Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2014 bis 2014 Auswahl aufheben

  1. Greenpeace, .ausgestrahlt und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg sagten ihre Teilnahme an der geplanten 5. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ab. Diese Entscheidung haben die Organisationen den Kommissionsvorsitzenden, Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD), am 28. Oktober 2014 in einem Brief mitgeteilt. Darin erklären die Umweltgruppen, sie hätten "durch die Erfahrung des Umgangs mit unseren Argumenten vor, mit und nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes nicht das geringste Vertrauen in Ihre Kommission gewinnen" können. Bevor die Atommüll-Kommission eingesetzt wurde, hatten Umwelt- und Anti-Atom-Verbände die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik formuliert. Kernforderung: Die Zivilgesellschaft hätte schon an der Entwicklung des Suchverfahrens beteiligt werden müssen. Greenpeace, .ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg bezweifeln daher die Glaubwürdigkeit der Kommission und haben sich gegen eine Mitarbeit entschieden.

  2. Am 28. Oktober 2014, zwei Tage vor Verabschiedung des Fünften IPCC-Sachstandsberichts hatten Länder wie Deutschland, Frankreich und Schweden vorgeschlagen, das Ziel des Weltklimarats festzuschreiben, bis Ende 2100 ganz von der Kohle loszukommen. Die Umweltminister wollten damit ihre Position für den Weltklimagipfel im Dezember in Lima festlegen. Doch Polen, Tschechien, Bulgarien und Lettland lehnten den Vorschlag ab. Das geht aus einem Dokument hervor, das der britischen Tageszeitung The Guardian vorliegt. Der Weltklimarat hatte in seinem letzten Bericht verdeutlicht, dass bis zum Ende des Jahrhunderts die Kohleverbrennung auf Null gefahren werden muss, um einen Anstieg der Temperaturen um durchschnittlich fünf Grad zu verhindern.

  3. Am 27. Oktober 2014 veröffentlichte das wissenschaftliche Fachmagazin Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) eine Studie, die aufzeigt, wo ein Teil des ausgetretenen Öls nach der Explosion der Ölbohrplattform Deep Water Horizon im April 2010 geblieben ist. Nach Schätzungen der US-Regierung sollen bei der Katastrophe bis zu 5 Millionen Barrels ins Meer gelangt sein. BP bestreitet die Menge und geht von geschätzten 3.26 Millionen Barrels aus. Die Ergebnisse der Studie zeigen nun auf, dass gut zwei Millionen Barrel am Meeresboden rund um das Macondo-Ölfeld abgelagert haben. Durch Analysen von über 3.000 Sedimentproben von 543 Stellen des Meeresbodens konnten die Wissenschaftler nun zuverlässige Daten über die Menge des ausgetretenen Öls erheben. Eine Fläche von 3.200 Quadratkilometern in einer Tiefe von 1.000 bis 1.300 Metern sind mit dem Öl kontaminiert.

  4. Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wurde am 26. Oktober 2014 zum 22. Mal vergeben. Aus den Händen von Bundespräsident Joachim Gauck nahmen in Kassel der Ökonom und Energieeffizienzexperte Prof. em. Dr. Peter Hennicke und der Wissenschaftler und Gründer der Firma UNISENSOR Sensorsysteme, Prof. Dr.-Ing. Gunther Krieg, den höchstdotierten, unabhängigen Umweltpreis Europas in Empfang. Die DBU würdigte damit das jahrzehntelange außergewöhnliche Engagement der Preisträger für das Einsparen von Energie und den Schutz wertvoller Ressourcen. Mit dem bisher nur dreimal von der DBU zusätzlich vergebenen Ehrenpreis wurde Hubert Weinzierl für sein lebenslanges Naturschutz-Engagement geehrt.

  5. In der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2014 verständigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 für die EU. Der Europäische Rat hat das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Für den bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU wird ein EU-Ziel von mindestens 27 % festgesetzt. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene verbindlich sein. Zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prognostizierten künftigen Energieverbrauch wird auf EU-Ebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % vorgegeben.

  6. Auf der Konferenz der Umweltminister am 24. Oktober 2014 in Heidelberg beschlossen Bund und Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm. Dieses umfasst eine detaillierte Liste mit 102 Schutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Deichrückverlegungen und Flutpolder sowie die Beseitigung von Schwachstellen bei bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Zum ersten Mal gibt es damit jetzt eine bundesweite Aufstellung mit überregional wirkenden, vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.

