Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben

  1. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) gaben am 15. Mai 2017 in Genf den Start der internationalen Forschungsinitiative Year of Polar Prediction bekannt. Das Ziel des zweijährigen Großprojektes mit Partnern aus mehr als 20 Ländern ist es, die Wetter-, Eis- und Klimavorhersagen für die Arktis und Antarktis so umfassend zu verbessern, dass zum einen die Risiken für den Schiffsverkehr und andere Aktivitäten künftig besser eingeschätzt und Unfälle vermieden werden können. Zum anderen wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genauer verstehen, wie die Klimaveränderungen an den Polen das Wetter in den mittleren Breiten beeinflussen.

  2. Am 10. Mai 2017 wurde ein Etappenziel der internationalen Natur- und Klimaschutzpolitik des Bundesumweltministeriums erreicht. Die von Deutschland initiierte "Bonn Challenge" zum Wiederaufbau von Wäldern hat es geschafft, die Länder zu Zusagen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Hektar zu bewegen. Erreicht wurde das Ziel auf der ersten Bonn Challenge Regionalkonferenz für Asien in Palembang, Indonesien. Dort haben Bangladesch, Mongolei, Pakistan und Sri Lanka weitere Beiträge zum Wiederaufbau an Wäldern angekündigt. In Bonn hatten sich 2011 auf Initiative Deutschlands zahlreiche Länder darauf verständigt, bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar zerstörter Waldflächen wiederherzustellen.

  3. Am 6. Mai 2017 veröffentlich Frankreich ein Gesetz, das die Haltung von Delfinen und Orcas in Gefangenschaft verbietet. Ausgenommen sind lediglich die Meeressäuger, die bei Inkrafttreten des Erlasses bereits in Gefangenschaft leben. Tierschutzorganisationen begrüßten das Gesetz. Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Becken von Orcas und Delfinen um mindestens 150 Prozent vergrößert werden müssen, damit die Tiere mehr Abstand zu Besuchern und Artgenossen haben. Direkter Kontakt zwischen den Meeressäugern und Besuchern ist künftig verboten. Das Wasser in den Becken darf zudem nicht mehr mit Chlor behandelt werden.

  4. Am 5. Mai 2017 zeichnete der UNESCO-Exekutivrat acht neues UNESCO-Geoparks in Paris aus: Arxan und Keketuohai (China), Cheongsong (Südkorea), Qeshm Island (Iran), Causses du Quercy (Frankreich), Las Lorras (Spanien), Comarca Minera und Mixteca Alta (Mexiko). Insgesamt gibt es jetzt 127 UNESCO-Geoparks weltweit, sechs davon in Deutschland: Bergstraße-Odenwald, TERRA.vita, Schwäbische Alb, Vulkaneifel, Harz–Braunschweiger Land–Ostfalen sowie der deutsch-polnische Geopark Muskauer Faltenbogen. UNESCO-Geoparks sind Regionen, die Erdgeschichte besonders anschaulich zeigen, bedeutende Fossilfundstellen oder Gesteinsformationen vorweisen. Durch Bildung, Schutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung machen sie das Erbe ihrer Landschaft erlebbar, für Bewohner wie für Besucher. Sie schaffen Identifikation mit der Region, fördern Tourismus und machen Herausforderungen des globalen Wandels in der Region zum Thema.

  5. Im Jahr 2001 startete der WWF mit seinem bisher größten Projekt in Deutschland. Mit der Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes überflutbarer Auenwälder soll die einzigartige, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt der Elbauen langfristig geschützt werden. Die wesentliche Maßnahme des Projektes ist die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst. Seit 2009 wurde ein ca. sieben Kilometer langer neuer Deich gebaut und inzwischen fertiggestellt. Durch die Öffnung des alten Deiches wird mit dem Lödderitzer Forst eine 600 Hektar große, wertvolle Auenwaldfläche wieder an die natürliche Überflutungsdynamik der Elbe angeschlossen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm 28. April 2017 zusammen mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff, und Vertretern des WWF an der symbolischen Schlitzung des alten flussnahen Deiches teil. Nach Abschluss der Arbeiten Ende 2018 wird der Auenwald wieder seine natürliche Funktion als Überflutungsraum für die Elbe wahrnehmen können. Das Projektgebiet in den Auen der Mittleren Elbe zwischen Dessau und der Saalemündung umfasst insgesamt 5800 Hektar. Darin liegt ein zentraler Teil der größten zusammenhängenden Auenwaldkomplexe Mitteleuropas mit rund 2750 Hektar Fläche. Das Gebiet ist ein national und international bedeutsames Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Das Projekt wird zu 75 Prozent vom Bundesumweltministerium aus dem Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" mit 24,8 Millionen Euro finanziert. Träger des Projektes ist der World Wide Fund for Nature (WWF Deutschland), der sich zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt ebenfalls an der Finanzierung des Projektes beteiligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 33 Millionen Euro.

  6. Am 28. April 2017 beschloss der Ministerrat der EU in einem knappen Ergebnis neue Umweltstandards für Großfeuerungsanlagen (LCP), worunter auch Kohlekraftwerke fallen. Deutschland war eines von acht Ländern, die dagegen stimmten. Die Novelle regelt nun den Einsatz der besten verfügbaren Techniken bei LCPs unter verschärften Bedingungen. Durch die neue Regulierung dürfen die Anlagen ab 2021 deutlich weniger Feinstaub, Schwefel und Stickoxide ausstoßen. Zum ersten Mal sind auch Grenzwerte für Quecksilber festgeschrieben worden.

  7. Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.

  8. Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.

  9. Am 27. April 2017 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" an. Die Bundesregierung Deutschland begrüßte diesen Schritt. Mit dem Strategischen Plan wird der Grundstein gelegt, die verschiedenen internationalen Aktivitäten für den Wald enger zu verknüpfen. Sein Ziel: Die Wälder der Erde nachhaltig zu bewirtschaften und langfristig zu erhalten. Der Strategische Plan soll damit zu den bereits vereinbarten internationalen Nachhaltigkeits-, Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen beitragen. Die jetzt unter den Vereinten Nationen erzielten Beschlüsse stellen aus deutscher Sicht eine bedeutende Richtungsentscheidung dar. Der Startschuss für den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" wurde bereits 2015 gegeben. Die Bundesregierung hatte sich für die Vereinbarung internationaler Standards nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie mehr Kohärenz und gegenseitige Verstärkung bei den verschiedenen internationalen Initiativen eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt aktiv alle wichtigen internationalen waldrelevanten Prozesse und will auch im eigenen Bereich Vorbild sein. Hier greifen die Aktivitäten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Initiativen des Bundesumweltministeriums (BMUB) und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ineinander. Umfasst sind davon beispielsweise Prozesse zur Erhaltung von Wäldern wie im Rahmen der Klimaverhandlungen, zum Wiederaufbau von Wäldern oder zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten bei Agrarprodukten.

  10. Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) ist ein neues Finanzierungsinstrument des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Übergeordnetes Ziel der EUKI ist die Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zur Senkung von Treibhausgasemissionen durch eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Dialogs sowie des Wissens- und Erfahrungsaustauschs. Interessierte gemeinnützige Organisationen können bis Mitte Mai 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Projektvorschläge einreichen, bei denen Vertreter oder Organisationen aus zwei oder mehr EU-Ländern zusammenarbeiten sollen. Bi- und multilaterale Projekte sollen den Austausch guter Praxis beim Klimaschutz und den klimapolitischen Dialog mit anderen EU-Mitgliedstaaten intensivieren. Gefördert werden können unter anderem Kooperationsprojekte, bei denen nationale Klima- und Energiepläne erstellt, Klimaschutzstädtepartnerschaften vereinbart oder konkrete Treibhausgasminderungen in Unternehmen oder Schulen initiiert werden. Zielgruppen der EUKI-Projekte sind Regierungen, Kommunen, Bildungsinstitutionen sowie Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa.

