Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. In Japan haben die Bauarbeiten zu einem der umstrittensten Staudämme des Landes begonnen. Mit Gesamtkosten von offiziell rund 3,4 Milliarden Euro ist der bereits seit den 1950er-Jahren geplante Yamba-Damm der teuerste Staudamm, der je in Japan gebaut wurde. Ein Konsortium begann am 22. Januar 2015 mit der Freisprengung des Felsuntergrundes. Der Damm soll bis März 2020 fertig sein. Dann wird der Fluss Agatsuma gestaut und der Ort Naganohara in Tokios Nachbarprovinz Gumma versinken.

  2. In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Verbraucherexposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten „tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge“, kurz: TDI). Obwohl neue Daten und differenziertere Methoden die Sachverständigen der EFSA dazu veranlasst haben, den sicheren Grenzwert für BPA deutlich herabzusetzen – von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag – liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition (im EFSA-Gutachten „aggregierte Exposition“ genannt) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert. Unsicherheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA auf Brustdrüse und Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel- und Immunsystem sowie hinsichtlich neurologischer Verhaltensstörungen wurden quantifiziert und bei der Berechnung des TDI-Werts berücksichtigt. Darüber hinaus ist der TDI als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, besagte Unsicherheiten zu verringern.

  3. Am 20. Januar 2015 erhielten die Philippinen von der US-Regierung umgerechnet 1,73 Mio.Euro Entschädigung für das von dem US-Minensuchboot USS Guardian beschädigtes Tubbataha-Riff . Mit dem Geld soll das Riff saniert und die Überwachung der Seeregion verbessert werden, teilte das Außenministerium in Manila am 18. Februar 2015 mit. Außerdem wollen die USA der philippinischen Küstenwache dabei helfen, ihre Überwachungsstation am Riff auf den neuesten Stand zu bringen.

  4. Das "Haus 2019", das Bürogebäude des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfeld, erfüllt die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019 schon heute. Auf der Bau in München wurde daher am 19. Januar 2015 die Zertifizierungsurkunde überreicht. Es ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde. Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie.

  5. Am 17. Januar 2015 gingen in Berlin mehrere Zehntausend Menschen auf die Straße. Begleitet von 90 Traktoren zogen sie vom Potsdamer Platz zum Kanzleramt, um den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und dem Freihandelsabkommen TTIP zu fordern. Laut Veranstalter der "Kampagne Meine Landwirtschaft" kamen 50.000 Teilnehmer zu der Agrar-Demo am Rande der Grünen Woche, die Polizei sprach von 20.000 Teilnehmern. Zu dem Protestzug hatte ein Bündnis aus mehr als 80 Bauern-, Verbraucher-, Eine-Welt- sowie Tier- und Umweltschutzorganisationen aufgerufen.

  6. Repsol gibt seine Suche nach Öl- und Gasvorkommen vor den kanarischen Inseln Lanzarote und Fuerteventura auf. Zwar habe man Öl und Gas entdeckt, teilte der spanische Ölkonzern am 16. Januar 2015 mit, doch die Vorkommen seien zu gering für eine rentable Ausbeute.

  7. Der im Jahre 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2013 bestätigt. Über den Beschluss wurde das für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeministerium am 16. Januar 2015 durch das Bundesumweltministerium informiert. Als Konsequenz hat der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen.

  8. Am 14. Januar 2015 übergab der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein Sondergutachten zum Thema "Stickstoff- Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem" an Bundesumweltministerien Hendricks in Berlin. Zu hohe Einträge von Stickstoffverbindungen zählen zu den aktuellen ungelösten Umweltproblemen. Deshalb hat der SRU ein Gutachten verfasst, in dem er eine gesamthafte Bestandsaufnahme des Stickstoffproblems unternimmt und Handlungsvorschläge für den Gewässerschutz, den Naturschutz, die Luftreinhaltung sowie den Landwirtschafts- und Verkehrssektor entwickelt.

  9. Am 13. Januar 2015 enthüllten Bündnis 90 / Die Grünen unter dem Motto "CO2UNTDOWN JETZT!" im Bundestag eine Klima-Uhr. Die Uhr zeigt den Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands seit Jahresbeginn an, der bereits bei 33,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent lag. Die Uhr enthält außerdem einen CO2-Anzeigebalken mit zwei Markierungen, die die Klimaziele für 2020 und 2050 zeigen. Im Jahr 2050 dürfte Deutschland höchstens noch 62.400.000 Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen, wenn die Erderwärmung auf höchstens zwei Grad begrenzen werden soll. Das entspricht einer Minderung der deutschen Treibhausgasemissionen von circa 95 Prozent bezogen auf 1990. Diese 62,4 Millionen Tonnen CO2 sind in etwa so viel, wie Deutschland nach heutigem Stand schon am 24. Januar 2015 ausgestoßen hat.

  10. Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

  11. Das dritte Treffen des zwischenstaatlichen Gremiums zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema Biodiversität und Ökosystemleistungen IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) fand vom 12.– 17. Januar 2015 am Sekretariatssitz in Bonn statt. Die rund 600 Teilnehmergaben den Startschuss für eine Reihe von Gutachten gegeben. Diese sollen – ähnlich dem Weltklimarat IPCC – politischen Entscheidungsträgern zuverlässige und unabhängige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen bereitstellen. Ein großer Erfolg der 3. Plenarsitzung des Weltbiodiversitätsrates ist der Beschluss für eine umfassende Einbindung von Interessenvertretern. So können sich u.a. Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen offiziell an der Arbeit des Gremiums beteiligen.