  7. Am 23. Oktober 2014 wird erstmals der Internationale Tag des Schneeleoparden zu Ehren der stark gefährdeten Großkatze gefeiert. Experten schätzen, dass es weltweit nur noch zwischen 4,500 and 7,500 Schneeleoparden in Freiheit gibt. Vor genau einem Jahr fand zu ihrer Rettung das erste Globale Forum zum Schutz der Schneeleoparden in Kirgistans Hauptstadt Bischkek statt, auf dem sich Vertreter aller zwölf Verbreitungsstaaten auf gemeinsame Schutzmaßnahmen einigten.

  8. Auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen empfahl in seinem Rechtsgutachten, welches der Jurist des EuGH am 30. November 2014 vorlegte, die Vertiefung der Weser zwischen Bremen und der Nordseemündung allenfalls unter strengen Auflagen zu erlauben. Nach Ansicht des Generalanwalt muss der Grund für eine Flussvertiefung von übergeordnetem öffentlichem Interesse sein. Es genüge nicht, wenn ausschließlich wirtschaftliche Belange Beachtung fänden. Wasserqualität habe oberste Priorität. Ob die Weservertiefung von übergeordnetem Interesse ist, äußerte Jääskinen nicht.

  9. Ein US-amerikanisches Forscherteam von der Missouri-Universität veröffentlichte am 22. Oktober 2014 eine Studie in der internationale Online-Fachzeitschrift PLUS ONE, die belegt, dass der hormonell wirkende Stoff Bisphenol A (BPA) nach dem Kontakt mit Thermopapier über die Hände in den Blutkreislauf des Menschen gelangen kann. Die Untersuchung zeigt, dass dieser Effekt nach dem Benutzen von Handdesinfektionsmittel oder Handcremes das Absorbieren verstärkt eintritt. Nachdem die Versuchspersonen sich die Hände desinfizierten, fassten sie einen Kassenbon an und aßen etwas mit ihren Fingern. Nach 90 Minuten fanden die Forscher erhebliche Mengen von BPA im Urin und im Blutserum der Probanden und Probandinnen.

  10. TÜV SÜD hat eine neue Zertifizierung für Energieversorgungsunternehmen entwickelt, die den Ausbau und die Integration von erneuerbaren Energien fördern und die Energiewende aktiv voranbringen. Der Zertifizierung liegt ein umfassender Kriterienkatalog zugrunde, der in mehreren Pilotprojekten erfolgreich umgesetzt wurde. Auf einer Veranstaltung am 21. Oktober 2014 in München hat TÜV SÜD die ersten drei Zertifikate übergeben. Zu den ersten Unternehmen, die das Qualitätssiegel "Wegbereiter der Energiewende" erhielten, gehört der Ökostromanbieter Lichtblick, die Unternehmen Hamburg Energie sowie BayWa r.e.

  11. Am 20. Oktober 2014 zum Tag der Allee hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Allee des Jahres 2014 gekürt. Mit der Prämierung der "Allee des Jahres" will der BUND auf die deutschlandweite Gefährdung von Alleenbäumen aufmerksam machen. Die Allee des Jahres 2014 steht in der Gemeinde Groß Mohrdorf in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen. Es ist eine Lindenallee zwischen Bisdorf und Batevitz.

  12. Am 20. Oktober 2014 wurde in der niederländischen Gemeinde Krommenie, nördlich von Amsterdam der erste Solar-Fahrradweg fertiggestellt. Die Solarmodule bestehen aus einzelnen, 2,5 x 3,5 m² großen, kristallinen Silizium-Solarzellen, die mit einer lichtdurchlässigen, 1 cm dicken Schicht aus Hartglas überdeckt ist. Hinter dem Projekt stecken Partner, die sich mit Straßenbau auskennen: Die niederländische Industrieforschungsorganisation TNO, die Provinz Nord-Holland, der niederländische Straßenbau-Spezialist Ooms Civiel und das Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen Imtech. Insgesamt drei Millionen Euro investieren die Projektpartner in ihr Forschungsvorhaben.

  13. Am 20. Oktober 2014 protestierten Greenpeace-Aktivisten gegen die Kohlepolitik der SPD. Sie forderten vom Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten. „Herr Gabriel, Kohle zerstört das Klima!“ So stand es auf dem Banner, das die Umweltschützer an der Fassade des Willy-Brandt-Hauses in Berlin, Zentrale der SPD, entrollt hatten. Auf dem Dach montierten sie symbolisch die Attrappe eines Braunkohle-Baggerrads.

