ein klares Bekenntnis der Weltgemeinschaft für den gemeinsamen, verstärkten Einsatz gegen den dramatischen Anstieg der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels dar. Wichtige Ziele der Resolution sind unter anderem die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Produkten.

  11. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.

  12. On 29 July 2015, the Federal Foreign Office published an English language brochure “Who is Who of the Energiewende in Germany” that is intended to serve as a guide to better understand the Energiewende in Germany. It informs briefly about the goals of the Energiewende and provides helpful information on contact partners in politics, industry and society.

  13. Das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend. Dies bestätigt eine Monographie der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die am 29. Juli 2015 veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler begründen darin ausführlich ihre Einschätzung, wonach der Pestizidwirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" klassifiziert wird.

  14. Einer Studie zufolge, die am 27. Juli 2015 im Fachblatt National Climate Change veröffentlicht wurde, haben 40 Prozent aller Erwachsenen weltweit haben noch nie etwas vom Klimawandel gehört. Forscher um Anthony Leiserowitz werteten die "Gallup World Poll", eine Umfrage aus den Jahren 2007 und 2008 in 119 Ländern, aus. Die Daten repräsentieren nach Angaben des Umweltforschers von der Yale University mehr als 90 Prozent der Weltbevölkerung. In Nordamerika, Europa und Japan kennen mehr als 90 Prozent der Bevölkerung das Konzept des Klimawandels. In Ländern wie Ägypten, Bangladesch, Nigeria und Indien indes haben zwei Drittel der Bevölkerung noch nie etwas davon gehört, wie aus der Gollup-Umfrage hervorgeht. Entscheidend für das Klimawissen sind der Studie zufolge höhere Bildung, Zugang zu Medien und eigenes Engagement.

  15. Die US-Regierung hat 13 Grossunternehmen für den Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet. Gemeinsam mit den Großkonzernen stellte US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus am 27. Juli 2015 eine entsprechende Vereinbarung vor. Darin verpflichten sich die Wirtschaftsvertreter, den Ausstoß von Kohlendioxid bei der Produktion zu senken, Müll zu vermeiden und in erneuerbare Energien zu investieren. Zu den Unterzeichnern gehören die Technologiekonzerne Apple, Google und Microsoft, der Aluminiumkonzern Alcoa, die Getränkeriesen Coca Cola und Pepsi, der Autobauer General Motors, die Geldhäuser Bank of America und Goldman Sachs, der Energieversorger Berkshire Hathaway Energy, der Nahrungs- und Futtermittelkonzern Cargill, der Einzelhandelsgigant Walmart sowie das Logistikunternehmen UPS.

  16. 520 325 Europäerinnen und Europäer haben sich an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission unter dem Titel „Fitness-Check“ zu den europäischen Naturschutz-Richtlinien beteiligt. Konkret geht es um die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die Konsultation endete am 26. Juli 2015 um Mitternacht. Unter dem Motto "Nature Alert.eu" hatten auch in Deutschland der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)aufgerufen, sich an der Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen.

  17. Am 25. Juli 2015 wurden 78 Prozent des benötigten Stroms in Deutschland aus Erneuerbarer Energiequellen gedeckt. Damit brach Deutschland den eigenen Rekord für die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien von 73 Prozent (Mai 2014). "Ursache für diesen Spitzenwert war das perfekte Zusammenspiel der unterschiedlichen Erneuerbaren Technologien: Während im Norden ein Sturmtief für hohe Werte bei der Windkraft gesorgt hat, liefen im Süden die Photovoltaikanlagen bei strahlendem Sonnenschein auf Hochtouren. Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie sorgen darüber hinaus wetter- und zeitunabhängig kontinuierlich für Strom", so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

