Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2015 bis 2015 Auswahl aufheben

  1. Die Europäische Union hat neue Regelungen zur Messung des Schadstoffausstoßes von Pkw auf den Weg gebracht, die der Abgasnorm Euro 6 unterliegen. Der dafür zuständige EU-Fachausschuss beschloss am 19. Mai 2015 in Brüssel, dass der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickstoffoxide künftig bei der Typgenehmigung nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im realen Fahrbetrieb auf der Straße gemessen werden muss.

  2. Nach Angaben des Umweltbundesamte werden jährlich 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel in Deutschland verkauft, davon sind mehr als die Hälfte Geschirrspülmittel. Auskunft welches Spülmittel die Umwelt am wenigsten belasten bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen. Nach Angaben des Bundesamt bietet die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können."

  3. Am 30. April 2015 eröffneten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Schwedens Wirtschaftsminister Mikael Damberg sowie Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, zusammen mit Magnus Hall, Präsident und CEO von Vattenfall und Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung, im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg den Offshore-Windpark „DanTysk“ . Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk 70 Kilometer westlich der Insel Sylt ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt, das Vattenfall und die Stadtwerke München im Rahmen der Energiewende erfolgreich umsetzen. An der für den Bau und den Betrieb zuständigen DanTysk Offshore GmbH hält Vattenfall 51 Prozent, die SWM halten 49 Prozent der Anteile. Errichtet wurden 80 Siemens-Windenergieanlagen der 3,6-Megawatt (MW)-Klasse mit einer gesamten installierten Leistung von 288 MW. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro. DanTysk wird klimaneutralen Strom erzeugen, der dem Jahresverbrauch von mehr als 400.000 deutschen Durchschnittshaushalten entspricht. Der Baubeginn auf See war im Februar 2013.

  4. Am 29. April 2015 ordnete der US-Gouverneur Jerry Brown für seinen Bundesstaat Kalifornien das ambitionierteste Klimaziel der USA an. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent sinken in Kalifornien an, verglichen mit 1990.

  5. Am 29. April 2015 stimmte das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zu, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.

  6. Am 29. April 2015 stellte die Deutsche Umwelthilfe in Berlin ihre Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“ vor. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrwegorientierten Verbänden der Getränkewirtschaft bestehende „Mehrweg-Allianz“ im bereits neunten Jahr Verbraucherinnen und Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative, die auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt wird, ist es, Kundinnen und Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen. Das Getränke-Mehrwegsystem gerät durch den Vormarsch unökologischer Einwegflaschen immer weiter unter Druck – nicht zuletzt wegen des jüngsten Generalangriffs von Coca-Cola.

  7. Der Bund wird bis 2018 300 Millionen Euro in den präventiven Hochwasserschutz investieren. Damit löst diser Zusagen ein, die nach der Flut im Sommer 2013 gemacht und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert worden sind. Dies gaben das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemiteilung am 28. April 2015 in Berlin bekannt.

  8. Am 28. April 2015 stellte die Umweltorganisation WWF die Ergebnisse der Studie "Living Forests Report: Chapter 5" in Berlin vor. Global droht bis 2030 ein Waldverlust von bis zu 170 Millionen Hektar, wenn die aktuellen Entwicklungen nicht aufgehalten werden, so der WWF. In der Studie werden elf Entwaldungsfronten identifiziert, an denen weltweit mit den größten Verlusten zu rechnen sei. Die überwiegende Zahl dieser Brennpunkte liegt in den Tropen, zu den wichtigsten zählen der Amazonas, die Mekong-Region sowie Borneo.

  9. Am 28. April 2015 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments für eine neue EU-Waldstrategie ab. Diese wurde mit 566 Stimmen angenommen, es gab 66 Gegenstimmen und 45 Enthaltungen. Das Parlament betont in seiner Position, dass der Forstwirtschaft in europäischen Strategien mehr Bedeutung zugemessen werden müsse. Energie- sowie Umweltpolitik wirkten sich auf Waldflächen aus. Die neue Strategie soll auch Lösungsansätze für grenzüberschreitende Herausforderungen wie Waldfeuer, Klimawandel, Naturkatastrophen und die Invasion fremder Arten bieten. Außerdem soll es weniger Bürokratie für Waldbesitzer und Forstwirte geben. Die neue EU-Waldstrategie soll diejenige ablösen, die seit 1998 in Kraft ist.