  14. Für ihre Mobilitätskarte HANNOVERmobil erhält der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr-Hannover GmbH (GVH) als Erster das Umweltzeichen Blauer Engel für sogenannte Mobilitätskarten. Mobilitätskarten umfassen eine klassische Monatskarte für Bus und Bahn, bieten den Nutzerinnen und Nutzern aber mindestens zwei weitere Mobilitätsbausteine – etwa den Zugriff auf Carsharing-Angebote, Leihfahrräder oder eine BahnCard für den Regional- und Fernverkehr. Die Mobilitätskarten sollen den Umstieg auf öffentliche Transportmittel erleichtern und das Reisen bequemer machen. Parallel kann man online bequem prüfen, wie sich die Bus- oder Bahnreise mit dem Carsharing-Auto oder Leihfahrrad kombinieren lässt.

  15. Im Zusammenhang mit einer Genehmigung für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg forderte die Europäische Kommission am 16. Oktober 2014 Deutschland auf, die Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden. Die Kommission fordert zwar keinen Betriebsstopp des Kraftwerks, ist jedoch der Auffassung, dass sämtliche Naturschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

  16. Schmetterlingsforscher Prof. Dr. Thomas Schmitt vom Senckenberg Forschungsinstitut in Müncheberg hat gemeinsam mit deutschen Kollegen die zukünftigen Verbreitungsgebiete der europäischen Schmetterlingsart Erebia manto modelliert. Insgesamt 1306 Exemplare des 3 bis 5 Zentimeter großen Falters aus 36 Populationen im gesamten Verbreitungsgebiet gesammelt und genetisch untersucht. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass der Tagfalter in Teilen Europas durch die globale Erwärmung nicht überleben wird. Die Studie ist kürzlich im renommierten Fachjournal „Global Change Biology“ erschienen. Innerhalb von Arten kann es durch Mutation, Hybridisierung (Vermischung verschiedener Gruppen) und Selektion im Laufe der Evolution zur genetischen Differenzierung kommen. Dabei können sich in unterschiedlichen Regionen verschiedene genetische Varianten entwickeln. Genetische Ungleichheiten zwischen Populationen reflektieren somit Selektionsprozesse und Genflüsse in der Vergangenheit. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass alle drei Schmetterlingspopulationen sich seit mehr als einem Warmzeit-Kaltzeit-Zyklus unabhängig voneinander und von der vierten großen Gruppe in den Alpen entwickelt haben. Aussterbeprozesse in Kaltzeiten wechselten sich dabei in den Hochlagen aller Gebirge mit Wiederbesiedlungsphasen in Warmzeiten ab. Genau diese Differenzierung wird den Faltern nun zum Verhängnis. Eine große Variationsbreite im Genpool einer Population sorgt auch für eine große Anpassungsfähigkeit, bei isolierten Populationen fehlt genau diese und sie können sich deutlich schlechter an Veränderungen angleichen. Gerade die heute einzigartigen Populationen mit dem abweichenden Genpool sind die zukünftig bedrohten Falter. „Wir haben verschiedenen Klimamodelle mit Verbreitungsgebieten der Schmetterlinge durchgerechnet“, erzählt Schmitt. Während in den Alpen die Populationen voraussichtlich nur schrumpfen werden, wird es in den Vogesen zukünftig wohl keine Gelbgefleckten Mohrenfalter mehr geben.

  17. Das US-Verteidigungsministerium stufte den Klimawandel ganz offiziell als eine Bedrohung für die nationale Sicherheit ein. Wie aus einem Bericht des US-Verteidigungsministeriums hervorgeht, der am 13. Oktober 2014 veröffentlich wurde, haben die Vereinigten Staaten das Gefahrenpotenzial der Erderwärmung angehoben und damit auf eine Stufe mit dem internationalen Terrorismus oder mit Epidemien gestellt. In dem Pentagon-Bericht heißt es: "Der Klimawandel wird die Fähigkeit verringern, die Nation zu verteidigen und stellt eine unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit der USA dar." Francesco Femia, Chef des Center for Climate and Security, erklärte: "Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politiker den Militärführern folgen."