  18. Am 24. Juli 2015 gab das indonesische Forstministerium grünes Licht für eine auf 95 Jahre angelegte Naturschutzkonzession. Mehr als fünf Jahre lang hat sich die Zoologische Gesellschaft Frankfurt gemeinsam mit dem WWF dafür eingesetzt, das Management-Recht für zwei Forstkonzessionsblöcke zu bekommen. Die Fläche mit 39.000 Hektar grenzt unmittelbar an den 145.000 Hektar großen Bukit Tigapuluh Nationalpark an. Seit 2002 wildert die Zoologische Gesellschaft Frankfurt im Auftrag der indonesischen Naturschutzbehörde in Bukit Tigapuluh Orang-Utans aus, die zuvor illegal privat gehalten und dann beschlagnahmt worden waren. Ziel ist es, eine eigenständige, überlebensfähige Population von Sumatra Orang-Utans in Bukit Tigapuluh aufzubauen. Neben einer neuen Orang-Utan-Heimat ist die Konzessionsfläche auch ein wichtiger Lebensraum für die hochgradig bedrohten Sumatratiger und Sumatraelefanten. Das Management der Konzession wird in den ersten fünf Jahren mit knapp 3,6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) über die KfW Entwicklungsbank finanziert. Der Lizenzerteilung war ein jahrelanges Ringen mit der Papierindustrie voraus gegangen, die das Regenwaldgebiet gerne zur Umwandlung in Akazienplantagen für sich beansprucht hätte.

  19. Am 22 Juli 2015 stimmte die französische Nationalversammlung dem "Gesetz zur Energiewende für grünes Wachstum" zu. Es sieht unter anderem vor, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren, weniger Energie zu verbrauchen und mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Bis 2050 soll der Energieverbrauch halbiert werden und ein Drittel des Bedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die Senkung des Anteils der Atomkraft an der Stromproduktion soll von derzeit 75 auf 50 Prozent im Jahr 2025 gesenkt werden. Im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 32 Prozent der französischen Stromproduktion ausmachen, der Anteil fossiler Energieträger wird bis dahin um 30 Prozent gesenkt werden. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Das Gesetz sieht auch Vorgaben zur energetischen Gebäudemodernisierung vor.

  20. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.

  21. Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.

  22. Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.

  23. Am 15. Juli 2015 wurde an einer kanadischen Öl-Pipeline ein Leck entdeckt. Mit über fünf Millionen Litern ist der Ölunfall einer der größten, die es in Kanada jemals gegeben hat. Betroffen ist ein sumpfiges Gebiet in der Provinz Alberta in einer Grösse von etwa 16.000 Quadratmetern rund um die Öl-Förderanlage Long Lake. Diese gehört dem chinesischen Konzern Nexen Energy und befindet sich im Zentrum der kanadischen Ölsand-Industrie Athabasca. Die Anlage liegt etwa 15 Kilometer südöstlich der Stadt Fort Mc Murray und einer Siedlung der Cree-Ureinwohner.

  24. Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Europäischen Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlug die Kommission am 15. Juli 2015 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, soll nur noch ein einheitliches „A-G“-Energieetikett verwendet werden. Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala „A-G“ für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette. Zusätzlich schlug die Kommission vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

  25. Am 15. Juli 2015 stellten das Umweltbundesamt und der Deutsche Wetterdienst in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Ergebnisse ihrer Studie "Einfluss des Klimawandels auf die Biotropie des Wetters und die Gesundheit bzw. die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung in Deutschland" vor. Die Studie ergab, dass in den Jahren 2000 bis 2010 die Sterblichkeit aufgrund koronarer Herzkrankheiten während Hitzewellen im Mittel um 10 bis 15 Prozent erhöht waren. Hitzewellen, die länger und heißer waren als der Durchschnitt, waren laut der neuen Studie mit höheren Todesfallzahlen verknüpft. Besonders betroffen sind ältere Menschen oder Personen, die an bestimmten chronischen Krankheiten leiden. Die Studie ist Teil der umfangreichen Analysen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Mensch, Umwelt und andere Handlungsfelder, die die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) an die Folgen des Klimawandels und des dazu gehörenden Aktionsplans auf den Weg gebracht hat. Anhand einer Literaturstudie, einer repräsentativen Umfrage und eigens für diese Studie durchgeführter Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass bestimmte Wettersituationen mit einer Zunahme von gesundheitlichen Beschwerden bis hin zu einer Erhöhung der Sterbefälle einhergehen.