  11. Am Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS) wurde am 25. April 2017 eine weltweit einzigartige Anlage in Betrieb genommen, mit der die Einflüsse von Turbulenzen auf Wolkenprozesse unter präzise einstellbaren Versuchsbedingungen untersucht werden können. Der neue Windkanal ist Teil des Leipziger Wolkenlabors, in dem seit 2006 verschiedenste Wolkenprozesse simuliert werden. Unter Laborbedingungen wurden z.B. das Entstehen und Gefrieren von Wolken nachgestellt. Wie stark Luftverwirbelungen diese Prozesse beeinflussen, konnte bisher noch nicht untersucht werden. Deshalb entstand in den letzten Jahren eine ergänzende Anlage für rund eine Million Euro. Die von dieser Anlage zu erwarteten neuen Erkenntnisse sind wichtig für das Verständnis von Wetter und Klima, wie etwa die Bildung von Niederschlag und die Helligkeit und Lebensdauer von Wolken.

  12. Am 24. April 2017 wurden in Flensburg die ersten 130 PALs (Porpoise Alert) von Umweltminister Robert Habeck an schleswig-holsteinische Fischer, die die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und Tauchenten“ unterzeichnet haben, ausgegeben. Im Rahmen eines mehrjährigen Praxistests werden sie auf ihre Tauglichkeit und Verträglichkeit geprüft. Bisher verfangen sich jährlich bis zu 200 Schweinswale in Stellnetzen der Fischerei an der Ostseeküste. Der neu entwickelte Sender von Professor Boris Culik vom Thünen-Institut für Ostseefischerei soll das Problem lösen. Der sogenannte PAL-Sender imitiert die Signale eines Schweinswals unter Wasser. Alle 8 bis 24 Sekunden löst der Sender ein Klickgeräusch aus, das für die Schweinswale nach einem Artgenossen klingt, der sie davor warnt, näherzukommen. „Bisher gab es nur Klicker, die unangenehm für die Tiere waren und sie weiträumig vertrieben haben.“, erklärt Professor Culik. Die Wale sollen die Netze mit dem Warngeräusch zusammenbringen und sie langfristig meiden. Ingesamt werden 1.500 PAL-Sender an schleswig-holsteinische Fischer ausgegeben. Das Umweltministerium fördert das Projekt mit rund 430.000 Euro. Der Praxisbetrieb an den Stellnetzen soll die Testergebnisse bestätigen, dass die Beifangquote von Schweinswalen um bis zu 70 Prozent verringert werden kann. Die Naturschutzverbände WWF, BUND, NABU und LNV fordern, den Praxistest eng wissenschaftlich zu beobachten und zu vergleichen, ob mit den Sendern mehr oder weniger Schweinswale gefangen werden als vorher.

  13. Am 22. April 2017, dem "Earth Day", nahmen welweit in mehr als 600 Städten Menschen am “March for Science” teil, allein in Deutschland gingen etwa 37.000 Teilnehmer in 22 Städten für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf die Straße. Der March for Science ist eine unabhängige Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, auf die Gefahren durch populistische Tendenzen hinzuweisen und für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf der ganzen Welt zu demonstrieren. Nahezu alle wichtigen Wissenschaftsinstitutionen in Deutschland wie die Max-Planck-Gesellschaft, der DAAD oder die Helmholtz-Gemeinschaft hatten im Vorfeld ihre Unterstützung erklärt. Die Vorstände vieler dieser Institutionen waren als Redner bei den unterschiedlichen Kundgebungen zu hören. Die zentrale Veranstaltung fand jedoch in der US-Hauptstadt Washington statt Nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump wächst vor allem in den USA die Angst vor einer neuen Ära der "alternativen Fakten". Aber auch in der der EU wird die freie Wissenschaft immer stärker eingeschränkt, kritisiert die Deutsche UNESCO-Kommission in einer Pressemitteilung zum weltweiten „March for Science“. Regierungen entwerten die erzielten Erkenntnisse, streichen öffentliche Fördermittel, beschlagnahmen Forschungsergebnisse und besetzen wissenschaftliche Positionen politisch. Datenmaterial wird zensiert und Presseauskünfte verboten.