  18. Am 12.Oktober 2014 trat das internationale Abkommen gegen Biopiraterie in Kraft. Das so genannte "Nagoya-Protokoll" stellt erstmals einen einheitlichen internationalen Rahmen für die Nutzung von genetischen Ressourcen auf. Das Nagoya-Protokoll wurde auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2010 abgeschlossen. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

  19. Kläranlagen können auf herkömmlichem Weg Mikroplastik nicht vollständig aus Abwässern zurückhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotstudie des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), die der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Auftrag gegeben haben. Als Mikropartikel werden alle Kunststoffteile bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Mikroplastik ist als ein Indikator für den Zustand der Meere in die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aufgenommen worden. Die Wissenschaftler untersuchten in einem sehr aufwändigen Verfahren Abwasser und Klärschlamm aus zwölf Kläranlagen im Verbandsgebiet des OOWV. „Die Studie liefert wertvolle Erkenntnisse über Plastikrückstände, die niemand bisher hatte. Durch die Anwendung modernster Verfahren können jetzt Kunststoffe, wie sie beispielsweise in Zahnpasta, Kosmetik, Fleece-Jacken und Verpackungen verwendet werden, auch im Abwasser konkret zugeordnet werden. Deshalb ist die Studie auch für den Gesetzgeber sowie für Hersteller und für die Industrie relevant“, erklärt OOWV-Geschäftsführer Karsten Specht. Ob der Großteil der gefundenen Mikroplastik-Partikel allerdings tatsächlich beispielsweise auf Kosmetikprodukte zurückzuführen ist oder ob sie durch den Abrieb alltäglicher Gebrauchsgegenstände eingetragen werden, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen bleiben, sagt Mikrobiologe Dr. Gunnar Gerdts, der die Proben am Alfred-Wegener-Institut auf Helgoland analysierte.

  20. Die Königlich-Schwedische Akademie der Wissenschaften in Stockholm hat den Nobelpreis für Physik 2014 an die Japaner Isamu Akasaki, Hiroshi Amano und Shuji Nakamura vergeben. Die Wissenschaftler haben blaue LEDs entwickelt, die langlebiger, intensiver und energiesparender sind als bisherige Leuchtquellen. Sie enthalten kein Quecksilber, was sie umweltschonender macht als etwa herkömmliche Energiesparlampen.

  21. Wissenschaftler der Stiftung Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere in Bonn haben in Kooperation mit Kollegen aus Wilhelmshaven und München eine Studie zur Diversität der Fische und Neunaugen in Deutschland publiziert. Die auf DNA-Barcoding basierenden Ergebnisse wurden am 6. Oktober 2014 im Journal 'Molecular Ecology Resources' veröffentlicht. Die neuen Erkenntnisse basieren auf der gemeinsamen Zusammenarbeit der Projekte 'German Barcode of Life’,'Freshwater Diversity Identification for Europe und ‘Barcoding Fauna Bavarica’. Die bundesweite Untersuchung von 92 Fischarten aus den Einzugsgebieten von Rhein, Weser, Elbe, Oder und Donau zeigte zum einen, dass DNA-Barcoding gut geeignet ist, um Fischarten oder Teile davon zuverlässig bestimmen zu können, förderte aber auch einige Überraschungen zu Tage. So zum Beispiel bei den Kleinfischarten Elritze, Bachschmerle und Moderlieschen, bei denen extrem große genetische Unterschiede zwischen einzelnen Populationen gefunden wurden. Dies wird als Ergebnis der bereits vor-eiszeitlich getrennten Existenz dieser Linien gewertet, und kann ein Indiz für bisher übersehene, neue Arten sein. Ebenfalls interessant ist, dass die Autoren die Anzahl der gebietsfernen Arten von 14 auf 21 erhöhen.

  22. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertagte am 2. Oktober 2014 das Verfahren der Umweltverbände BUND, NABU und WWF gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Das Gericht muss jedoch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht abwarten bevor es sein Urteil fällen kann. Diese Entscheidung wird für das Frühjahr 2015 erwartet. Die im „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltverbände hatten geklagt, da sie die Ansicht vertreten, dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord in ihren Planungen wichtige Vorgaben des europäischen Umweltrechts gravierend missachtet haben.

  23. Energiekonzern E.on verklagte am 01.10.2014 Bund und mehrere Länder auf Schadenersatz in Höhe von rund 380 Millionen Euro. Grund für die Klage sind die dreimonatige Stilllegung der AKWs Unterweser und Isar 1 im Frühjahr 2011.

  24. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Er enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wurde zum 1. Oktober 2014 ungültig. Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst. Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.

  25. Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.