  10. Am 28. April 2015 trafen sich UN-Generalsekretär Ban Ki Moon und Papst Franziskus im Vatikan und sprachen unter anderem über die Bekämpfung des Klimawandels. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, hat der Papst eine Enzyklika angekündigt, in der Franziskus die Menschheit zu einem Bewusstseinswandel und einem neuen Lebensstil aufrufen will, um der Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Ein entsprechendes päpstliches Rundschreiben soll im Juni veröffentlicht werden. Der UNO-Generalsekretär bezeichnete den Papst als eine der wichtigsten Stimmen für eine sozial gerechtere und ökologisch nachhaltigere Welt. Der UN-Generalsekretär eröffnete außerdem eine Konferenz der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.

  11. EU-Länder müssen den Verbrauch von leichte Plastiktüten verringern. So steht es in einem Gesetzentwurf, den das Parlament am 28. April 2015 angenommen hat. Nach dem jetzigen Wortlaut der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zwischen zwei Verpflichtungen wählen: Entweder sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass leichte Kunststofftragetaschen bis Ende 2018 in den Verkaufsstellen von Waren nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, falls keine gleichermaßen wirksamen Instrumente angewendet werden. Die EU-Kommission ist außerdem verpflichtet, die Auswirkungen von „oxo-biologisch abbaubaren“ Plastiktüten, bei denen der Kunststoff in Mikropartikel zerfällt, auf die Umwelt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Bis 2017 muss sie Einzelheiten für eine EU-weite Kennzeichnung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffsäcken festlegen.

  12. Am 24. April 2015, erteilte die Europäische Kommission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln. Sie erneuerte 7 bereits geltenden Zulassungen und genehmigte die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.

  13. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.

  14. Am 22. April 2015, am Earth Day, veröffentlichte die Earth League, eine weltweite Initiative führender Klimawissenschaftler, die wichtigsten Elemente eines globalen Klimaabkommens in einer gemeinsamen Erklärung. Verfasst von 17 renommierten Wissenschaftlern umreißt ihr Earth Statement acht zentrale Elemente, die eine am Zwei-Grad-Ziel ausgerichtete Klimavereinbarung in Paris im Dezember enthalten sollte. Um ein erfolgreiches internationales Abkommen zur Begrenzung der Risiken gefährlichen Klimawandels auf den Weg zu bringen, seien mutige Schritte von Entscheidungsträgern nötig, so die Mitglieder der Earth League. 2015 sei ein entscheidendes Jahr: „Es ist unsere moralische Pflicht und in unserem eigenen Interesse, eine grundlegende Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft fair und gemeinsam zu erreichen. Das erfordert eine emissionsfreie Gesellschaft bis Mitte des Jahrhunderts oder kurz danach, die so die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, ein Ziel, dass die Länder 2010 beschlossen hatten. Dieser Weg ist kein Weg der wirtschaftlichen Mühen, sondern ein Weg wirtschaftlicher Chancen, des Fortschritts und der Gemeinsamkeit. Diese Gelegenheit sollten wir nicht verpassen“. Sie umreißen acht zentrale Elemente für die Verhandlungen in Paris, von der Umsetzung der Zwei-Grad-Leitlinie, über das noch bleibende globale Kohlenstoff-Budget, die Transformation der Wirtschaft, gerechte CO2-Reduktionspfade, Klimainnovationen, den Aufbau von Widerstandsfähigkeit, Schutz von Kohlenstoffsenken und lebenswichtigen Ökosystemen bis hin zur Realisierung neuer Größenordnungen und Quellen der Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern.

  15. Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 10,8 Millionen Euro fördert, ist der Erhalt und die Renaturierung der Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg. Am 20. April 2015 übergab die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Kloster Heisterbach den Förderbescheid an den Rhein-Sieg-Kreis als Projektträger. Das Projekt trägt den Namen "Chance 7", weil sich hier sieben Gemeinden rund um das Siebengebirge zusammengetan haben. Das Fördergebiet umfasst acht Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.300 Hektar. Das bis 2025 projektierte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund 14 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit 15 Prozent und der Projektträger mit zehn Prozent an den Kosten des Projektes. Ein kleiner Teil des Fördergebietes umfasst auch die Stadt Bonn, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Träger eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen hat und sich entsprechend ihres Anteils am Fördergebiet auch finanziell am Projekt beteiligt.