  14. Am 18. April 2017 verkündeten die Richter des Monsanto Tribunals ihre Gutachten. Die fünf RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen. Im letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden. Mitte Oktober 2016 hatte in Den Haag das sogenannte Internationale Monsanto-Tribunal stattgefunden, ein ausserordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt.

  15. Der Verlag Matthes & Seitz Berlin stiftete im Jahr 2017 erstmalig den mit 10.000 € dotierten Deutschen Preis für Nature Writing, der jährlich verliehen wird. Bestandteil des Preises ist ein sechswöchiger Schreibaufenthalt auf der Insel Vilm bei Rügen an der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz, der vom Bundesamt. Die Empfängerin des Stipendiums 2017 ist die Autorin Marion Poschmann. Die Preisverleihung fand am 11. April 2017 in Kooperation mit der Akademie der Künste in Berlin statt. Nature Writing ist eine Form der Prosa oder Poesie, in deren Zentrum die belebte und unbelebte Natur steht. Die Vergabe des Schriftstellerpreises soll sowohl dazu beitragen, Nature Writing verstärkt im deutschsprachigen Raum zu etablieren als auch den Themen Natur und Naturschutz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Literatur kann mit ihren Mitteln und ihren sprachlichen und ästhetischen Ausdrucksformen Menschen ansprechen und für die Natur und ihren Schutz sensibilisieren.

  16. Am 9. April 2017 veröffentlichte Frankreich die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim in einem Dekret im Amtsblatt. Deutschland und Umweltschützer sehen das älteste französische Atomkraftwerk schon lange als Sicherheitsrisiko. Immer wieder gab es in Fessenheim, das nur 30 Kilometer südwestlich von Freiburg liegt, Pannen und Zwischenfälle. Kritiker verweisen zudem auf das Erdbebenrisiko in der Region. Der Betreiber EDF hatte der Schließung allerdings nur unter Bedingungen zugestimmt. Fessenheim soll erst dann geschlossen werden, wenn der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht. Ein Rechtsstreit könnte die geplante Schließung verzögern. Die französische Region Grand Est mit Sitz in Straßburg kündigte an, eine Klage des Bürgermeisters von Fessenheim gegen die Stilllegung zu unterstützen.

  17. Am 5. April 2017 kippte das südafrikanische Verfassungsgericht das Moratorium des nationalen Handels mit Nashorn-Horn aus formalen Gründen. Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist künftig wieder zulässig. Das internationale Handelsverbot ist von der Entscheidung in Südafrika zunächst nicht betroffen. Tierschützer befürchten, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.

  18. Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

  19. Am 3. April 2017 führten der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), der Deutsche Naturschutzring (DNR) e. V. und der Deutsche Rat für Landespflege e. V. (DRL) eine gemeinsame Festveranstaltung zum 40-jährige Bestehen des Bundesnaturschutzgesetzes durch. Alle drei haben 1971 gemeinsam im Auftrag des damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Dr. Bernhard Grzimek, eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Erwin Stein gebildet und den sogenannten Stein’schen Entwurf erarbeitet. Inhalte dieses Entwurfs haben im Verlauf des damaligen Gesetzgebungsverfahrens Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz gefunden. Seit Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 haben sich die veranstaltenden Verbände immer wieder einzeln oder auch gemeinsam auf Veranstaltungen oder in Form von Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich stattgefundenen Novellierungen mit der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts geäußert. Ziel der Festveranstaltung war es, nach einem kurzen Rückblick auf die Historie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die Herausforderungen des Naturschutzrechts anzusprechen, zu thematisieren und zukünftige Perspektiven zu diskutieren.

