Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Am 26. September 2015 protestierten Greenpeace-Aktivisten an Shell-Tankstellen in ganz Deutschland gegen umstrittene Ölbohrungen in der Arktis und für einen raschen Ausbau Erneuerbarer Energien. In rund 40 Städten bekleben Aktivisten Zapfsäulen und Werbetafeln mit abziehbaren Protest-Labeln und informieren Kunden über Shells Arktis-Pläne.Die Umweltschützer fordern zudem einen rascheren weltweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Anfang dieser Woche hat Greenpeace eine Studie vorgelegt, nach der die Welt ihren Energiebedarf ab 2050 vollständig mit Erneuerbaren Energien decken kann.

  2. Am 23. September 2015 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.

  3. Am 23. September 2015 starteten das Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium gemeinsam das Bundesprogramm "Blaues Band". Gemeinsam ergreifen die beiden Ministerien die Initiative, im Netz der Fließgewässer einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen. Aufgrund der geänderten Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen existiert ein rund 2800 Kilometer langes Nebennetz von Wasserstraßen, das kaum mehr für den Gütertransport gebraucht wird. Diese Wasserstraßen haben oftmals naturnahe Gewässerstrukturen und ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial. An dieser Stelle setzt das durch die Bundesregierung im letzten Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesprogramm "Blaues Band" an. Ein Bundesprogramm soll Fließgewässer und Auen renaturieren, die ein bundesweit verbindendes "Blaues Band" darstellen können. Die Wasserstraßen stehen vorrangig im Eigentum des Bundes. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll mit Renaturierungsmaßnahmen an dafür geeigneten Wasserstraßen beauftragt werden und erhält damit eine weitere Zukunftsaufgabe.

  4. Die Energy Watch Group kritisiert die Internationale Energieagentur (IEA) für ihre Prognosen zur Energiewende. Regierungen, Wirtschaft und die Bürger würden durch Vorhersagen der IEA zu dem Schluss kommen, noch lange nicht auf Kohle, Öl und Gas verzichten zu können, warnt das internationales Netzwerk von Wissenschaftlern und Parlamentariern, die unabhängige Informationen für energiepolitische Entscheidungen liefern will. Investitionen, so die EWG, würden durch die Einschätzung der IEA nicht schnell genug in erneuerbare Energien umgelenkt. Das Netzwerk hat die Zuverlässigkeit der Prognosen im alljährlich von der IEA publizierten World Energy Outlook analysieren lassen für die Ausgaben 1994 bis 2014. Ergebnis: Obwohl Windkraft und Photovoltaik in den vergangenen Jahrzehnten exponentiell gewachsen seien, gehe die IEA weiterhin von einem linearen Wachstum dieser Technologien aus, also einer gleichbleibenden jährlichen Installation von Neuanlagen. So sage sie bei den Öko-Energien für 2030 nur einen Anteil von 14 Prozent an der globalen Energieversorgung voraus. Tatsächlich, so die Kritiker, seien eher 60 Prozent realistisch, wenn man die durchschnittlichen Wachstumsraten der vergangenen 20 Jahre anlege.

  5. Am 21. September 2015 ging der zweite Windpark der Energie Baden-Württemberg (EnBW) Baltic 2 in der Ostsee offiziell in Betrieb. Der Standort liegt 32 Kilometer nördlich von Rügen mit 80 Windanlagen und einer Umspannplattform auf einer Fläche von 27 Quadratkilometern. Mit einem jährlichen Ertrag von rund 1,2 Milliarden Kilowattstunden kann der Windpark EnBW Baltic 2 rund 340.000 Haushalte im Jahr versorgen. Damit können 900.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

  6. Vom 21. bis 25. September 2015 fand auf Helgoland das 50. Europäische Meeresbiologie-Symposium statt. Knapp 200 Teilnehmende aus 24 Ländern trafen sich, um über langfristige Veränderungen von Umweltbedingungen und Ökosystemen zu diskutieren. Das Jubiläum war eine Rückkehr zu den Wurzeln: Die Biologische Anstalt Helgoland richtete im Jahr 1966 auch das erste dieser Symposien aus, die seitdem jährlich an wechselnden Orten stattfinden. Langzeitdatenreihen sind das übergeordnete Thema des Meeresbiologie-Symposiums. Dabei stellen Forscher vor, mit welchen Methoden sie heute und in Zukunft Langzeitdaten erheben und nutzen und wie man dieses in Einklang miteinander bringen kann. Solche Langzeitbeobachtungen haben am AWI-Helgoland lange Tradition: Seit 1962 analysieren Mitarbeiter täglich Wasser- und Planktonproben und haben mit der sogenannten Helgoland Reede Planktonzeitreihe eine der längsten Zeitreihen Europas, die zusätzlich die zeitlich am höchsten aufgelöste ist. Vergleiche mit Daten aus anderen geografischen Regionen wie der Arktis sind wichtig, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die Meeresbewohner fundiert einschätzen zu können.

  7. Ein internationales Forscherteam stellte am 19. September 2015 auf einer Konferenz im kanadischen Quebec das erste Online-Datenportal zur Situation der weltweiten Permafrost-Vorkommen vor. Im Global Terrestrial Network for Permafrost (www.gtnp.org) bündeln die Wissenschaftler erstmals alle verfügbaren Messdaten zur Temperatur und Auftautiefe des Dauerfrostbodens in der Arktis, der Antarktis und den Hochgebirgsregionen und stellen diese für jedermann frei zum Download zur Verfügung. Das neue Portal kann somit als Frühwarnsystem für Forschende und Entscheidungsträger aus aller Welt dienen. Eine detaillierte Beschreibung der Datensammlung erscheint heute als Open-Access-Artikel im Wissenschaftsportal Earth System Science Data.

  8. Am 18. September 2015 warf die Umweltbehörde EPA dem deutschen Autobauer Volkwagen AG Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" vor und forderte den Rückruf von 482 000 Diesel-Fahrzeugen in Kalifornien. Betroffen sind nicht nur Autos der Kernmarke VW, sondern auch ein Modell der Konzerntochter Audi. Das Unternehmen stehe im Verdacht, eine spezielle Software eingesetzt zu haben, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren, teilte die Environmental Protection Agency (EPA) in Washington mit. Europas größter Autobauer Volkswagen hatte am 20. September 2015 eingeräumt, dass Abgaswerte von Diesel-Autos in den Vereinigten Staaten für Fahrzeugtests manipuliert worden waren.

  9. Der Umweltrat der Europäischen Union beschloss am 18. September 2015 sein Verhandlungsmandat für die später im Jahr stattfindende Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris an. In diesem Mandat werden die Vorstellungen der EU für das neue Klimaschutzabkommen erläutert, das auf der Konferenz verabschiedet werden soll. Die EU wird ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches und dynamisches Abkommen anstreben, mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen nach dem Dafürhalten des Rates spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben, bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % reduziert werden und im Jahr 2100 nahe Null oder darunter liegen.

  10. Am 18. Septmber 2015 gab der Umweltministerrat der Europäischen Union hseine Zustimmung zur Marktstabilitätsreserve (MSR) gegeben, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

  11. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage des NABU zur Abwehr eines drohenden Umweltschadens durch den Windpark Butendiek am 18. September 2015 abgewiesen, ließ gleichzeitig aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. Verhandelt wurde dabei allein über die Zulässigkeit der Klage, nicht über naturschutzfachliche Inhalte.

  12. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.

  13. Das Lahore High Court in Pakistan hat einem Bauern Recht gegeben, der die Regierung wegen mangelnden Klimaschutzes verklagt hatte. Das berichtet das Online-Portal Responding to Climate Change. In seinem Urteil vom 14. September 2015 verfügte Richter Syed Mansoor Ali Shah die Berufung eines Klimaschutzkomitees, das für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sorgen soll. Das Gremium muss sich am 1. Oktober 2015 treffen und bis Dezember einen fertigen "Fahrplan" vorweisen. Geklagt hatte der Bauer Ashgar Legarit. Er berief sich auf die Sorgepflicht des Staates für seine Bürger. Er lebe von der Landwirtschaft, die Folgen des Klimawandels würden ihm die Lebensgrundlage nehmen, argumentierte Legarit.

  14. Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.

  15. Deutschland und Ecuador wollen ihre seit Dezember 2014 ruhende Zusammenarbeit im Umwelt- und Klimaschutz wieder aufnehmen. Dies sieht eine Vereinbarung vor, die Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth und die ecuadorianische Umweltministerin Lorena Tapia Nunéz am 11. September 2015 in Berlin trafen. Das BMUB unterstützt aus seiner Internationalen Klimaschutzinitiative unter anderem Projekte zu Waldschutz und Naturschutzgebieten in Ecuador sowie auf den Galapagosinseln. Im Dezember 2014 hatte die ecuadorianische Regierung Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages die Einreise verweigert und die Umweltzusammenarbeit mit Deutschland für beendet erklärt.

  16. Das Climate Action Network (CAN) veröffentlichte am 10. September 2015 die Online-Plattform "Coal Map of Europe" eine Online-Europakarte, die alle Kohlekraftwerke Europas zeigt. Die Onlinekarte zeigt in acht aufbereiteten Interaktionskarten Inhalte zum Thema Kohle auf. Wo wird wieviel Kohle verbrannt und welchen Anteil hat dies an den Treibhausgasemissionen im jeweiligen Land? Welche Kosten entstehen durch die Luftverschmutzung? Wie sind die Geldflüsse zwischen den Staaten in die Kohlebranche? Erstmalig ist auch zusammengefasst wo bereits Kohlekraftwerke laufen und sie in Planung sind. Außerdem finden Besucher der Website auf der Karte Berichte über 15 lokale und nationale Initiativen, die gegen Kohlekraftwerke und Kohleabbau kämpfen. Die Karte beruht laut CAN auf eigenen Recherchen und auf öffentlichen Daten. Nach Angaben des Klimanetzwerks gibt es in Europa insgesamt 280 Kohlekraftwerke in 22 EU-Mitgliedsländern. Die Mehrzahl der Kraftwerke sind mehr als 30 Jahre alt und waren im Jahr 2014 für 17 Prozent der Treibhausgas verantwortlich.

  17. Der Bremer Planer und Betreiber wpd feierte am 8. September 2015 im NordseeCongressCentrum in Husum mit rund 300 Gästen die offizielle Einweihung des Offshore-Windparks Butendiek, nachdem er Anfang August die letzte von insgesamt 80 Windenergieanlagen des 288-Megawatt-Projekts in Betrieb genommen hatte. Der Windpark kann nun 370.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Butendiek wurde innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens fertiggestellt und gilt als das am schnellsten errichtete Offshore-Projekt: Im März 2014 war mit den Offshore-Arbeiten begonnen worden und nur elf Monate später hatten bereits die ersten Anlagen Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

  18. Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

  19. Mit ihrem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” fordern 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungen sowie die mittelfristige Lagerung sämtlicher radioaktiver Altlasten vor Ort. Das Papier wurde am 7. September 2015 der Presse in Hannover vorgestellt.

  20. Am 5. September 2015 warb die Umweltorganisation WWF in Brasilien und Deutschland für den Schutz des Amazonasgebites. In Köln, der deutschen Partnerstadt von Rio des Janeiro, präsentierte der brasilianische Fotograf Sebastião Salgado im Wallraf-Richartz-Museum und auf der Domplatte eine Werkschau mit Amazonasmotiven. Mit fünf Stunden Zeitverschiebung begann auch die symbolische Aktion des WWF Brasilien. Die monumentale Christusstatue im Süden von Rio de Janeiro wurde mit Fotografien von Natur, Artenvielfalt und indigenen Regenwaldbewohnern angestrahlt. Anlässlich des Amazonastag, der in Brasilien bereits landesweit groß gefeiert wird, äußerte sich auch Papst Franziskus und segnete alle Menschen, die sich für den Schutz des Regenwalds einsetzen.

  21. Nach Auffassung von Umweltverbänden und Betroffenen ist der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in Niederlausitz rechtswidrig und müsse daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichten am 28. August 2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

  22. Am 27. August 2015 legten der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 ein. Im April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da nach seiner Auffassung sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.

  23. Am 27. August 2015 stellten das Bundesamt für Naturschutz und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) in Bonn den ersten Online-Atlas der Amphibien und Reptilien für Deutschland vor. Rund 600.000 Einzeldatensätze für 33 heimische sowie 14 eingeschleppte Amphibien- und Reptilienarten geben einen bundesweiten Überblick über deren Verbreitung. Der Online-Atlas liefert einen umfassenden Datenfundus für eine zukünftige Revision der Roten Listen der Amphibien und Reptilien Deutschlands und zeigt, welche Arten am häufigsten und welche besonders selten sind. Zu den sehr häufigen Arten zählen bei den Amphibien die Erdkröte und der Grasfrosch, bei den Reptilien Blindschleiche, Waldeidechse und Zauneidechse. Sehr selten ist bei den Amphibien der Alpensalamander, der seinem Namen entsprechend tatsächlich nur im Alpengebiet vorkommt. Bei den Reptilien sind fast die Hälfte der 13 Arten extrem selten, beispielsweise die Europäische Sumpfschildkröte, die Würfelnatter und die Aspisviper. Der Verbreitungsatlas sowie das gesamte Projekt konnte nur in Zusammenarbeit mit zahlreichen Projektpartnern realisiert werden. Unter den insgesamt 32 Partnern befinden sich nicht nur Landesfachbehörden und Facharbeitsgruppen, sondern auch Verbände und Privatpersonen, die unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet und Daten gemeldet und geprüft haben. Die in vielen verschiedenen Dateien vorliegenden Einzeldatensätze wurden von 20 datenhaltenden Institutionen aus allen deutschen Bundesländern akquiriert und zusammengestellt. Die ältesten Angaben reichen bis ins Jahr 1749 zurück, die jüngsten stammen aus dem Jahr 2014.

  24. Zwei Anwohner klagen mit Unterstüzung der Umweltorganisation Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf, da dieses nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei. Das teilte die Umweltorganisation am 24. August 2015 mit. Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.

  25. Am 24. August 2015 entschied das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland nach der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiff "Artic-Sunrise" und der Festnahme der Besatzung im September 2013 gegen internationales Recht verstieß und Schadenersatz an die Niederlande zahlen muss.

  26. Das Stockholm Environment Institute (SEI) hat die Wirksamkeit des Joint Implementation-Mechanismus der UN-Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Klimawandels untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument zu 600 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen geführt habe, anstatt zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Zustande gekommen sei dieser negative Effekt durch mangelndes Monitoring des Instruments sowie die Zulassung von Projekten mit fragwürdiger oder sehr geringer Umweltwirksamkeit. Die Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) untersucht nach dem Zufallsprinzip 60 JI-Projekte. In 73 Prozent der Fälle war eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Projekte, nämlich die Zusätzlichkeit, nicht plausibel. Es zeigt sich, dass Firmen ihre Treibhausgas-Emissionen zunächst künstlich in die Höhe getrieben haben, um im Anschluss an den enormen Emissions-Einsparungen zu verdienen. Die Studie wurde am 24. August 2015 unter dem Titel "Perverse effects of carbon markets on HFC-23 and SF6 abatement projects in Russia" in dem in der wissenschaftliche Fachzeitschrift "Nature Climate Change" veröffentlicht.

  27. Der Energiekonzern Vattenfall reichte am 24. August 2015 den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, ein. Der Energiewendeminister Robert Habeck begrüßte den Antrag. Mehr als vier Jahre nach dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg wurde jetzt das atomrechtlich erforderliche Verwaltungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks formal eingeleitet.

  28. Am 20. August 2015 veröffentlichten Brasilien und Deutschland eine gemeinsame Regierungserklärung zum Klimaschutz, die im ersten Teil gemeinsame Ziele für das Klimaschutzabkommen 2015 in Paris enthält und im zweiten Teil konkrete Zielsetzungen und Kooperationsvereinbarungen zum Klimaschutz festgehält.

  29. Seit Mai 2015 strandeten 30 Wale an Küste vom Golf von Alaska. Am 20. August 2015 teilte die US-Meeresforschungsbehörde NOAA mit, dass die gehäuften Todesfälle als ungewöhnlich eingestuft wurden und die Behörde eine Untersuchung eingeleitet habe. Nach Angaben der NOAA sind es dreimal so viele Vorfälle wie im Durchschnitt. Betroffen sind mehrere Arten von Walen: So strandeten elf Finnwale, 14 Buckelwale, ein Grauwal und vier weitere Tiere, die noch keiner Spezies zugeordnet werden konnten. Die meisten sind rund um die Kodiak Insel im Südwesten Alaska aufgetaucht. Viele der toten Tiere treiben im Wasser und können daher nicht geborgen werden. Einige sind aber ans Ufer gespült worden.

  30. Die Regierung von US-Präsident Obama erteilte dem britisch-niederländischen Konzern Royal Dutch Shell plc die Genhemigung in der Tschuktschensee in Nordwest-Alaska (USA) nach fossillen Brenstoffen zu bohren. Das teilte das Bureau of Safety and Environmental Enforcement am 18. August 2015 mit. Das Bohrgebiet liegt 113 Kilometer von dem Dorf Wainwright an der Nordwestküste entfernt. Shell hatte zuvor bereits die Erlaubnis bekommen, in höher liegenden Schichten des „Burger J“ genannten Feldes zu bohren. Für eine abschließende Zustimmung auch für tiefere Ebenen musste der Konzern aber noch für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sorgen.

  31. Islamische Wissenschaftler aus 20 Ländern verabschiedeten am 18. August 2015 im Rahmen des Internationalen Islamischen Klimawandelsymposiums in Istanbul eine Islamische Erklärung zum Klimawandel.

  32. Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden.

  33. Am 11. August 2015 reichte Australien als 54. Staat seinen angestrebten Beitrag zum Klimaschutz (die sogenannte Intended Nationally Determined Contribution - INDC) beim UN-Klimasekretariat ein. Danach will das Australien seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 26 bis 28 Prozent senken – gegenüber dem Jahr 2005. Australien gehört mit fast 17 Tonnen CO2 pro Einwohner zu den drei größten Pro-Kopf-Emittenten der westlichen Welt.

  34. On 11. August 2015, Japan restarted its first nuclear reactor since the Fukushima disaster in March, 2011. Kyushu Electric Power had reactivated No. 1 reactor at its Sendai nuclear power plant in Kagoshima Prefecture, on the southern island of Kyushu.

  35. Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.

  36. Am 3. August 2015 stellte US-Präsident Barack Obama und die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA in Washington die Endfassung des amerikanischen Clean Power Plan vor. Der Clean Power Plan sieht vor, dass die CO2-Emissionen des Stromsektors bis 2030 um 32 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden sollen.

  37. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigten sich am 2. August 2015 auf eine Endfassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die Zeit nach 2015, die sogenannte "2030-Agenda". Die Agenda mit dem Titel "Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development" liefert erstmals einen weltweit gültigen Umsetzungsplan. Darin einigten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen auf 17 konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, zur Armutsbekämpfung, zu sozialen Fragen und zum Umweltschutz. Diese erarbeiteten mehrere Gremien der UNO innerhalb der vergangenen drei Jahre, allen voran die offenen Arbeitsgruppen zu den so genannten Sustainable Development Goals (SDG), die die Kernelemente der Agenda bilden. Sie ersetzen die bisherigen Millennium-Entwicklungsziele und sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Entscheidung über die Nachhaltigkeitsagenda der UN ist historisch. Erstmals verbindet die Weltgemeinschaft systematisch die Bekämpfung von Armut mit der Bewahrung unseres Planeten."

  38. Die 69. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 30. Juli 2015 erstmalig eine Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Die Resolution stellt ein klares Bekenntnis der Weltgemeinschaft für den gemeinsamen, verstärkten Einsatz gegen den dramatischen Anstieg der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels dar. Wichtige Ziele der Resolution sind unter anderem die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Produkten.

  39. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.

  40. Das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend. Dies bestätigt eine Monographie der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die am 29. Juli 2015 veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler begründen darin ausführlich ihre Einschätzung, wonach der Pestizidwirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" klassifiziert wird.