  26. Kalifornien verbietet als erster US-Bundesstaat Einweg-Plastiktüten. Nachdem das Abgeordnetenhaus und der Senat das entsprechende Gesetz billigten, unterzeichnete Gouverneur Jerry Brown das Gesetz am 30. September 2014. Das Gesetz, das vom demokratischen Senator Alex Padilla aus Los Angeles eingebracht wurde, sieht ein Verbot von Einwegtüten in Lebensmittelgeschäften sowie großen Apotheken ab 2015 und in Gemischtwarenläden ab 2016 vor. Für wiederverwertbare Plastiktaschen sowie Papiertüten müssen Kunden in Kalifornien eine Gebühr von zehn amerikanischen Cent bezahlen.

  27. Am 29. September 2014 hat der EU-Ministerrat die Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten angenommen. Sie legt Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle und zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten mit EU-weiter Bedeutung fest. Kern der Verordnung ist eine Liste von Arten, die sich in einer frühen Phase der Ausbreitung befinden und sich besonders negativ auswirken.

  28. Am 25. September 2014 unterzeichnete der amerikanische Präsident Barack Obama ein Memorandum zur Ausweitung eines Meeresschutzgebietes im Pazifischen Ozean. Das Schutzgebiet werde auf das Sechsfache seiner derzeitigen Grösse ausgeweitet und mit rund 1,27 Millionen Quadratkilometern das weltgrösste Meeresschutzgebiet sein. In dem Schutzgebiet sollen der kommerzielle Fischfang und Bohrungen verboten werden, ebenso das Erschliessen und Fördern von Bodenschätzen. Das Pacific-Remote-Islands-Marine-National-Monument-Reservat das Obama deutlich erweitern will, wurde von seinem Amtsvorgänger George W. Bush eingerichtet.

  29. Bei der Inspektion der Kaverne I des Kernkraftwerks Brunsbüttel sind erneut Atommüllfässer mit starken Schäden festgestellt worden. Neu ist, dass ein Fass deformiert ist, bei anderen sind Fasswände zerstört und Fasskonturen sowie die Übergänge zwischen einzelnen Fässern teilweise nicht mehr erkennbar. Dies teilte die Atomaufsichtsbehörde am 25. September 2014 in Kiel auf Basis einer Zwischenbilanz der noch andauernden Kamerainspektion mit. Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kernkraftwerks und für die Bevölkerung würden nach Angaben des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nicht bestehen, da die Kavernen durch meterdicke Betonriegel von der Umgebung abgeschirmt sind. Der Betreiber des Kernkraftwerks hatte Anfang dieser Woche mit der Inspektion mittels einer Spezialkamera begonnen. Bis zum 24. September wurden 36 der 120 Fässer inspiziert. 17 davon gelten als stark beschädigt. Es handelt sich ausschließlich um Fässer mit Verdampferkonzentrat. Mit den nun inspizierten Fässern erhöht sich die Gesamtzahl der schwer beschädigten Fässer in den Kavernen auf 55 bei insgesamt bislang 251 untersuchten Fässern in den 4 inspizierten Kavernen.

  30. Am 24. September 2014 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG - regelt nun, dass es möglich ist, für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren, Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2030 befristet.

  31. Am 24. September 2014 gab die Stiftung des Alternativen Nobelpreise die Preisträger von 2014 bekannt. Einer der Preisträger ist Bill McKibben. Die Stockholmer Right Livelihood Award Stiftung ehrte ihn für die „erfolgreiche Mobilisierung einer wachsenden zivilgesellschaftlichen Bewegung gegen den Klimawandel in den Vereinigten Staaten und weltweit“. Bill McKibben ist einer der führenden Umweltaktivisten der Welt. Seit dreißig Jahren ist er ein einflussreicher Autor, dessen 1989 erschienenes Buch The End of Nature eines der ersten Bücher überhaupt war, das ein breites Publikum über den Klimawandel informierte. Während der letzten zehn Jahre initiierte und gestaltete er die erste weltweite Graswurzel-Bewegung zum Klimawandel. Mit der von McKibben mitgegründeten Organisation 350.org hat diese Bewegung nicht nur Bewusstsein geschaffen, sondern mobilisierte auch politische Unterstützung für dringende Maßnahmen gegen die Klimakrise.

  32. Am 23. September 2014 fand der Klima-Sondergipfel im UN-Hauptquartier New York City statt. Mehr als 100 Staats- und Regierungschefs waren der Einladung des UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon gefolgt. Zu dem Gipfel waren Verantwortliche aus Regierungen, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft eingeladen, sich gemeinsam für eine CO2-ärmere Welt zu engagieren. Im Vorfeld wurde dabei der Frage, ob die Regierungschefs und insbesondere diejenigen der Industriestaaten persönlich teilnehmen oder unterrangige Vertreter entsenden werden, eine große Bedeutung beigemessen. Im Gegensatz zu Barack Obama, Präsident François Hollande nahm Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht am Ban-Ki-moon-Gipfel teil. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vertrat die Bundesregierung beim Sondergipfel der Vereinten Nationen, die bei den eigentlichen Gipfelgesprächen aber nicht teilnehmen durfte.