  26. Am 14. Juli 2015 verkündete die der staatliche Ölkonzern ENAP, dass in Chile der Bau des ersten Geothermiekraftwerks in Südamerika begonnen hat. Die Baustelle des Projekts Cerro Pabellón liegt im Geothermalgebiet El Tatio in der Region Antofagasta in den Anden, rund 1.400 Kilometer nördlich der Hauptstadt Santiago. "Cerro Pabellón wird nicht nur das erste geothermische Kraftwerk in Chile und Südamerika sein, sondern auch das erste in der Welt, das in einer Höhe von 4.500 Metern über dem Meeresspiegel errichtet wird", sagte der Chef der staatlichen Ölfirma ENAP.

  27. Der Klimawandel verringert die Lebensräume von Hummeln, das schlussfolgert ein internationales Forscherteam nach der Auswertung von Langzeitdaten aus Europa und Nordamerika. Die Südgrenze der Verbreitung der meisten Hummelarten habe sich auf beiden Kontinenten innerhalb eines Jahrhunderts bis zu 300 Kilometer nach Norden verschoben, die Nordgrenze dagegen nicht, schreibt das Forscherteam in der Ausgabe vom 10. Juli 2015 des Fachblattes Science. Eigenen Angaben zufolge wurden die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitungsgrenzen bisher noch nie in diesem Umfang auf zwei Kontinenten untersucht. An der Studie, die von der Universität Ottawa in Kanada geleitet wurde, war auch das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) maßgeblich beteiligt. Für ihre Studie werteten sie rund 423.000 Beobachtungen von insgesamt 67 Europäischen und Nordamerikanischen Hummelarten aus, die seit dem Jahr 1901 gemacht wurden. Dabei wurden die Unterschiede in den nördlichen und südlichen Ausbreitungsgrenzen der einzelnen Arten, die höchste und kälteste Temperatur des Verbreitungsgebietes sowie die durchschnittliche Höhe über dem Meeresspiegel bestimmt. Anschließend verglich das Team die Daten von 1901 bis 1974 mit drei Zeiträumen in den elf Jahren danach und bestimmte die Trends der Hummelarten. Zusätzlich wurde die Wirkung von Landnutzungs-Faktoren (z.B. Pestizideinsatz) einbezogen. „Im Gegensatz zu anderen Tiergruppen hat es keine Veränderungen bei den nördlichen Verbreitungsgrenzen von Hummeln in Europa oder Nordamerika gegeben. Obwohl sich deren Lebensräume mit rund +2,5 Grad Celsius deutlich erwärmt haben, haben es die Hummeln nicht geschafft, mit der Erwärmung mitzuziehen“, erklärt Dr. Oliver Schweiger vom UFZ, der die Studie mit verfasst hat. Damit wird klar, dass auch Hummeln nicht mit dem Tempo des Klimawandels mithalten können. Da sie zu den wichtigsten Bestäubern gehören, könnte das gravierende Auswirkungen auf den Ertrag von Agrargütern haben.

  28. Am 8. Juli 2015 verabschiedete das Europäische Parlament die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS). Das vorgeschlagene Gesetz schafft ein System, das automatisch einen Teil der ETS-Gutschriften vom Markt nimmt und in eine Reserve einstellt, wenn der Überschuss eine bestimmte Schwelle überschreitet. Andersherum können die Gutschriften dann wieder auf den Markt gebracht werden. Nach der Vereinbarung werden "einbehaltene" Zertifikate (900 Millionen Zertifikate, die mindestens bis 2019 vom Markt genommen werden) in die Reserve eingestellt. Alle restlichen Zertifikate, die bis Ende des laufenden Handelszeitraums nicht zugeteilt sind, werden ebenfalls in die Reserve gestellt, vorbehaltlich einer allgemeinen Überprüfung der ETS-Richtlinie, die die Kommission in diesem Jahr vorlegen wird. Die Marktstabilitätsreserve wird früher als bisher geplant zur Anwendung kommen, und zwar am 1. Januar 2019 anstatt wie von der EU-Kommission vorgeschlagen 2021.

  29. Am 8. Juli 2015 trat die EU als 181. Partei, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) bei. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt. Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.

  30. Das Team der deutsch-französischen Arktis-Forschungsstation AWIPEV des Alfred-Wegener-Instituts empfing am 8. Juli 2015 den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon. Dieser nutzte die Gelegenheit einer Spitzbergen-Reise, um sich über Klimaforschung in der Arktis zu informieren und sich aus nächster Nähe die Auswirkungen des Klimawandels auf den Blomstrandbreen-Gletscher anzusehen. Vor Ort rief er die internationale Gemeinschaft dazu auf, „jetzt zu handeln“, um den Klimawandels zu stoppen. „Ich bin nur 250 Meter vom Gletscher entfernt. Es sieht fantastisch aus“, sagte Ban. Er sei angesichts des Rückgangs des Gletschers allerdings sehr besorgt. „Wir müssen den globalen Temperaturanstieg unbedingt unter zwei Grad halten.“ Zusammen mit dem AWI-Team und Norwegens Außenminister Borge Brende ließ Ban eine Sonde steigen, die täglich unter anderem die Temperatur und den Luftdruck misst.

  31. Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als "große Elektrohändler" gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2015 abschließend im Bundesrat behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

  32. Am 30. Juli 2015 teilte der Deutsche Wetterdienst mit, dass in Kitzingen am Main die Temperatur am 5. Juli 2015 auf 40,3°C gestiegen ist- so hoch wie noch nie zuvor in Deutschland seit Beginn flächendeckender Messungen im Jahr 1881. Am 7. August 2015 wurde diese Wert erneut in Kitzingen verzeichnet.

  33. Forschern des Instituts für Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart ist es gelungen, mit einem spektakulären Flug über die Alpen die Leistungsfähigkeit und Alltagstauglichkeit von Flugzeugen mit Batterieantrieb nachzuweisen. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zur einer CO2-armen und energieeffizienten Luftfahrt gelungen. Am 4. Juli 2015 vom Flugplatz Hahnweide bei Stuttgart ist das Elektroflugzeug „e-Genius“ der Universität Stuttgart über die Alpen nach Italien geflogen. Um den norditalienischen Platz „Calcinate del Pesce“ zu erreichen, musste das High-Tech-Batterieflugzeug über 320 km Distanz zurücklegen. Die über 3000 m hohen Gipfel in der Zentralschweiz überflog der e Genius dabei in einer sicheren Höhe von nahezu 4000 m. Pilotiert wurde das zweisitzige Flugzeug vom erfahrenen Alpenflieger und Rekordpiloten Klaus Ohlmann sowie Ingmar Geiß vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart. Der Zielflugplatz wurde bereits nach gut zwei Stunden Flugzeit erreicht. Am Nachmittag waren die Akkus wieder geladen und der e-Genius startete zum Rückflug. Dieser war dabei aufgrund des steilen Alpenanstiegs in der Südschweiz eine besondere Herausforderung. Um ausreichend Zeit für den Steigflug auf 4000 m Höhe zu gewinnen, verlief die Rückflugroute über den Gotthartpass und war mit 365 km nochmals deutlich länger als der Flug am Vormittag. Neben der Emissionsfreiheit und Geräuscharmut überzeugt vor allem der geringe Energieverbrauch des Forschungsfliegers. So wurden für Hin- und Rückflug trotz der anspruchsvollen Steigflüge nur 83 kWh an elektrischer Energie verbraucht, was dem Energieinhalt von 9,2 l Benzin entspricht. Werden aktuelle deutsche Preise für Ökostrom angesetzt, entstehen gerade einmal Kosten in Höhe von 21 Euro für den Transport von zwei Personen nach Italien und zurück.