  16. Am 20. April 2015 teilte Kyocera TCL Solar LLC mit, dass die Errichtung der weltgrößten schwimmenden Solaranlagen fertiggestellt ist. Die beiden Solarparks wurden Ende März eingeweiht und schwimmen auf den Seen Nishihira und Higashihira in Kato City in der Präfektur Hyogo auf der südlichen Hauptinsel Japans, Honshu. Die Anlagen, die aus insgesamt 11.256 Solarmodulen bestehen, sollen jährlich 3.300 Megawattstunden für rechnerisch 920 Haushalte liefern.

  17. Zollbehörden in Thailand haben sieben Tonnen geschmuggeltes afrikanisches Elfenbein innerhalb einer Woche beschlagnahmt. Nach Medienberichten wurden 739 Stoßzähne in einem Container im Hafen Klong Toey in Bangkok entdeckt. Der Wert liegt bei umgerechnet etwa 5,8 Millionen Euro. Der Container stammte aus der Demokratischen Republik Kongo und sollte weiter nach Laos verschifft werden. Weitere drei Tonnen Elfenbein im Wert von 5,5 Millionen Euro wurden im Hafen von Chonburi im Osten Thailands sichergestellt. Die insgesamt 511 Elefanten-Stoßzähne seien in Säcken mit Teeblättern versteckt gewesen. Sie kamen aus Kenya und waren ebenfalls Richtung Laos unterwegs. Thailand zählt zu den Top-Zielen für afrikanische Elfenbeinschmuggler. Dem Land drohen internationale Sanktionen, falls es im Kampf gegen dieses Problem keine Fortschritte erzielt.

  18. Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.

  19. Die Nairobi-Konvention zur Regelung von Schiffswracks ist am 14. April 2015 in Kraft getreten. Die Konvention stellt weltweit für Staaten eine legale Regelung der Entsorgung von Schiffswracks dar, worunter auch Schiffe zählen, die in Gefahr stehen, zu sinken oder zu stranden.

  20. Der Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen ist das zentrale Instrument, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Minderungsziele für Treibhausgase zu erreichen. Die Grundlagen für den ersten Klimaschutzplan wurden im Rahmen eines zweiphasigen Beteiligungsprozesses gelegt. Im Anschluss wurde der Planentwurf durch die Landesregierung unter der Federführung des NRW-Umwelt- und Klimaschutzministeriums erstellt und am 14. April 2015 vom Kabinett gebilligt. Der Klimaschutzplan NRW konkretisiert Strategien und Maßnahmen, mit denen die Ziele des Klimaschutzgesetzes erreicht werden können – Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent (jeweils im Vergleich zum Basisjahr 1990) sowie die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels.

  21. Am 14. April 2015 stoppte ein japanisches Bezirksgericht, die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren des Atomkraftwerk Takahama im November 2015. Mit dem Urteil reagierte das Bezirksgericht in der Präfektur Fukui auf einen Antrag von Anwohnern nahe des Atomkraftwerks Takahama. Die japanische Atomregulierungsbehörde hatte angesichts neuer Sicherheitsstandards erst im Dezember 2014 grünes Licht für den Neustart der Reaktoren 3 und 4 des Kraftwerks gegeben.

  22. Am 11. April 2015 sprachen sich 50,8 Prozent der Malteser in einem Referendum für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Vögel aus. Malta ist der letzte EU-Staat, der die Zugvogeljagd weiterhin erlaubt und sich mit Ausnahmeregeln über Unionsrecht hinwegsetzt. Laut dem europäischen Naturschutzverband BirdLife fallen der Bejagung auch viele geschützte, nicht zum Abschuss freigegebene Arten zum Opfer.

  23. Am 8. April 2015 teilte der WWF Deutschland mit, dass die Umweltorganisation gegen fünf Unternehmen Anzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn erstattet. Die Umweltschützer werfen Depesche, KiK, Iden, Bentino und Carstensen vor, Papierprodukte aus Tropenwäldern zu vertreiben, ohne deren Ursprung korrekt benennen zu können. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die seit 2013 gilt. Es verpflichtet Unternehmen, beim erstmaligen Import bestimmter Holz- und Papierprodukte deren legale Herkunft sicherzustellen. Die Anzeigen basieren auf Laboranalysen des WWF. Insgesamt 144 unterschiedliche Papierprodukte hatten die Umweltschützer auf ihre Zusammensetzung untersuchen lassen. In fast 20 Prozent der Fälle wurde Tropenholz nachgewiesen. Die Anzeigen müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geprüft werden, die die Einhaltung der EUTR in Deutschland überwacht.