  12. Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

  13. Mit der Verleihung ihres Deutschen Umweltpreises appelliert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) „an die internationale Staatengemeinschaft, bei den 2015 noch anstehenden Konferenzen in New York und Paris die Weichen in Richtung Zukunftssicherung der Menschheit auf einem stabilen Planeten zu stellen“, wie ihr Generalsekretär Dr. Heinrich Bottermann am 22. September 2015 betonte. Am 8. November 2015 werden der Klima- und Meeresforscher Prof. Dr. Mojib Latif und der global agierende Nachhaltigkeitswissenschaftler Prof. Dr. Johan Rockström den größten und unabhängigen Umweltpreis Europas in Empfang nehmen. Latif ist Leiter des Forschungsbereiches Ozeanzirkulation und Klimadynamik im GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Er ist unter anderem Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg, der Deutschen Gesellschaft Club of Rome und Vorsitzender des Deutschen Klima-Konsortiums. 2001 und 2007 war er Mitautor der Berichte des Weltklimarates IPCC. Seit 2003 ist er Professor an der Universität Kiel. Rockström ist seit 2007 Direktor des Stockholm Resilience Centre. Unter Resilienz versteht man im Kern das Vermögen, sich in Krisensituationen trotz Störungen verändernden Bedingungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Ein wichtiges Feld in der aktuellen Resilienzforschung, in dem sich Rockström besonders hervorgetan hat, ist der Versuch, die Risiken zu verstehen, die durch das Überschreiten kritischer Grenzen auf planetarer Ebene entstehen, um die menschliche Weiterentwicklung nicht zu gefährden. Mit dem Ehrenpreis zeichnet die DBU 2015 Prof. em. Dr. Michael Succow aus. Er gilt national wie international als Ausnahmepersönlichkeit im Naturschutz, sein Engagement für große Wildnisge­biete in Deutschland als einmalig. Innerhalb kürzester Zeit war es ihm zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung gelungen, mit dem Nationalparkpro­gramm für den Osten Deutschlands auf einen Schlag 12,1 Prozent der Landesfläche der ehemaligen DDR mit einem einstweiligen und 5,5 Prozent mit einem endgültigen Schutzstatus als Natio­nalpark, Biosphä­renre­servat und Naturpark zu sichern.

  14. Die Stadt Bristol im Vereinigten Königreich erhielt die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas 2015“. Das gab die Europäische Kommission am 14. Juni 2013 in Nantes bekannt. Bristol wurde für seine Investitionspläne im Verkehrs- und Energiebereich und besonders für seine Entschlossenheit gelobt, als echtes Modell für die grüne Wirtschaft innerhalb und außerhalb Europas aufzutreten. Seine Kommunikationsstrategie und seine Strategie für die sozialen Medien wurden als echter Ansporn für die Bürgerinnen und Bürger zum Handeln hervorgehoben. Die Jury betrachtete die nachhaltigen Gemeinschaftsprojekte von Bristol als gute Beispiele für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bewältigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen. Die Stadt hat 500 Mio. EUR für Verbesserungen im Verkehrsbereich bis 2015 und bis zu 300 Mio. EUR für Energieeffizienz und erneuerbare Energie bis 2020 bereitgestellt. Die verkehrs- und städtepolitischen Maßnahmen von Bristol haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen.

  15. Das Umweltbundesamt erklärte das salzreiche Wattenmeer zum Gewässertyp des Jahres 2015. Fachleute bezeichnen diese Gewässer als Euhalines Wattenmeer. Es umfasst rund 20 Prozent der deutschen Küstengewässer und tritt an der deutschen Nordseeküste zwischen den Nord- und Ostfriesischen Inseln und dem Festland und im Jadebusen auf. Sein Zustand erreicht nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie nur einen „mäßigen“ bis „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand.

  16. Der NABU hat Philipp Freiherr zu Guttenberg mit dem „Dinosaurier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) erhält vom NABU den Negativpreis für seinen erbitterten Widerstand gegen eine natürliche Waldentwicklung und die Lobbyarbeit gegen das EU-Naturschutzrecht. Nach Auffassung des NABU vertritt und verbreitet Philipp zu Guttenberg eine anachronistische Sicht des Waldes, die sich alleine auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Holzressourcen beschränkt. Der NABU kritisiert zudem, dass der Chef der Waldeigentümer immer noch die Ziele der bereits 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt angreift. Kritik übte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auch an zu Guttenbergs Versuche, die geltende EU-Naturschutzgesetzgebung auszuhebeln. Besonders in diesem Jahr trat er regelmäßig als Cheflobbyist einer lautstarken Minderheit in Erscheinung, die für eine Abschwächung der erfolgreichen EU-Naturschutzrichtlinien kämpft.

  17. Zur Orchidee des Jahres 2015 haben die Arbeitskreise Heimischer Orchideen das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) gekürt. Die lichtliebende, bis zu 80 Zentimeter hohe Pflanze gedeiht vor allem auf feuchten und sumpfigen Wiesen und in lichten Moorwäldern. Die Arbeitskreise Heimische Orchidee wollen mit ihrer Wahl auf die Gefährdung der Art bzw. ihres Lebensraum aufmerksam machen.

  18. Mit dem 01. Januar 2015 sind in Deutschland 50 Umweltzonen aktiv (neu: Siegen und Offenbach. In 48 Umweltzonen sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In Augsburg und Neu-Ulm dürfen auch weiterhin Fahrzeuge mit gelber Plakette einfahren.

  19. Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie wurden in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung. Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen.