Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, zeichneten am 23. November 2015 in Berlin die Gewinner des Bundespreises Ecodesign 2015 aus. Insgesamt wurden acht Projekte aus den Bereichen Mobilität, Logistik, Mode, Energie sowie Ernährung prämiert. Die Umwelt- und Designexperten der Jury haben aus insgesamt 288 Einreichungen in den Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs 33 nominierte Projekte ausgewählt. Von denen wurden acht Projekte der Bundespreis Ecodesign 2015 verliehen.

  2. Das Steinkohlekraftwerk im Hamburger Stadtteil Moorburg ging am 19. November in den offiziellen Betrieb über und unterliegt damit den Marktregeln. Die beiden Blöcke des Kraftwerks mit je 827 Megawatt Leistung sind zwar schon seit Februar 2015 in den sogenannten Regelbetrieb gegangen, trotzdem nahm Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz das Kraftwerk per Knopfdruck symbolisch in Betrieb.

  3. In vielen deutschen Städten werden die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach wie vor überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Unterstützung der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth deshalb heute (19.11.2015) Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Die DUH will die Bundesländer damit verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten. Die DUH hat außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort sind bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die nicht eingehalten werden. Die DUH beantragt nun die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien wegen Nichtumsetzung der Urteile. Das Gesetz sieht ein maximales Zwangsgeld von 10.000 Euro vor; dieses kann wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden.

  4. Am 18. November 2015 gab der französische Außenminister und Präsident des UN-Klimagipfels Laurent Fabius bekannt, dass die geplanten Großproteste im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris untersagt sind. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sicherheit nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris nicht mehr zu gewährleisten sei. Während der vom 30. November bis zum 11. Dezember dauernden Konferenz sowie einen Tag davor und danach sind in Paris und anderen Städten Frankreichs Demonstrationen verboten. Am 29. November und 12. Dezember waren Großdemonstrationen geplant.

  5. Am 18. November 2015 verkündete die Energieministerin Amber Rudd, dass Großbritannien bis zum Jahr 2025 aus der Kohleenergie weitgehend aussteigen und alle Kohlekraftwerke stilllegen wird.

  6. Am 18. November 2015 ein Jahr nach der Verabschiedung des "Klima-Aktionsprogramms 2020" zog die Bundesregierung eine erste Bilanz zu dessen Umsetzung. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Bundeskabinett den Klimaschutzbericht 2015. Der nun vorgelegte Klimaschutzbericht analysiert die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern und berichtet zum Stand der Umsetzung der mehr als 100 Maßnahmen des Aktionsprogramms. Der Bericht beschreibt darüber hinaus neue Wege zu mehr Beteiligung beim Klimaschutz: Im Dialog mit Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutiert die Bundesregierung im Aktionsbündnis Klimaschutz die Ausgestaltung der Maßnahmen und identifiziert neue Handlungsmöglichkeiten aller Akteure.

  7. Deutschland trat am 16. November 2015 der internationalen Initiative gegen das Abfackeln von Gas bei der Erdölgewinnung bei. Die Initiative war im vergangenen April von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon gemeinsam mit der Weltbank ins Leben gerufen worden. Sie hat das Ziel, das routinemäßige Abfackeln von Begleitgasen bei der Erdölförderung spätestens bis zum Jahr 2030 zu beenden. Derzeit entstehen durch das Abfackeln weltweit rund 300 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Wichtige Primärenergieträger werden so ohne jeglichen Nutzen verschwendet. Die Initiative "Zero Routine Flaring by 2030" wird derzeit von 12 Staaten (darunter Frankreich, die Niederlande und Norwegen) sowie Unternehmen und zwischenstaatlichen Organisationen unterstützt.