  33. Auf dem UN-Sondergipfel zum Klimaschutz wurden zahlreiche Initiativen zum Schutz der tropischen Wälder vorgestellt. Die "New York Declaration" zielt auf einen Stopp der Entwaldung in Entwicklungsländern bis 2030 sowie auf den Aufbau von Lieferketten, die ohne Entwaldung auskommen. Initiiert wurde die Erklärung von Deutschland, Großbritannien und Norwegen, den drei größten Gebern für Waldschutz als Beitrag zum Klimaschutz in Entwicklungsländern. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der "New York Declaration" mit einer neuen Finanzierungszusage zum Schutz der tropischen Wälder. So erklärte Deutschland sich bereit, künftig gemeinsam mit Großbritannien und Norwegen Waldschutz-Programme in bis zu 20 Entwicklungsländern zu finanzieren, wenn mit diesen Programmen nachweisbare vermiedene Entwaldung und Emissionsminderungen einhergehen. Am Rande des Klimagipfels begründete Deutschland bereits zusammen mit Norwegen eine neue Waldschutz-Partnerschaft mit Peru. Hendricks unterzeichnete eine entsprechende Absichtserklärung mit dem peruanischen Staatspräsidenten Ollanta Humala und der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg. Darin erklärte Peru sich bereit, seine CO2-Emissionen aus Entwaldung schnell und entschieden zu reduzieren. Bis 2021 soll Perus Landnutzung und Forstwirtschaft klimaneutral sein. Zudem sollen die Rechte der indigenen Waldbewohner deutlich ausgeweitet werden.

  34. Stephen Heintz, Präsident der Rockefeller Brothers Stiftung, verkündete am 22. September 2014, dass die Stiftung sich künftig nicht mehr an Öl- und Gasgeschäften beteiligen wird. Anlässlich des UN-Weltklimagipfels in New York gaben 50 gemeinnützige Fonds, darunter auch der Brothers Fund, ihr De-Investment aus 200 großen Öl- und Gasfirmen in den nächsten Jahren bekannt. Statt fossile Energien zu unterstützen, wollen die Stiftungen ihren Schwerpunkt auf erneuerbare Energien und Umwelttechnologien richten.

  35. Am 21. September 2014, zwei Tage vor dem UN-Klimagipfel in New York, demonstrierten nach Angaben der Veranstalter Hunderttausende Umweltaktivisten weltweit für einen wirksamen Schutz des Klimas. In New York gingen mehr als 300 000 Menschen für einen besseren Klimaschutz auf die Straße. Unter die Demonstranten mischten sich unter anderem UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, US-Vizepräsident Al Gore und New Yorks Bürgermeister Bill de Blasio, Leonardo DiCaprio, Mark Ruffalon, Edward Norton und Sting. Insgesamt waren am Sonntag 2500 Klimaschutz-Kundgebungen in mehr als 160 Ländern geplant gewesen. Den Auftakt machte Australien, wo in Melbourne etwa 30 000 Umweltaktivisten auf die Straße gingen.

  36. Die US Umweltorganisation Ocean Conservancy ruft in jedem Jahr am dritten Samstag im September zum weltweiten Küsten-Reinigungstag, dem International Coastal Cleanup Day (ICC), auf. An diesem Tag treffen sich weltweit engagierte Naturschützer, um Küsten, Gewässer und Flussufer vom Müll zu befreien und somit einen wichtigen Beitrag zum Meeresschutz und zum Wohle der Natur zu leisten. In den vergangenen 28 Jahren hat sich der International Coastal Cleanup zur weltweit größten ehrenamtlichen Aktion für den Meeresschutz entwickelt. Allein im Jahr 2013 haben 648.015 Freiwillige in 92 Staaten mehr als 12 Millionen Pfund Müll gesammelt.

  37. Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.

  38. Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.

  39. Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.

  40. Am 18. September 2014 übergaben Delegierte der Umweltorganisation Greenpeace in New York an UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sechs Millionen Unterschriften aus aller Welt zum Schutz der Arktis. Die sechs Millionen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern das Verbot von Ölausbeutung und industrieller Fischerei in der Hohen Arktis.