  24. Am 1. April 2015 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzespacket mit strengeren Regelungen zum Fracking. Das Gesetzespaket sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor. Das Paket enthält zudem ergänzende strengere Regelungen zur konventionellen Erdgas- und Erdölförderung. Umweltverbände übten erhebliche Kritik und protestieren mit einer "Probebohrung" vor dem Kanzleramt in Berlin.

  25. Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.

  26. Wegen anhaltender Dürre müssen die Kalifornier ihren Wasserverbrauch reduzieren. Am 1. April 2015, hat der Gouverneur Jerry Brown drastisches Wassersparen verordnet. Der Wasserverbrauch der Gemeinden müsse um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden.

  27. Am 1.04.2015 gab die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger den Startschuss für das EU-Projekt INSPIRATION. Unter der Koordination des UBA werden 21 Institutionen aus 16 europäischen Ländern in den kommenden drei Jahren eine strategische Forschungsagenda für die Ressourcen Boden und Fläche in Europa entwickeln. „Dieses Projekt ist für uns ein Meilenstein im Internationalen Jahr des Bodens“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. INSPIRATION steht für “INtegrated Spatial PlannIng, land use and soil management Research AcTION”. Das Projekt wird als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (Coordination and Support Action - CSA) für die Europäische Kommission durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren für die Themen Boden und Fläche sowie Stadt und Raumplanung jeweils nationale Förder- und Forschungseinrichtungen aus Deutschland, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik, Portugal, Belgien, Italien, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Österreich, Rumänien und Finnland.

  28. Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

  29. Die Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Nach Auffassung der Kommission besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

  30. Am 27. März 2015 eröffnete Bundesministerin Barbara Hendricks den Neubau der Saatgutbank der Freien Universität Berlin. Sie übernimmt die Schirmherrschaft für Deutschlands älteste Wildpflanzen-Saatgutbank. Die Dahlemer Saatgutbank war bisher eher unscheinbar in den Räumen des Wirtschaftshofes im Botanischen Garten untergebracht und zieht nun in eigene Räumlichkeiten am Sumpf- und Wasserpflanzengarten. Die Saatgutbank des botanischen Gartens besteht seit 1994 und gehört damit zu den Ältesten in Deutschland und umfasst derzeit ca.7000 Saatguteinlagerungen. Die Saatgutbank sammelt, trocknet und lagert Saatgut aus der ganzen Welt, schwerpunktmäßig aber aus Europa und der Region Berlin-Brandenburg. Die Sammlung von Saatgut dient vor allem dem Schutz gefährdeter oder geschützter Arten zur Sicherung des Artenbestandes sowie der Wissenschaft und Forschung. Dazu werden auf Expeditionen die Samen gesammelt, gereinigt und aufbereitet, anschließend wird das Saatgut in einem Trockenraum bei 15° C und 15% relativer Luftfeuchte getrocknet und schließlich in einem Kühlraum bei -20 Grad eingelagert. Auf diese Weise kann die Keimfähigkeit der Samen Jahrzehnte, manchmal sogar Jahrhunderte erhalten werden!

  31. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.

  32. Wegen anhaltend hoher Luftverschmutzung durch Feinstaub wurde der Autoverkehr in Paris am 23. März 2015 drastisch eingeschränkt. Ab 05.30 Uhr durften in der französischen Hauptstadt und angrenzenden Vorstädten nur noch Fahrzeuge mit ungeraden Endziffern auf den Nummernschildern fahren. Ausgenommen waren Elektroautos sowie Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen. Auch Polizei und Feuerwehr sowie bestimmte Berufsgruppen wie Händler durften weiter fahren. Der öffentliche Nahverkehr war kostenlos.

  33. Am 20. März 2015 erklärte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IACR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Herbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ (Gruppe 2A).

  34. Am 20. März 2015 startete der NABU eine bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik. Städte, Gemeinden und Bürger werden aufgerufen zu unterzeichnen und so ihren Protest gegen die umstrittene Fördermethode zum Ausdruck bringen. Dazu steht ein Aufruf bereit, unter dem Motto „Meine Gemeinde soll frackingfrei bleiben“. Dieser kann bis zum 8. Mai unterschrieben werden. Bereits zum Start haben sich mehr als 1.000 Städte und Gemeinden gegen die umstrittene Bohrmethode ausgesprochen.