  20. Am 3. April 2017 stellte Greenpeace eine Studie über „Gesundheitsrisiken der NO2-Belastung für den Menschen“ vor. Greenpeace hat die Lufthygienische Dokumentationsstelle LUDOK am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut beauftragt, die Gesundheitsfolgen erhöhter NO2-Werte in einer Kurzexpertise darzustellen. Im Auftrag des Schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) sichtet, sammelt und bewertet LUDOK den aktuellen Stand des Wissens zu schädlichen oder lästigen Wirkungen der Aussenluftverunreinigung seit 1985. Mehr als die Hälfte der Verkehrsmessstationen in deutschen Städten zeigen seit Jahren Stickoxidwerte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschreiten. Laut Europäischer Umweltagentur sterben in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Menschen vorzeitig durch Stickoxide. Die Kurzexpertise betrachtet die kurz- und langfristigen Gesundheitsschäden mit einem Schwerpunkt auf Kinder. Demnach beeinträchtigen hohe Stickoxidwerte langfristig deren Lungenwachstum und stehen im Verdacht, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zu beeinträchtigen. Kinder entwickeln häufiger Asthma, wenn sie in Verkehrsnähe wohnen: Das Asthmarisiko steigt bei einer um 10 μg/m3 höheren NO2-Belastung um 15 Prozent. Bei kurzfristig erhöhter Belastung ist neben einer erhöhten Sterblichkeit mit mehr Notfallkonsultationen und Krankenhauseintritten zu rechnen, insbesondere für solche die mit der Atemwegsgesundheit zusammenhängen. An Asthma erkrankte Kinder scheinen empfindlicher zu reagieren als Erwachsene mit Asthma, sie kommen bis zu 3 Mal häufiger wegen Atemwegsnotfällen ins Krankenhaus als Erwachsene.

  21. Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

  22. Am 30. März 2017 nach monatelangen Verhandlungen erreichte die Europäische Kommission eine 10-Jahres-Verpflichtung, um die Fischbestände im Mittelmeer zu erhalten und den ökologischen und wirtschaftlichen Reichtum der Region zu schützen. Die MedFish4Ever-Erklärung von Malta enthält ein detailliertes Arbeitsprogramm für die nächsten 10 Jahre auf der Grundlage ehrgeiziger, aber realistischer Ziele. Sie ist das Ergebnis eines von der Europäischen Kommission im Februar 2016 in Catania (Sizilien) eingeleiteten Prozesses. Wichtige Meilensteine umfassten eine erste Ministerkonferenz der für Mittelmeerfischerei zuständigen Minister im April 2016, die Jahrestagung der GFCM im Juni 2016 und die GFCM-Zwischentagung im September 2016. Die folgenden Parteien waren bei der MedFish4Ever- Ministerkonferenz auf Malta vertreten: Europäische Kommission, 8 Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Zypern), 7 Drittstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Türkei, Albanien, Montenegro), die FAO, die GFCM, das Europäische Parlament und der regionale Beirat für das Mittelmeer.

  23. Am 30. März 2017 lief erstmals ein eisbrechender Flüssiggastanker den neuen russischen Hafen Sabetta auf der Halbinsel Jamal an. Die unter zyprischer Flagge fahrende "Christophe de Margerie" ist dafür ausgelegt, 80.000 Tonnen verflüssigtes Erdgas (LNG) zu transportieren. Ziel der Reise war es zu testen, ob ein Schiff dieser Größenordnung die Nordostpassage befahren kann. Russland will auf der Halbinsel Jamal in der Arktis Erdgas fördern. Um das Gas abtransportieren zu können, wurde ein hochmodernes Flüssiggasterminal errichtet. Jährlich sollen hier 16,5 Millionen Tonnen Erdgas gefördert werden. Die Tanker sollen die Nordostpassage nutzen, die seit 2009 in den Sommermonaten immer stärker befahren wird.

  24. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am 28. März 2017 eine Exekutive Order zugunsten der US-Kohle, Öl- und Gasindustrie. Dazu werden verschiedene Klimaschutzmaßnahmen der Regierung Barack Obama aufgehoben und gelockert.

  25. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 27. März 2017 negativ über den Antrag des BUND e.V. entschieden. Mit dem am gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wollte der BUND erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor untersagt, wenn im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird. Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.

  26. Am 24. März 2017, verkündete US-Präsident Donald Trump, dass seine Regierung dem Bau der umstrittenen Ölpipeline Keystone XL endgültig zugestimmt hat. Das US-Außenministerium erteilte dem kanadischen Unternehmen TransCanada die Genehmigung für das Projekt.

  27. Das Naturkunde Museum in Berlin entwickelte mit der finanziellen Unterstützung des Bundesumweltministeriums die App „Naturblick“, mit deren Hilfe sich Tiere und Pflanzen digital mit dem Smartphone bestimmen lassen. Das Programm soll den Nutzerinnen und Nutzern einen digitalen Zugang zur Natur eröffnen: Mit Hilfe des integrierten Bestimmungsschlüssels lassen sich Bäume, Kräuter, Wildblumen, Säugetiere, Amphibien und Reptilien intuitiv bestimmen. Über den Sprachrecorder des Smartphone erkennt die App sogar die Sprache von Amsel, Drossel, Fink und Star. Das geografische Anwendungsgebiet der App ist zunächst auf Berlin beschränkt. Per Karte zeigt die App Naturorte in der Hauptstadt, die zum Erkunden oder Verweilen einladen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks stellte "Naturblick" am 24. März 2017 auf dem Schöneberger Südgelände der Öffentlichkeit vor. Die App ist Teil des Projektes "Stadtnatur entdecken" und ist zugleich als partizipatives Pilotvorhaben bewusst als Modell für weitere Städte konzipiert. Mit Hilfe des Feedbacks von Nutzern wird das digitale Bestimmungsbuch kontinuierlich inhaltlich und technisch weiterentwickelt.

  28. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beantragte am 24. März 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den weiteren Verkauf zu viel Stickoxid ausstoßender neuer Diesel-Pkws.

  29. Seit dem 23. März 2017 scheint die derzeit größte künstliche Sonne der Welt in Jülich. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nahmen gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) die Forschungsanlage "Synlight" in Betrieb. Mit der Anlage sollen unter anderem Produktionsverfahren für solare Treibstoffe, wie beispielsweise Wasserstoff, entwickelt werden. Wasserstoff gilt als der Treibstoff der Zukunft denn er verbrennt ohne dabei Kohlendioxid abzugeben. Die Herstellung von Wasserstoff durch Aufspalten des weltweit verfügbaren Rohstoffs Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff bedarf einer großen Menge Energie. Diese kann von der Sonne bereitgestellt werden. Da die Sonne in Mitteleuropa selten und unregelmäßig scheint, ist für die Entwicklung von Produktionsverfahren solarer Treibstoffe eine künstliche Sonne nötig. Bei den Synlight-Versuchen können Schlechtwetterperioden und schwankende Strahlungswerte die Tests und ihre Auswertung nicht erschweren oder verzögern. Jülich bietet zudem mit seiner Infrastruktur, darunter auch der Solarturm Jülich und das wissenschaftliche Umfeld, ideale Bedingungen für innovative Entwicklungen in der Solartechnik. Das Projekt Synlight wird vom Land Nordrhein- Westfalen mit 2,4 Millionen Euro unterstützt, das sind 70 Prozent der Gesamtkosten von 3,5 Millionen Euro. Die anderen 1,1 Millionen Euro werden durch das Bundeswirtschaftsministerium erbracht. Synlight ist ein Projekt des Instituts für Solarforschung des DLR.

  30. Am 23. März 2017 eröffnete die Bundesregierung Deutschland im Rahmen der Konferenz "Umsetzung nachhaltiger Konsum in Deutschland" das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt. Die Bundesregierung will damit ein klares Signal zur Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland setzen. Mit der Zustimmung zur Erreichung der im September 2015 verabschiedeten 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen will die Bundesregierung die Förderung von Innovationen und gesellschaftlichen Engagement für nachhaltigen Konsum intensivieren. Hierfür hat die Bundesregierung im Februar 2016 das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum mit über 170 Maßnahmen verabschiedet. Nachhaltigkeit soll somit zur Richtschnur in Wirtschaft, Gesellschaft und im Konsumalltag werden. Um die Rahmenbedingungen für eine gesellschaftliche Verwirklichung nachhaltigen Konsums in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum initiiert, das durch das neu eingerichtete Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum der Bundesregierung beim Umweltbundesamt getragen werden soll. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, hebt hervor: „Die zentrale Rolle des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt besteht darin, die Aktivitäten von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in vielfältigen Bedürfnisfeldern zusammenzuführen, Öffentlichkeit und Verbraucher zu informieren und neue Impulse für private und politische Initiativen zu geben.“

  31. Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.

  32. Am 21. März 2017 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein überarbeitetes Energieeffizienzlabel und den entsprechenden Regulierungsrahmen. Dabei wird die derzeitige Skala von A+++ bis G durch eine klare und nutzerfreundlichere Skala von A bis G ersetzt. So werden die Energielabels für die Verbraucher besser verständlich und ermöglichen ihnen fundierte Kaufentscheidungen. Flankiert wird die Maßnahme durch die Einführung einer öffentlichen Datenbank, die die Bürgerinnen und Bürger beim Vergleich der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten nutzen können.

  33. Am 21. März 2017, dem internationalen Tag des Waldes, wurde offiziell das European Forest Institute (EFI) auf dem UN-Campus in Bonn begrüßt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ansiedlung des EFI für die Bundesregierung unterstützt. EFI ist eine internationale Organisation mit Hauptsitz in Finnland und weiteren Niederlassungen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern. Es wird getragen von 26 europäischen Zeichnerstaaten und hat 116 Mitgliedsorganisationen meist aus dem wissenschaftlichen Bereich. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern forscht EFI zu allen Aspekten von Wäldern. Die Arbeit reicht dabei von den ökologischen Grundlagen bis hin zur wirtschaftlichen Nutzung der Wälder. Zugleich unterstützt es die Kommunikation zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis und sorgt dafür, dass politische Entscheidungsträger erleichterten Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen bekommen. In Bonn wird es dabei schwerpunktmäßig um die Widerstandsfähigkeit von Wäldern gehen. Das bedeutet, dass Wälder Herausforderungen wie dem Klimawandel und anderen Stressfaktoren widerstehen und zugleich vielfältigen Nutzen für die Menschen erbringen können. Die Ansiedlung von EFI in Bonn wird auch vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.

  34. Am 15. März 2017 stufte die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat als nicht krebserregend, nicht erbgutschädigend sowie nicht gefährlich für die Fortpflanzung ein. Damit widerspricht die ECHA der Einschätzung der Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), welche Glyphosat als „krebserregend beim Menschen“ eingestuft hatte. Die ECHA begründete ihre Entscheidung, dass nicht genügend Beweise für eine Krebswirkung vorliegen würden. Glyphosat könne allerdings zu schweren Augenverletzungen führen, auch sei es giftig für Tiere und Pflanzen, die in Gewässern leben.

  35. Am 14. März 2017 führte die Firma Alstom die erste Testfahrt mit dem weltweit einzigen brennstoffzellenbetriebenen Personenzug Coradia iLint erfolgreich bei 80 km/h auf seiner werkseigenen Teststrecke in Salzgitter (Niedersachsen) durch. Nach einer umfangreiche Testkampagne in Deutschland und Tschechien, geht der Coradia iLint Anfang 2018 auf der Strecke Buxtehude–Bremervörde–Bremerhaven–Cuxhaven in den Probebetrieb mit Fahrgästen. Der Coradia iLint ist weltweit der erste Niederflur-Personenzug, der mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle betrieben wird, die elektrische Energie für den Antrieb erzeugt. Dieser komplett emissionsfreie Zug ist geräuscharm und gibt lediglich Wasserdampf und Kondenswasser ab. Der Coradia iLint ist besonders geeignet für den Einsatz auf nichtelektrifizierten Strecken. Er ermöglicht einen nachhaltigen Zugbetrieb unter Beibehaltung einer hohen Zugleistung. Das Projekt wird vom des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt.

  36. Am 8. März 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums, das erweiterte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht zu ratifizieren. Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober 2016 in der ruandischen Hauptstadt Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen und schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045 beziehungsweise von 2028 bis 2047. Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird.

  37. Knapp zwei Jahre nach seinem "Zwillingssatelliten" startete am 7. März 2017 um 2.49 Uhr Mitteleuropäischer Zeit der europäische Erdbeobachtungssatellit Sentinel-2B an Bord einer Vega-Trägerrakete vom europäischen Weltraumbahnhof der ESA in Kourou (Französisch-Guyana/Südamerika) zu seiner Mission. Der zirka 1,1 Tonnen schwere Satellit soll aus 786 Kilometern Höhe von einem sonnensynchronen Orbit die Erde beobachten und vor allem Veränderungen der Landoberfläche und der Vegetation zwischen 84 Grad nördlicher und 56 Grad südlicher Breite dokumentieren. Die Sentinel-Satelliten sind Teil des Copernicus-Programms der Europäischen Kommission. Es dient der Sammlung und Auswertung von Fernerkundungsdaten der Erde. Die Daten werden Behörden, Unternehmen, der Wissenschaft und allen interessierten Bürgern seit Beginn des Programms 2014 kostenlos zur Verfügung gestellt. Insgesamt gehören vier optische Sentinel-2-Satelliten zur am Ende 20-köpfigen Copernicus-Satellitenfamilie. Sentinel-2A ist seit dem 23. Juni 2015 im All, Sentinel-2C und -D sollen ab 2022 folgen. Sentinel-2B verdoppelt zusammen mit Sentinel-2A sowohl Aufnahmefrequenz - jeder Punkt der Erde wird nun alle fünf Tage erfasst - als auch die Ausfallsicherheit, beides zentrale Anforderungen der Nutzer von Copernicus.

  38. Am 7. März 2017 wurde im Zoo von Thoiry westlich von Paris ein Breitmaulnashorn tot aufgefunden. Nach Medienberichten erschossen Wilderer den Nashornbullen und sägten eines der beiden Hörner ab, schafften es aber nicht das zweite zu entfernen. Sie flohen mit dem Haupthorn, das laut Ermittler einen Schwarzmarktwert zwischen 30.000 bis 40.000 Euro hat. Dem Zoo zufolge ist es das erste Mal, dass Diebe in einen Tierpark eindringen und ein Rhinozeros töten.

  39. Vom 2. bis 7. März 2017 führte das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid 1.000 Telefoninterviews in der Region bayerischer Spessart und Unterfranken zur Einrichtung eines Nationalparks Spessart durch. Befragt wurden Bewohner der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg und Würzburg. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage stellten der BUND Naturschutz in Bayern, Greenpeace, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland am 14. März 2017 in München vor. Eine deutliche Mehrheit von 64 Prozent der Bewohner in der Region Bayerischer Spessart und Unterfranken befürworten demnach die Einrichtung eines Nationalparks. So sind 29 Prozent der Meinung, dass die Einrichtung eines Nationalparks in der Region „sehr gut“ wäre. 35 Prozent halten dies für „eher gut“. 29 Prozent halten einen Nationalpark für „eher schlecht“ (17 Prozent) oder „sehr schlecht“ (12 Prozent). Sechs Prozent der Befragten machten keine Angabe. Außerdem antworteten fast drei Viertel der Befragten, die dem Nationalpark ablehnend gegenüberstehen, dass sie eher zustimmen würden, wenn Zugang und Nutzung des Waldes für die Bevölkerung nicht eingeschränkt werden.

  40. Die neunjährige Inderin Ridhima Pandey hat ihre Regierung verklagt. Weil die Administration nicht versuche, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu begrenzen, reichte die Tochter eines Umweltschützers aus dem nördlichen Bundesstaat Uttarakhand Klage gegen das Umweltministerium ein. Die Regierung hat zwar das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, sie unternehme aber nichts, wird in der 52-seitigen Klageschrift argumentiert. Die Klage soll vor dem National Green Tribunal, einem Gericht für Umweltangelegenheiten, verhandelt werden.