  8. Am 12. November 2015 verabschiedete das Parlament von Queensland in Australien ein Gesetz (Sustainable Ports Development Bill), dass die Verklappung von Schlamm im gesamten Gebiet des Great Barrier Reefs verbietet. WWF Australien begrüßte den Parlamentbeschluss und bedankte sich für die weltweite Unterstützung, die dazu beigetragen hätte, dass nicht mehr Millionen Kubikmeter von Baggergut in die Gewässer des Weltnaturerbes verkippt werden, was für mehr als ein Jahrhundert die Praxis gewesen ist. Der zunehmend schlechte Zustand des australischen Naturwunders löste eine internationale Kampagne aus, um die zerstörerische Praxis zu beenden. Im Juni 2015 hatte die australische Regierung bereits ein Verbot erlassen, Baggergut im Great Barrier Reef Nationalpark abzukippen. Da jedoch der größere Anteil des Baggerguts nahe der Küste außerhalb des Naturschutzgebietes verklappt wurden, war so kein effektiver Schutz für das Weltnaturerbe garantiert. Das jetzt beschlossene Gesetz gilt für das gesamte Gebiet des Weltkuturerbes Great Barrier Reef. Außerdem beschränkt das Gesetz die Entwicklung neuer Häfen bzw. den Ausbau von Häfen in seinem Gebiet.

  9. Die EFSA und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat abgeschlossen. Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt, und es wird eine neue Sicherheitsmaßnahme vorgeschlagen, um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verschärfen. Die Schlussfolgerung wird in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen sowie in die von den EU-Mitgliedstaaten durchzuführenden erneuten Sicherheitsbewertungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, die im jeweiligen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen.

  10. Mitglieder der Umweltschutzorganisation Greenpeace sind am 9. November 2015 auf das Dach des Haupteingangs des VW-Werkes in Wolfsburg geklettert. Sie wandelten das Logo des Autoherstellers um in einen CO2-Schriftzug. Daneben entrollten sie ein Plakat mit der Aufschrift: “Das Problem” – eine Anspielung auf den VW-Werbeslogan “Das Auto.” Greenpeace verlangt mehr Transparenz und ehrliche Angaben zu Abgaswerten.

  11. Der NABU hat den Autoren und Zoologen Dr. Wolfgang Scherzinger mit der ersten Waldmedaille ausgezeichnet. „Naturschutz im Wald“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Wolfgang Scherzinger vor rund 20 Jahren das Standardwerk zur dynamischen Waldentwicklung. Für dieses wegweisende Buch würdigt der NABU den promovierten Zoologen und studierten Psychologen mit der Waldmedaille 2015. Im Jahr 1996 fasste er darin die Erfahrungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus seiner damals bereits 25-jährigen Arbeit in Deutschlands erstem Nationalpark Bayerischer Wald zusammen. Die NABU-Waldmedaille zeichnet Personen aus, die mit ihrem Einsatz für Naturschutz im Wald und naturschonende Forstwirtschaft besonders positiv aufgefallen sind. Mit der Auszeichnung sollen insbesondere Waldbesitzer und Förster motiviert werden, im Sinne des Waldnaturschutzes positiv eingeschlagene Wege weiter zu gehen und Aktivitäten von Kollegen nachzuahmen.

  12. Am 6. November 2015, nach mehr als sieben Jahren Debatte erteilte US-Präsident Barack Obama der umstrittenen Erweiterung der Öl-Pipeline Keystone XL von Kanada in die USA eine Absage. Die Leitung würde "keinen bedeutenden langfristigen Beitrag zu unserer Wirtschaft leisten", erklärte er. TransCanada wollte über die Pipeline mehr als 800.000 Barrel Öl pro Tag aus Alberta und dem US-Bundesstaat North Dakota zu Raffinerien in Illinois und langfristig bis hinunter zum Golf von Mexiko transportieren. Der grenzüberschreitende Abschnitt muss vom US-Präsidenten genehmigt werden.

  13. Der Bundesrat stimmte am 6. November 2015 einer Verornung zu, dass das Trinkwasser künftig umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht wird. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November 2015 in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.

  14. Erstmals beschäftigt sich eine frei zugängliche deutsche Online-Vorlesung mit dem Klimawandel und seinen Folgen. Entwickelt wurde sie gemeinsam vom WWF Deutschland und dem Deutschen Klima-Konsortium (DKK). Der interdisziplinäre Massive Open Online Course (MOOC) „Klimawandel und seine Folgen“ startet am 9.November 2015 auf der MOOC-Plattform Iversity online. Der gesamte Kurs dauert fünf Wochen. Als erstes deutschsprachiges Angebot dieser Art möchte der Kurs übersichtlich, verständlich und fundiert das Verständnis für das Klimasystem fördern. Die Vorlesung wird von der Robert-Bosch-Stiftung geförderte und ist kostenlos zugänglich. Sie richtet sich vor allem an Studierende und Lehrkräfte. Geboten werden kurze Vorträge namhafter Klimawissenschaftler. Für den Kurs konnten unter anderem Mojib Latif vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, Jochem Marotzke vom Max-Planck-Institut für Meteorologie Hamburg, Michael Schulz vom Zentrum für Marine Umweltwissenschaften, Universität Bremen, Hermann Lotze-Campen vom PotsdamInstitut für Klimafolgenforschung, und Anita Engels, Sprecherin eines Klimaforschungs-Exzellenzclusters an der Universität Hamburg, gewonnen werden. Außerdem tragen Dr. Christiane Textor, Leiterin der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle in Bonn, Dr. Paul Becker, Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach, und viele andere mit ihren jeweiligen Spezialgebieten dazu bei, dass alle Facetten des Klimawandels und des menschlichen Umgangs damit zur Sprache kommen.

  15. Am 4. November 2015 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der nordrhein-westfälischen Stadt Münster, dass für städtische Finanzanlagen ab dem Jahr 2016 zusätzlich der Grundsatz gelten soll, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art problematisch sind. Ab dem 1. April 2016 gelten die beschlossenen neuen Anlagerichtlinien der Stadt. Künftig sind für Münster alle Unternehmen als potenzielle Investment-Ziele ausgeschlossen, die Atomenergie erzeugen und oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, die Schiefergasgewinnung (sogenanntes Fracking) betreiben. Außerdem gibt es keine Beteiligung an Unternehmen, die Militärwaffen herstellen oder vertreiben oder Kinderarbeit zulassen. Nach Angaben der Stadtkasse Münster sind Anlagen von insgesamt rund 18 Millionen Euro betroffen, die derzeit auf zwei verschiedene Fonds verteilt sind.

  16. Die New Yorker Staatsanwalt hat Ermittlungen gegen den Ölkonzern Exxon Mobil aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Konzern falsche Angaben über den Klimawandel gemacht zu haben und somit die Öffentlichkeit und die Anleger über die Folgen des Klimawandels belogen und die Risiken seines fossilen Geschäftsmodells verschleiert zu haben. Darüber hinaus soll der Konzern die Klimaforschung beeinflusst haben. Am 4. November 2015 forderte Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman umfangreiche Finanzdaten, E-Mails und andere Dokumente von Exxon Mobil an.

  17. Am 3. November 2015 unterzeichnete die Regierung der Russischen Förderation ein Dekret zur Schaffung eines Nationalparks in der Bikin-Region im Fernen Osten Russlands. Mehr als 1,16 Millionen Hektar Urwald um den Birkin Fluss sollen somit dauerhaft geschützt werden. Der neu entstehende Nationalpark im Westen des Sichote-Gebirges umfasst laut WWF das einzige bewaldete Flussbecken der gemäßigten Breiten, das noch nie einem Holzeinschlag zum Opfer fiel. Nach angaben des WWF ist die Bikin-Region für rund 10 Prozent der russischen Tigerpopulation Heimat und Rückzugsort. Außer dem sei der Der Nationalpark zudem ein großer Gewinn für die einheimische Udegen-Bevölkerung, für die der Erhalt eines intakten Waldes die Lebensgrundlage darstellt. Die traditionelle Nutzungen des Waldes und die Jagd könne die indigenen Bevölkerung auch weiterhin ausüben, so der WWF.

  18. Die Exekutivsekretärin des Klimasekretariats, Christiana Figueres, und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, stellten am 30. Oktober 2015 in Berlin den Synthesebericht der UNFCCC für den Klimagipfel in Paris vor. Insgesamt 147 Vertragsparteien (75 % aller Vertragsparteien der UNFCCC) reichten bis zum 1. Oktober 2015 die nationalen Klimaschutzzusagen (INDCs)ein. Der insgesamt auf sie entfallende Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2010 beläuft sich auf etwa 86 %. Von den 119 erhaltenen INDCs enthielten 100 eine Anpassungskomponente. Dem Dokument zufolge liegen die Minderungsmaßnahmen um das Vierfache über dem Niveau der Selbstverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll von 1997. Allerdings reichen sie zusammen genommen noch nicht aus, um die klimabedingte Erderwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf zwei Grad zu begrenzen.

  19. Am 29. Oktober 2015 wiesen die Meereswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner und Prof. Dr. Ulf Riebesell im Vorfeld der Weltklimakonferenz beim Klima-Frühstück des Deutschen Klima-Konsortiums (DKK) und des Konsortiums Deutsche Meeresforschung (KDM)daraufhin, dass ambitionierte Klimaziele und Treibhausgasreduktionen nötig seien, um die Zukunft unseres Planeten und des Ozeans zu sichern. „Wir können klar sagen, dass die menschlich verursachte Erwärmung auf deutlich unter 2°C Grad – eher noch 1,5°C Grad – begrenzt werden muss“, erklärte Hans-Otto Pörtner. Die Empfindlichkeit der Korallenriffe erfordert sogar eine noch stärkere Begrenzung, wie Pörtner deutlich machte: „Nach Modellrechnungen können fünfzig Prozent der Korallenriffe erhalten werden, wenn wir den Temperaturanstieg auf etwa 1,2°C Grad begrenzen. Hierbei sind aber zusätzliche Risiken etwa durch Ozeanversauerung noch nicht einbezogen.“ Zu den größten Klimarisiken für die Ozeane zählt die Versauerung: 24 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) nimmt der Ozean jeden Tag auf. Er hat bisher etwa ein Drittel des seit Beginn der Industrialisierung freigesetzten CO2 absorbiert und so die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert. Durch die CO2-Aufnahme ist der Säuregrad des Ozeans heute im Mittel um 28 Prozent höher als zu vorindustrieller Zeit. Bei ungebremsten CO2-Emissionen wird sich der Säuregehalt bis zum Ende dieses Jahrhunderts mehr als verdoppeln. Je stärker die Ozeane versauern, desto weniger zusätzliches Kohlendioxid können sie aus der Atmosphäre aufnehmen. „Die Geschwindigkeit der prognostizierten Ozeanversauerung ist beispiellos in der Erdgeschichte“, betonte Professor Dr. Ulf Riebesell, Leiter der Forschungseinheit Biologische Ozeanographie am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. „Vor allem kalkbildende Organismen gehören zu den Verlierern der Ozeanversauerung, darunter neben Korallen auch Muscheln, Schnecken, Seeigel und Seesterne sowie viele Kalkbildner im Plankton.“

  20. Am 28. Oktober 2015 billigte das Europäische Parlament eine Richtlinie, in der nationale Höchstgrenzen für sechs wichtige Luftschadstoffe festgelegt wurden, darunter Schwefeldioxid, Partikel und Stickstoffoxide. Mit der Richtlinie soll das grenzüberschreitende Problem der Luftverunreinigung regulieren werden sowie die Gesamtkosten der Luftverschmutzung bis 2030 um 40 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Abgeordneten haben Höchstgrenzen festgesetzt für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5), die zwischen 2020 und 2030 erreicht werden sollen, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Sie verlangen, dass die geplante Richtlinie zur Einführung einer „nationalen Emissionshöchstmenge“ (die Höchstmenge eines Stoffes in Kilotonnen, die in einem Mitgliedstaat während eines Kalenderjahres emittiert werden darf) auch zur Verringerung von Quecksilberemissionen beiträgt. Zuvor jedoch soll die Kommission eine Folgenabschätzung zu Quecksilber vornehmen, bevor eine nationale Emissionsreduktionsverpflichtung bestimmt wird.

  21. Spitzenvertreter der katholischen Kirche aller Kontinente haben ein "gerechtes und verbindliches Klimaschutzabkommen" von der im Dezember 2015 in Paris tagenden Weltklima-Konferenz gefordert. In einem am 26. Oktober 2015 im Vatikan vorgestellten Appell rufen sie dazu auf, den weltweiten Temperaturanstieg "strikt" zu begrenzen und bis 2050 die Umstellung auf eine Kohlendioxid-neutrale Wirtschaft festzuschreiben. "Wir, Kardinäle, Patriarchen und Bischöfe, die die katholische Kirche auf den fünf Kontinenten vertreten, möchten gemeinsam (...) die große Hoffnung vieler ausdrücken, dass die Verhandlungen im Rahmen der COP 21 in Paris zu einem gerechten und verbindlichen Klimaabkommen führen", heißt es in dem Appell. In dem zehn Punkte umfassenden Text mahnen sie zudem eine stärkere Berücksichtigung armer Länder in der Klimaschutzpolitik an. Außerdem wird ein vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe und die Entwicklung "klimakompatibler Lebensstile" gefordert.

  22. Am 26. Oktober 2015 warnten die Umweltminister der neun EU-Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Luxembourg die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brandbrief vor einer Aufweichung der europäischen Richtlinien zum Naturschutz. Sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa" geworden, hieß es in ihrem Appell an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Anlass für die Intervention ist der Fitness-Check (REFIT), mit dem die Kommission die Naturschutz-Richtlinien unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus einer Prüfung unterzieht.

  23. Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.

  24. Nach monatelangen Verhandlungen einigte sich am 23. Oktober 2015 die Staatengemeinshaft in Bonn auf den Verhandlungstext für den UN-Klimagipfel (COP21|CMP11) in Paris. "Wir haben jetzt einen Text, der von allen Parteien unterstützt wird, ausgewogen und vollständig ist", sagte Christiana Figueres, die Chefin des UN-Klimasekretariats.

  25. Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.

  26. Plastikmüll gelangt im Meer bis in die entferntesten Regionen des Planeten und verschont dabei auch die Arktis nicht mehr. Das zeigt eine der ersten Müllzählungen nördlich des Polarkreises, welche von einem Forschungsteam des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) und des belgischen Laboratory for Polar Ecology durchgeführt worden ist. Von ihren Ergebnissen berichten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Artikel, der am 21. Oktober 2015 im Online-Portal der Fachzeitschrift Polar Biology erschienen ist. Um das Ausmaß der Verschmutzung zu messen, hatten die Wissenschaftler eine Expedition des Forschungseisbrechers Polarstern in die Framstraße genutzt. So heißt das Meeresgebiet zwischen Grönland und Spitzbergen. Von Bord des Schiffes und vom Helikopter aus suchte das Team um die AWI-Biologin Dr. Melanie Bergmann im Juli 2012 nach Müllteilen, die an der Wasseroberfläche trieben. Diese "Müllwache" hielten die Forscher über eine Fahrt- und Flugstrecke von insgesamt 5600 Kilometern durch. "Insgesamt haben wir 31 Müllteile entdeckt", berichtet Melanie Bergmann. Diese Zahl klingt im ersten Moment klein, zeigt aber, dass in der weit entfernten Arktis überhaupt Müll an der Wasseroberfläche zu finden ist. Die in dieser Studie gezählten Kunststoffreste könnten aus einem neuen Müllstrudel stammen, der sich Computermodellen zufolge seit einigen Jahren in der Barentssee nördlich Norwegens und Russlands bildet.

  27. Das Bundeskabinett beschloss am 21. Oktober 2015 den Umweltbericht 2015. Der Bericht zieht für die vergangenen Jahre eine Bilanz der Umweltpolitik in Deutschland und kommt zu dem Schlusss, dass der Zustand der Umwelt sich wesentlich verbessert hat. Seit der Wiedervereinigung hat sich dies auch im Osten Deutschlands fortgesetzt: Die Schadstoffbelastung von Luft und Gewässern hat sich in den vergangenen Jahren stark vermindert, so der Umweltbericht 2015. Dennoch gibt die Situation der Umwelt in Deutschland vielerorts Anlass zur Besorgnis. Der Klimawandel, der Rückgang der biologischen Vielfalt, Stickstoff in der Luft, der Eintrag von Müll in die Meere belasten die Umwelt.

  28. Am 15. Oktober 2015 teilte der australische Umweltminister Greg Hunt mit, dass die Regierung erneut den Start für den Bau des Kohlebergwerks Carmichael im Bundesstaat Queensland genehmigt hat. Die neuen Auflagen für den Abbau der Kohle im geplanten Bergwerk Carmichael seien die strengsten in der australischen Geschichte.

  29. Am 15. Oktober 2015 setzte der Bundestag das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in deutsches Recht um. Das Nagoya-Protokoll trat am 12. Oktober 2014 in Kraft. Bislang sind ihm 68 Staaten und die EU beigetreten. Mit den beiden heutigen Gesetzen ermöglicht der Bundestag nun den deutschen Beitritt zum Nagoya-Protokoll.

  30. Am 8. Oktober 2015 schlossen sich die zwanzig am stärksten durch den Klimawandel bedrohten Staaten zur Gruppe der V20 zusammen. Die Finanzminister der Staaten Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Barbados, Bhutan, Costa Rica, Ghana, Kenia, Kiribati, Madagaskar, die Malediven, Nepal, Osttimor, die Philippinen, Ruanda, St. Lucia, Tansania, Tuvalu, Vanuatu und Vietnam gründeten ihre Allianz in Lima, Peru als Gegengewicht zur G20-Gruppe der führenden Industrie- und Schwellenländer. Die V20 beschlossen die Einrichtung eines Versicherungsmechanismus gegen extreme Wetterphänomene und Naturkatastrophen, der aus privaten und öffentlichen Quellen finanziert werden soll. Für ihr Eröffnungstreffen wählten die V20 die peruanische Hauptstadt Lima, wo in dieser Woche auch die Jahrestreffen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) stattfanden. In einer Erklärung hieß es, die V20 seien „Heimat von fast 700 Millionen Menschen, und wir sind vereint in unserer geteilten Verletzlichkeit und Gefährdung durch den Klimawandel.“

  31. Der deutsche Klimaforscher Professor Hans‑Otto Pörtner vom Alfred-Wegener-Institut wurde am 7. Oktober 2015 in Dubrovnik zum Ko‑Vorsitzenden der Arbeitsgruppe II des Weltklimarates (IPCC) gewählt worden. Zusammen mit Debra Roberts aus Südafrika wird er die Arbeitsgruppe II leiten, die sich mit den Risiken und Folgen des Klimawandels sowie mit Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel beschäftigt. Seine Amtszeit umfasst den Zeitraum der Erstellung des sechsten IPCC‑Klimaberichtes bis 2022.

  32. US-Gouverneur Jerry Brown setzte am 7. Oktober 2015 ein neues ehrgeiziges Klimaschutzgesetz in Kalifornien in Kraft. Nach dem Gesetz will der Bundesstaat Kalifornien bis zum Jahr 2030 die Hälfte seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken und die Energieeffizienz von Gebäuden soll verdoppelt werden.

  33. Am 6. Oktober 2015 auf der IPCC-Ausschusssitzung im kroatischen Dubrovnik wurde der Südkoreaner Hoesung Lee zum Vorsitz des Weltklimarats für die kommenden sechs Jahre gewählt.

  34. Am 1. Oktober 2015 wurden die Preisträger des Alternativen Nobelpreises in Stockholm bekannt gegeben. Die Jury ehrt Sheila Watt-Cloutier aus Kannada „für ihren lebenslangen Einsatz für die Rechte der Inuit und für den Erhalt ihrer Lebensgrundlage und Kultur, die vom Klimawandel akut bedroht sind“. Die Jury ehrt Sheila Watt-Cloutier als eine erfolgreiche Vorkämpferin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der arktischen Inuit. Als gewählte Vertreterin ihres Volkes sorgte sie dafür, das Bildungssystem der Provinz Nunavik in Nord-Quebec besser an das Leben und die Bedürfnisse der Inuit anzupassen. Sie war eine einflussreiche Kraft hinter der Verabschiedung der Stockholm-Konvention für das Verbot langlebiger organischer Schadstoffe, die sich in der arktischen Nahrungskette besonders stark anreichern. Und sie hat durch ihren Einsatz maßgeblich den Diskurs über den Klimawandel beeinflusst, indem sie der internationalen Gemeinschaft vor Augen führte, wie ungehemmte Treibhausgasemissionen die kollektiven Menschenrechte der Inuit verletzen.

  35. Rund ein Drittel aller Unesco-Weltnaturerbe sind von Bergbau und der Förderung fossiler Energieträger bedroht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des WWF. Die Umweltschützer haben die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Rund 31 Prozent der Stätten seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder aber entsprechende Konzessionen vergeben worden seien. Besonders dramatisch sei die Situation in Afrika, wo mehr als 60 Prozent aller Welterbestätten bedroht seien. In Lateinamerika und Asien liege der Anteil mit 31 und 34 Prozent in etwa im globalen Durchschnitt. In Europa und Nordamerika muss laut WWF jedes zehnte Weltnaturerbe als gefährdet gelten, darunter mit dem Wattenmeer auch ein deutsches. Damit stuft die am 1. Oktober 2015 erschienene Studie "Safeguarding Outstanding Natural Value" das Risiko für die Zerstörung des Weltkulturerbes höher ein als bisher angenommen.

  36. Am 28. September 2015 verkündete der Energiekonzern Shell, dass er seine Bohrungen nach Öl in der arktischen Tschuktschensee vor der Küste Alaskas aufgegeben hat. Die Kosten seien zu hoch bei zu geringen Erfolgsaussichten, so lautet die Erkenntnis aus den Probebohrungen. Außerdem gäbe es seitens der US-Regierung unvorhersehbare Umweltauflagen.

  37. Am 28. September 2015 verkündete die neuseeländische Regierung die Schaffung eines Meeresschutzgebietes im Pazifischen Ozean. Das Kermadec Ocean Sanctuary mit einem Ausmaß von 620.000 qkm werde eines der unberührtesten Meeresgebiete bewahren, so Regierungschef John Key bei der Vorstellung der Pläne am Rande der UN-Vollversammlung in New York. Das neue Meeresschutzgebiet hat etwa die Größe Frankreichs. Das Areal ist die Heimat tausender seltener Arten, darunter Wale, Delfine und bedrohte Schildkröten.

  38. Die französische Hauptstadt Paris trug am 27. September 2015 mit einer symbolischen Aktion zur Verminderung der Treibhausgase bei. An diesem Sonntag bliebt das Zentrum von Paris für einige Stunden lang für den Autoverkehr gesperrt. Das Fahrverbot war auf die Innenstadt zwischen Bastille und Triumphbogen sowie die grünen Aussenquartiere um den Bois de Boulogne und den Bois de Vincennes beschränkt und galt von 11 bis 18 Uhr. Bürgermeisterin Anne Hidalgo hatte die Aktion autofreier Tag mit den Worten angekündigt: "So können wir zeigen, dass Paris ohne Autos funktionieren kann". Die Initiatoren vom Kollektiv "Paris sans voitures" waren dennoch nur halb erfreut und ebenso enttäuscht. Die zeitlich und räumlich begrenzte Aktion war in ihren Augen mehr eine Alibiübung als ein entschlossener Beitrag zu einer verkehrspolitischen Wende der französischen Hauptstadt.

  39. Unter dem Motto „Klimaschutz: Vorangehen!“ veranstaltete die Klima-Allianz Deutschland den bundesweiten Klima-Aktionstag 2015. Der Klima-Aktionstag war Teil eines weltweiten Aktionstages für den Klimaschutz – dem Global Day of Action. Weltweit forderten Menschen den Übergang von der fossilen Energieversorgung aus Kohle, Öl und Gas hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien.

  40. Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.