  35. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP legt ein neues 10-Jahres-Programm auf, um Ländern im Kampf gegen Naturkatastrophen zu helfen. Das gab die UN-Organisation am 17. März 2015 während der UN-Weltkonferenz zur Katastrophenvorsorge im japanischen Sendai bekannt. Mit dem neuen "5-10-50"-Programm wolle man neue Gesetze oder Institutionen schaffen, sagte UNDP-Chef Helen Clark. Es geht dabei um 50 Länder, denen über zehn Jahre in fünf kritischen Gebieten geholfen werden soll: Risikobewusstsein und Frühwarnung; Regierungsführung, die auf die Risiken eingeht; Prävention; robuster Wiederaufbau sowie lokale und urbane Risikominimierung. Nach UNDP-Angaben starben in den vergangenen zwei Jahrzehnten 1,3 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen. Schäden in Höhe von zwei Billionen US-Dollar seien in dem Zeitraum entstanden. Das neue Programm soll auf der Katastrophenvorsorge der vergangenen zehn Jahre aufbauen.

  36. Nach einer am 17. März 2015 veröffentlichen Studie von der Nichtregierungsorganisation Fern wurde von 2000 bis 2012 Wald in der Größenordnung von einem Fußballfeld durchschnittlich alle zwei Minuten illegal abgeholzt, um die EU mit Rindfleisch, Leder, für Lebensmittel verwendetes Palmöl und Soja, Tierfutter, Lederschuhen und Biokraftstoffen zu versorgen. Die Niederlande, Italien, Deutschland, Frankreich und Groβbritannien erscheinen als mit Abstand die größten Konsumenten von Grunderzeugnissen illegalen Ursprungs. Die EU importiert insgesamt 25 % des gesamten Sojas, 18 % des gesamten Palmöls, 15 % des gesamten Rindfleisches und 31% des gesamten Leders im internationalen Handel, die aus illegaler Zerstörung tropischen Wälder stammen.

  37. Die NRW-Stiftung hat vier Flächen aus dem Nationalen Naturerbe übernommen und wird sie nun dauerhaft für den Naturschutz sichern. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, NRW-Umweltminister Johannes Remmel, Axel Kunze, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und NRW-Stiftungspräsident Harry Kurt Voigtsberger am 17. März in Königswinter. Die vier Liegenschaften aus der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes umfassen insgesamt 1100 Hektar. Es handelt sich um ehemals militärisch genutzte Liegenschaften in der Drover Heide im Kreis Düren, in der Trupbacher Heide im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Steinheide im Rhein-Erft-Kreis sowie um die Buchenwälder auf dem Petersberg in Königswinter.

  38. Am 13. März 2015 haben der NABU und das Land Schlewig-Holstein ihre Initiative gegen Meeresmüll auf die Westküste von Schleswig-Holstein erweitert. Bisher konnten Fischer in vier Häfen als Beifang gefischten Müll kostenlos entsorgen. Jetzt gehören die Häfen Büsum und Eidersperrwerk zum „Fishing for Litter“-Projekt dazu. Der Ausbau einer Logistik zur Abfallentsorgung gefischter Abfälle an der Nordsee wird damit von Ostfriesland bis an die Eider erweitert. „Fishing for Litter“ bietet Fischern die Möglichkeit, den aufgefischten Müll in den Häfen kostenfrei und fachgerecht in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Die gefischten Abfälle werden später sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Wiederverwertbarkeit hin untersucht. Die Ergebnisse dienen auch der Entwicklung effektiver Strategien zur Müllvermeidung, wie es die 2008 verabschiedete EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorsieht. In den Jahren 2013 und 2014 wurden auf diese Weise durch die Kleine Küstenfischerei in Niedersachsen rund fünf Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt.

  39. Am 11. März 2015 hat das Bundeskabinett neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Die neuen Regeln sollen die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe sorgen. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben. Große Vertreiber, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind nach dem neuen Elektrogesetz zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten, die keine Kantenlänge größer als 25 cmhaben, müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Das neue Elektrogesetz soll zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist, stärken. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

  40. Der BUND gewann einen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG. Nach dem am 11. März 2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hatte eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Grund: Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember 2014 einen Einkaufscheck zum Verkauf von Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte er unter anderem zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten.