Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Am 17. Februar 2015 erhielt der Offshore-Windpark Doggerbank Creyke Beck im Offshore-Feld Doggerbank die Genehmigung vom britischen Ministerium für Energie und Klimawandel. Es ist das größte Projekt im Bereich erneuerbare Energien, das bisher in Großbritannien eine Genehmigung bekommen hat. Insgesamt sollen 2.400 Megawatt (MW) Windenergie-Leistung installiert werden. Die Zustimmung ist das Ergebnis einer vier Jahre dauernden Bewertung, Konsultation und Planung aller Beteiligten.

  2. Am 16. Februar 2015 führten die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission zwei neue Finanzierungsinstrumente ein. Die neuen Instrumente heißen "Private Finance for Energy Efficiency" (PF4EE) und "Natural Capital Finance Facility" (NCFF). Das PF4EE-Instrument soll Banken dazu bringen, mehr Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen zu vergeben und sie zu günstigen Bedingungen bereitzustellen. Das NCFF-Instrument wird Projekte zur Bewahrung von Ökosystemdienstleistungen und zur Anpassung an den Klimawandel fördern.

  3. Am 13. und 14. Februar 2015 rief die Nichtregierungsorganisation 350.org zum ersten globalen Divestment-Tag auf. Begründer ist der US-Umweltaktivist Bill McKibben, der im Dezember 2014 mit dem Alternativen Nobelpreis geehrt wurde.

  4. Am 12. Mai 2015 starteten über 100 Nichtregierungsorganisationen aus allen EU-Mitgliedsländern eine Kampagne zum Erhalt der EU-Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die Umweltverbände befürchten eine massive Lockerung der Vorschriften zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten. Unter dem Motto "Nature Alert" riefen auch in Deutschland die Verbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an einer europaweiten Befragung der EU-Kommission zur Zukunft der beiden EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen.

  5. Die Deutsche Umwelthilfe teilte am 11. Februar 2015 mit, dass sie gegen das Land Hessen rechtliche Schritte wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte in Limburg an der Lahn eingeleitet hat. Nach Auffassung der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit der Einwohner zu schützen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3. Limburg überschreitet diesen Grenzwert konstant. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im Dezember 2014 in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten Diezer Straße, Frankfurter Straße und Schiede II erst im Jahr 2020 erreicht wird. An der Messstelle Schiede I sei dies erst bis zum Jahr 2025 zu erwarten. Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hat die EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver Maßnahmenpläne nicht genehmigt.

  6. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium hielten am 11. und 12. Februar 2015 die Länder- und Verbändeanhörungen zu dem Regelungspaket zum Umgang mit der so genannten Fracking-Technologie ab, nachdem Verbände und Bundesländer bis zum 23. Januar 2015 schriftliche Stellungnahmen einreichen konnten. Dabei haben sich die Bundesländer und fast 50 Verbände zu den Ende 2014 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert. Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wie zu erwarten gingen die Meinungen über das erforderliche Maß der Regulierung auseinander. Während ein Teil der Teilnehmer die Regelungen als zu weitgehend ansieht, fordern andere zusätzliche Vorschriften und strengere Anforderungen.

  7. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein europaweites Forschungsprogramm zum Thema Mikroplastik initiiert. In Zusammenarbeit mit neun weiteren Mitgliedsstaaten (Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien), startete im Februar 2015 erstmalig eine gemeinsame Förderbekanntmachung über alle zehn Länder hinweg zu "Mikroplastik in marinen Systemen", mit einer Gesamtfördersumme von bis 7,5 Millionen Euro. ("Ecological aspects of marine microplastics" der Joint Programming Initiative on Healthy and Productive Seas and Oceans). Das BMBF unterstützt damit deutsche Forschungsorganisationen, sich an der Erforschung offener Fragen zum Thema Mikroplastik zu beteiligen. Mit der Pilotmaßnahme soll eine einheitliche Messmethodik entwickelt werden, um wissenschaftliche Untersuchungen besser vergleichen zu können. In einer globalen Studie wird dargestellt werden, auf welchem Wege das Plastik in die Meere gelangt, wie sich die Partikel in der marinen Umwelt verbreiten und welche toxikologischen Effekte sie auf marine Organismen haben und damit auf den Menschen am Ende der Nahrungskette. Geplant ist, dass die Ergebnisse aus den geförderten Projekten in einen gemeinsam formulierten Aktionsplan der G7-Wissenschaftsministerkonferenz zu Forschung und Innovation gegen Meeresvermüllung münden. Durch die Joint Programming Initiative "Productive and Healthy Seas and Oceans (JPI OCEANS)" werden zwischenstaatliche europäische Aktivitäten zum Thema Meere und Ozeane gebündelt, koordiniert und entwickelt.

  8. Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Arten angenommen, die am 5. Februar 2015 in Kraft treten. Die Maßnahme betrifft die Einfuhr von Jagdtrophäen und soll die Legalität und Nachhaltigkeit entsprechender Einfuhren gewährleisten. Dabei geht es um folgende Arten: Afrikanischer Löwe, Eisbär, Afrikanischer Elefant, Südliches Breitmaulnashorn, Flusspferd und Himalayaschaf. Bisher gab es in den Mitgliedstaaten keine systematische Überprüfung durch wissenschaftliche Behörden, um sicherzustellen, dass die in die EU eingeführten Trophäen dieser Arten das Ergebnis nachhaltiger Jagd sind. Mit den neuen Maßnahmen werden diese Probleme angegangen, indem ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung eingeführt wird, die gewährleistet, dass die Trophäe aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn sich die EU vergewissert hat, dass die Einfuhr den Kriterien entspricht, durch die sichergestellt wird, dass es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien wird die Einfuhr verboten.

  9. Die US-Raumfahrtbehörde Nasa schickte am 31. Januar 2015 den Satellit SMAP (Soil Moisture Active Passive) zur Messung der Bodenfeuchte auf der Erde ins All. SMAP hob um 6:22 Uhr Ortszeit auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Vandenberg in Kalifornien an Bord einer Delta-II-Rakete ab und wurde wenig später im All ausgesetzt. Das Observatorium soll auf einer erdnahen Umlaufbahn reisen und mit Hilfe seines Radars und Radiometers alle zwei bis drei Tage Daten über die Feuchtigkeit auf der Erdoberfläche sammeln. Auf der Basis dieser Informationen könnten Wissenschaftler genauere Wettermodelle entwickeln und die Folgen des Klimawandels für die Versorgung mit Wasser auf der Erde besser einschätzen.

  10. Die Umweltorganisation OceanCare sieht die Unterwasserwelt der Inselgruppe der Malediven in Gefahr. Die staatliche Ölfirma Maldives National Oil Company (MNOC) plant vor den Malediven nach Erdöl zu suchen.Deshalb eröffnete die Organisation am 29. Januar 2015 die weltweite Protestkampagne „Notruf aus den Malediven“. Damit informiert die OceanCare über die drohende Gefahr und animiert zum Protest.

  11. Über 118.000 Menschen unterstützen eine Petition gegen Plastiktüten, die die Studentin Stefanie Albrecht und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam auf der Internetplattform www.change.org am 14. August 2014 gestartet haben. Darin fordern sie Umweltministerin Hendricks auf, eine Umweltabgabe auf Plastiktüten in Höhe von 22 Cent einzuführen. Vor einem Berg aus 5.000 Kunststofftüten – die Menge, die in zehn Minuten in Berlin verbraucht wird – übergab die DUH die Unterschriften am 29. Januar 2015 an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold.

  12. Am 29. Januar 2015 stimmt der US-Senat dem Bau der Keystone-XL-Pipeline zu. Bei der Abstimmung verfehlten die Befürworter mit 62 zu 36 Stimmen allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit.US-Präsident Obama kann mit seinem bereits angekündigten Veto das Projekt stoppen.

  13. Nur wenige Tage nachdem das britische Parlament in London ein Moratorium für die Fracking-Methode abgelehnt hatte, reagierten Schottland und Wales. Am 28. Januar 2015 verhängte die schottische Regierung ein Moratorium für die Vergabe von Lizenzen, die die sogenannte unkonventionelle Förderung von Öl und Gas erlauben. Das walisische Parlament entschied am 4. Februar 2015 gegen die umstrittene Fördermethode.

  14. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Januar 2015 die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Mit der Verordnung wurde der rechtliche Rahmen für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates und tritt damit im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

  15. Am 27. Januar 2015 hat der Deutsche Naturschutzring in Vertretung einer Allianz deutscher Umweltverbände aus BUND, DUH, Greenpeace, NABU, WDC und WWF Klage gegen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln eingelegt, um die Fischerei mit Grundschlepp- und Stellnetzen in ausgewählten Natura 2000-Gebieten der deutschen Nord- und Ostsee zu unterbinden.

  16. Am 23. Januar verliehen die Erklärung von Bern (EvB) und Greenpeace Schweiz zum letzten Mal den berüchtigten Schmähpreis, diesmal in der ultimativen Kategorie des Public Eye Lifetime Awards. Die Laudatio auf den Gewinner hielt Verena Mühlberger, Co-Geschäftsleiterin von Greenpeace Schweiz. Amazon Watch, die Chevron für den Lifetime Award nominiert hatten, nahmen den Preis dankend entgegen und kündigten an, ihn dem Unternehmen baldmöglichst übergeben zu wollen.

  17. Am 22. Januar 2015 fand der offizielle Gründungsakt von Ecopreneur.eu in Wien statt. Ecopreneur.eu ist der Dachverband der europäischen nachhaltigen Unternehmerverbände. Gegründet wurde Ecopreneur.eu von den Unternehmerverbänden UnternehmensGrün (Deutschland), Entreprendre Vert (Frankreich) und Grüne Wirtschaft (Österreich). Als neuer Akteur in Brüssel wird sich der Verband für die Anliegen seiner rund 1000 Mitgliedsunternehmen einsetzen. Neben Frankreich, Deutschland und Österreich werden Wirtschaftsinitiativen aus Spanien, Dänemark, Norwegen und England zu Ecopreneur.eu stoßen, weitere Länder sind im Gespräch. Im Fokus steht aus aktuellem Anlass der Stopp des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) mit den USA bzw. auch des Abkommens mit Kanada (CETA) – zumindest in ihrer bisher geplanten Form. Aber auch die Beendigung des EU-weiten Steuerwettbewerbs sowie die Schaffung einer Sozialunion, um die Ungleichheit zwischen BürgerInnen der EU-Mitgliedsstaaten abzubauen, sind wichtige Bereiche, deren Entwicklung Ecopreneur.eu auf Basis seiner Grundsätze vorantreiben wird.

  18. In Japan haben die Bauarbeiten zu einem der umstrittensten Staudämme des Landes begonnen. Mit Gesamtkosten von offiziell rund 3,4 Milliarden Euro ist der bereits seit den 1950er-Jahren geplante Yamba-Damm der teuerste Staudamm, der je in Japan gebaut wurde. Ein Konsortium begann am 22. Januar 2015 mit der Freisprengung des Felsuntergrundes. Der Damm soll bis März 2020 fertig sein. Dann wird der Fluss Agatsuma gestaut und der Ort Naganohara in Tokios Nachbarprovinz Gumma versinken.

  19. In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Verbraucherexposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten „tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge“, kurz: TDI). Obwohl neue Daten und differenziertere Methoden die Sachverständigen der EFSA dazu veranlasst haben, den sicheren Grenzwert für BPA deutlich herabzusetzen – von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag – liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition (im EFSA-Gutachten „aggregierte Exposition“ genannt) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert. Unsicherheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA auf Brustdrüse und Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel- und Immunsystem sowie hinsichtlich neurologischer Verhaltensstörungen wurden quantifiziert und bei der Berechnung des TDI-Werts berücksichtigt. Darüber hinaus ist der TDI als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, besagte Unsicherheiten zu verringern.

  20. Am 20. Januar 2015 erhielten die Philippinen von der US-Regierung umgerechnet 1,73 Mio.Euro Entschädigung für das von dem US-Minensuchboot USS Guardian beschädigtes Tubbataha-Riff . Mit dem Geld soll das Riff saniert und die Überwachung der Seeregion verbessert werden, teilte das Außenministerium in Manila am 18. Februar 2015 mit. Außerdem wollen die USA der philippinischen Küstenwache dabei helfen, ihre Überwachungsstation am Riff auf den neuesten Stand zu bringen.

  21. Das "Haus 2019", das Bürogebäude des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfeld, erfüllt die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019 schon heute. Auf der Bau in München wurde daher am 19. Januar 2015 die Zertifizierungsurkunde überreicht. Es ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde. Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie.

  22. Am 17. Januar 2015 gingen in Berlin mehrere Zehntausend Menschen auf die Straße. Begleitet von 90 Traktoren zogen sie vom Potsdamer Platz zum Kanzleramt, um den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und dem Freihandelsabkommen TTIP zu fordern. Laut Veranstalter der "Kampagne Meine Landwirtschaft" kamen 50.000 Teilnehmer zu der Agrar-Demo am Rande der Grünen Woche, die Polizei sprach von 20.000 Teilnehmern. Zu dem Protestzug hatte ein Bündnis aus mehr als 80 Bauern-, Verbraucher-, Eine-Welt- sowie Tier- und Umweltschutzorganisationen aufgerufen.

  23. Der im Jahre 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2013 bestätigt. Über den Beschluss wurde das für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeministerium am 16. Januar 2015 durch das Bundesumweltministerium informiert. Als Konsequenz hat der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen.

  24. Repsol gibt seine Suche nach Öl- und Gasvorkommen vor den kanarischen Inseln Lanzarote und Fuerteventura auf. Zwar habe man Öl und Gas entdeckt, teilte der spanische Ölkonzern am 16. Januar 2015 mit, doch die Vorkommen seien zu gering für eine rentable Ausbeute.

  25. Am 14. Januar 2015 übergab der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein Sondergutachten zum Thema "Stickstoff- Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem" an Bundesumweltministerien Hendricks in Berlin. Zu hohe Einträge von Stickstoffverbindungen zählen zu den aktuellen ungelösten Umweltproblemen. Deshalb hat der SRU ein Gutachten verfasst, in dem er eine gesamthafte Bestandsaufnahme des Stickstoffproblems unternimmt und Handlungsvorschläge für den Gewässerschutz, den Naturschutz, die Luftreinhaltung sowie den Landwirtschafts- und Verkehrssektor entwickelt.

  26. Am 13. Januar 2015 enthüllten Bündnis 90 / Die Grünen unter dem Motto "CO2UNTDOWN JETZT!" im Bundestag eine Klima-Uhr. Die Uhr zeigt den Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands seit Jahresbeginn an, der bereits bei 33,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent lag. Die Uhr enthält außerdem einen CO2-Anzeigebalken mit zwei Markierungen, die die Klimaziele für 2020 und 2050 zeigen. Im Jahr 2050 dürfte Deutschland höchstens noch 62.400.000 Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen, wenn die Erderwärmung auf höchstens zwei Grad begrenzen werden soll. Das entspricht einer Minderung der deutschen Treibhausgasemissionen von circa 95 Prozent bezogen auf 1990. Diese 62,4 Millionen Tonnen CO2 sind in etwa so viel, wie Deutschland nach heutigem Stand schon am 24. Januar 2015 ausgestoßen hat.

  27. Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

  28. Das dritte Treffen des zwischenstaatlichen Gremiums zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema Biodiversität und Ökosystemleistungen IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) fand vom 12.– 17. Januar 2015 am Sekretariatssitz in Bonn statt. Die rund 600 Teilnehmergaben den Startschuss für eine Reihe von Gutachten gegeben. Diese sollen – ähnlich dem Weltklimarat IPCC – politischen Entscheidungsträgern zuverlässige und unabhängige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen bereitstellen. Ein großer Erfolg der 3. Plenarsitzung des Weltbiodiversitätsrates ist der Beschluss für eine umfassende Einbindung von Interessenvertretern. So können sich u.a. Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen offiziell an der Arbeit des Gremiums beteiligen.