  34. Juli 2015 war weltweit seit Beginn der Wetteraufzeichnungen heißeste. Das teilte die US-amerikanische Wetter- und Ozeanografiebehörde NOAA am 20. August 2015 mit. Die kombinierte Durchschnittstemperatur der Land- und Meeresoberflächen lag NOAA zufolge um 0,81 Grad Celsius über dem Juli-Durchschnitt des 20. Jahrhunderts. Da der Juli klimatologisch der heißeste Monat des Jahres ist, war der Juli 2015 mit einer globalen Durchschnittstemperatur von 16,61 Grad Celsius auch der heißeste Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1880.

  35. Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.

  36. Das Great Barrier Reef in Australien kommt vorerst nicht auf die Rote Liste der gefährdeten Weltnaturerbestätten. Diese Entscheidung traf das Welterbe-Komitee der UNESCO am 1. Juli 2015 auf seiner Sitzung in Bonn. Bis zum 1. Dezember 2016 muss die australische Regierung jedoch einen Fortschrittsbericht vorlegen, mit dem die Umsetzung geplanter Maßnahmen zum Schutz des Riffs dokumentiert werden. Zwar würdigte die UNESCO die von Australien vorgelegten Pläne für einen verbesserten Schutz des Riffes bis 2050. Gleichzeitig betonte sie, dass die Umsetzung der Versprechen entscheidend sei. Das Welterbe-Komitee hat sich sehr kritisch mit den Industrialisierungsplänen und den anderen Gefährdungen auseinandergesetzt und gewarnt, dass das Riff als „Welterbe in Gefahr“ gelistet werden müsse, sofern der Schutz und ökologische Zustand des Riffs nicht erheblich verbessert würden.

  37. Am 1. Juli 2015 verkündete der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sein Urteil zur Weservertiefung. Nachdem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das EuGH-Urteil, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie berufen, die ein ausdrückliches "Verbesserungsgebot" für sämtliche Gewässer in Europa enthält. In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger, Vorsitzender BUND, einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz. "Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen", sagte Weiger.

  38. Am 30. Juni 2015 gab China offiziell seine nationalen Klimaziele (INDC) für den internationalen Verhandlungsprozess für das Weltklimaabkommen bekannt. Dem Dokument zufolge sollen die Treibhausgas-Emissionen China bis 2030 um 60 bis 65 Prozent sinken – im Vergleich zu 2005. Zudem will China den Anteil der fossilen Rohstoffe am Primärenergieverbrauch bis 2030 um ein Fünftel senken.

  39. Am 1. Juli 1975 trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ("CITES") in Kraft – in diesem Jahr feiert es sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf das Schicksal einer besonders bedrohten Art hingewiesen. Im Berliner Zoo übernahm sie am 29. Juni 2015 die Patenschaft für ein junges Spitzmaulnashorn. Hendricks: "Nashörner gehören zu den gefährdetsten Tierarten der Welt. Die Wilderei auf sie hat erschreckende Ausmaße angenommen. Aber auch viele andere Tier- und Pflanzenarten leiden unter Raubbau und Übernutzung. Das Nashorn ist für mich daher ein Symbol für die Artenvielfalt, für die es sich zu kämpfen lohnt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist dabei das weltweit wichtigste und erfolgreichste Instrument. Aber wir brauchen Engagement auf allen Ebenen. Darum unterstütze ich auch die wichtige Arbeit des Berliner Zoos für den Erhalt der seltenen Spitzmaulnashörner."

  40. Am 29. Juni 2015 schwächte der Oberste Gerichtshof der USA Obamas Klimaschutzpläne ab. Der Supreme Court sprach sich gegen die Regelung der Umweltschutzbehörde Epa aus, die den schädlichen Bleiausstoß von Kohlekraftwerken eindämmen sollte. Die Behörde habe das Gesetz zur Verbesserung der Luftqualität falsch interpretiert, so das Gericht. Die Kosten für die vorgeschriebenen Filteranlagen seien durch den gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung nicht gerechtfertigt.