  29. Mit dem 01. Januar 2015 sind in Deutschland 50 Umweltzonen aktiv (neu: Siegen und Offenbach. In 48 Umweltzonen sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In Augsburg und Neu-Ulm dürfen auch weiterhin Fahrzeuge mit gelber Plakette einfahren.

  30. Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

  31. Zum ersten Mal vereinen sich 22 international anerkannte Forschungseinrichtungen aus 17 europäischen Ländern, um unter dem Dach des Gemeinschaftsprojekts EU-PolarNet ihre wissenschaftlichen und operativen Kompetenzen zu bündeln. Gemeinsam werden sie bis zum Jahr 2020 ein integriertes europäisches Polarforschungsprogramm für die Antarktis und Arktis erstellen. Dieses Programm hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Institutionen und internationalen Partnern in beiden Polregionen zu stärken und gemeinsamen Projekten den Weg zu ebnen. Es geht dabei auch um die Frage, wie die einzelnen Projekte von der erstklassigen polaren Infrastruktur der europäischen Institute profitieren können. Das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 fördert diese Initiative über ihre Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Millionen Euro. Die Netzwerkkoordination übernimmt das Alfred-Wegener-Institut.

  32. Zur Orchidee des Jahres 2015 haben die Arbeitskreise Heimischer Orchideen das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) gekürt. Die lichtliebende, bis zu 80 Zentimeter hohe Pflanze gedeiht vor allem auf feuchten und sumpfigen Wiesen und in lichten Moorwäldern. Die Arbeitskreise Heimische Orchidee wollen mit ihrer Wahl auf die Gefährdung der Art bzw. ihres Lebensraum aufmerksam machen.

  33. Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie wurden in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung. Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen.

  34. Der NABU hat Philipp Freiherr zu Guttenberg mit dem „Dinosaurier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) erhält vom NABU den Negativpreis für seinen erbitterten Widerstand gegen eine natürliche Waldentwicklung und die Lobbyarbeit gegen das EU-Naturschutzrecht. Nach Auffassung des NABU vertritt und verbreitet Philipp zu Guttenberg eine anachronistische Sicht des Waldes, die sich alleine auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Holzressourcen beschränkt. Der NABU kritisiert zudem, dass der Chef der Waldeigentümer immer noch die Ziele der bereits 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt angreift. Kritik übte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auch an zu Guttenbergs Versuche, die geltende EU-Naturschutzgesetzgebung auszuhebeln. Besonders in diesem Jahr trat er regelmäßig als Cheflobbyist einer lautstarken Minderheit in Erscheinung, die für eine Abschwächung der erfolgreichen EU-Naturschutzrichtlinien kämpft.

  35. Mit der Verleihung ihres Deutschen Umweltpreises appelliert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) „an die internationale Staatengemeinschaft, bei den 2015 noch anstehenden Konferenzen in New York und Paris die Weichen in Richtung Zukunftssicherung der Menschheit auf einem stabilen Planeten zu stellen“, wie ihr Generalsekretär Dr. Heinrich Bottermann am 22. September 2015 betonte. Am 8. November 2015 werden der Klima- und Meeresforscher Prof. Dr. Mojib Latif und der global agierende Nachhaltigkeitswissenschaftler Prof. Dr. Johan Rockström den größten und unabhängigen Umweltpreis Europas in Empfang nehmen. Latif ist Leiter des Forschungsbereiches Ozeanzirkulation und Klimadynamik im GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Er ist unter anderem Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg, der Deutschen Gesellschaft Club of Rome und Vorsitzender des Deutschen Klima-Konsortiums. 2001 und 2007 war er Mitautor der Berichte des Weltklimarates IPCC. Seit 2003 ist er Professor an der Universität Kiel. Rockström ist seit 2007 Direktor des Stockholm Resilience Centre. Unter Resilienz versteht man im Kern das Vermögen, sich in Krisensituationen trotz Störungen verändernden Bedingungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Ein wichtiges Feld in der aktuellen Resilienzforschung, in dem sich Rockström besonders hervorgetan hat, ist der Versuch, die Risiken zu verstehen, die durch das Überschreiten kritischer Grenzen auf planetarer Ebene entstehen, um die menschliche Weiterentwicklung nicht zu gefährden. Mit dem Ehrenpreis zeichnet die DBU 2015 Prof. em. Dr. Michael Succow aus. Er gilt national wie international als Ausnahmepersönlichkeit im Naturschutz, sein Engagement für große Wildnisge­biete in Deutschland als einmalig. Innerhalb kürzester Zeit war es ihm zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung gelungen, mit dem Nationalparkpro­gramm für den Osten Deutschlands auf einen Schlag 12,1 Prozent der Landesfläche der ehemaligen DDR mit einem einstweiligen und 5,5 Prozent mit einem endgültigen Schutzstatus als Natio­nalpark, Biosphä­renre­servat und Naturpark zu sichern.

  36. Die Stadt Bristol im Vereinigten Königreich erhielt die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas 2015“. Das gab die Europäische Kommission am 14. Juni 2013 in Nantes bekannt. Bristol wurde für seine Investitionspläne im Verkehrs- und Energiebereich und besonders für seine Entschlossenheit gelobt, als echtes Modell für die grüne Wirtschaft innerhalb und außerhalb Europas aufzutreten. Seine Kommunikationsstrategie und seine Strategie für die sozialen Medien wurden als echter Ansporn für die Bürgerinnen und Bürger zum Handeln hervorgehoben. Die Jury betrachtete die nachhaltigen Gemeinschaftsprojekte von Bristol als gute Beispiele für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bewältigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen. Die Stadt hat 500 Mio. EUR für Verbesserungen im Verkehrsbereich bis 2015 und bis zu 300 Mio. EUR für Energieeffizienz und erneuerbare Energie bis 2020 bereitgestellt. Die verkehrs- und städtepolitischen Maßnahmen von Bristol haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen.

  37. Das Umweltbundesamt erklärte das salzreiche Wattenmeer zum Gewässertyp des Jahres 2015. Fachleute bezeichnen diese Gewässer als Euhalines Wattenmeer. Es umfasst rund 20 Prozent der deutschen Küstengewässer und tritt an der deutschen Nordseeküste zwischen den Nord- und Ostfriesischen Inseln und dem Festland und im Jadebusen auf. Sein Zustand erreicht nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie nur einen „mäßigen“ bis „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand.

  38. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Betrieb des Umweltportals Deutschland „PortalU“ lief am 31.12.2014 aus. Das Angebot von PortalU wurde eingestellt. Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und die Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen entwickeln die PortalU zugrunde liegende Software 'InGrid' im Rahmen eines Projekts der 'Verwaltungskooperation Umweltinformationssysteme' weiter. Die Umweltinformationssysteme dieser Anbieter finden Sie hier: NUMIS; SachsenPortalU; Umweltportal Saarland; MetaVer . Die Dokumentation des InGrid Projektes findet sich unter: www.ingrid-oss.eu.

  39. In einem Umweltskandal verhängte ein chinesisches Gericht gegen sechs Unternehmen ein Rekordbussgeld. Die Konzerne müssten 132 Millionen Euro zahlen, weil sie 25'000 Tonnen an Abfallsäure in zwei Flüsse geleitet hätten, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua unter Berufung auf das Obergericht der Provinz Jiangsu am 30. Dezember 2014.

  40. Die Bürgermeisterin von Paris Anne Hidalgo kündigte am 28. Dezember 2014 in einem Interview mit der Zeitung Le Monde an, dass ab 1. Juli 2015 in der französischen Hauptstadt Busse und Lkw mit besonders hohem Schadstoffausstoß nicht mehr fahren dürfen. Nach ihrem Willen soll das Verbot ein Jahr später auch für alle anderen besonders luftverschmutzenden Fahrzeuge gelten.