Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben

  1. Am 27. April 2016 stellten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in Berlin die Naturbewusstseinsstudie 2015 vor. Die vierte bundesweite Befragung wurde im Sommer 2015 erhoben und beruht auf einer Stichprobe von 2054 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren. Die Naturbewusstseinsstudie fragte erstmalig detailliert die Einstellung der Deutschen zum Themenbereich Naturschutz und Landwirtschaft ab. Demnach befürworten 83 Prozent der Befragten strengere Regeln und Gesetze zum Schutz der Natur in der Landwirtschaft (45 Prozent "voll und ganz"/38 Prozent "eher"). 92 Prozent wünschen sich, dass Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen ihres Tuns auf die Natur beachten. 93 Prozent fordern die Beachtung des Tierwohls bei der Lebensmittelproduktion. 76 Prozent halten es für wichtig, dass der Einsatz von Genpflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Die Naturbewusstseinsstudie enthält zudem erstmals repräsentative Daten zum Thema "Stadtnatur". 94 Prozent der Befragten sind der Meinung, Natur solle möglichst in allen Teilen der Stadt zugänglich sein. Die Daten zeigen, dass gerade einkommensschwache und ältere Menschen die Stadtnatur besonders häufig nutzen.

  2. Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

  3. Am 25. April 2016 wurde der zweite Satellit der Mission Sentinel-1, Sentinel-1B, auf seine Umlaufbahn gebracht, um die Radarkapazitäten von Europas Umweltüberwachungsprogramm Copernicus auszubauen. Sentinel-1B wurde um 23.02 MESZ an Bord einer Sojus-Trägerrakete von Europas Raumflughafen in Kourou in Französisch-Guayana aus gestartet. Die Abtrennung von der Fregat-Oberstufe des Trägers erfolgte 23 Minuten und 35 Sekunden später. Der B-Satellit wird nun mit seinem bereits in der Umlaufbahn befindlichen baugleichen Zwilling, Sentinel-1A, zusammenarbeiten, um Daten für zahlreiche Dienste, wie die Überwachung von Eis in Polarmeeren, die Erfassung von Bodensenkungen und das Katastrophenmanagement, etwa bei Überschwemmungen, sammeln zu können.

  4. Kreuzfahrtschiffe und Fähren dürfen ab 2019 keine unzureichend gereinigten Abwässer mehr in die Ostsee einleiten. Dies beschloss die International Maritime Organisation (IMO) am 22. April 2016 in London. Für Schiffsneubauten tritt das Verbot ab Juni 2019 in Kraft, für bereits in Betrieb genommene Schiffe gilt es ab 2021.

  5. Am 22. April 2016 unterzeichneten in New York Vertreter von 177 Staaten den Pariser Klimavertrag in einer feierlichen Zermonie. "Dies ist ein historischer Moment. Niemals zuvor hat eine solch große Zahl von Ländern ein internationales Abkommen an einem einzigen Tag unterzeichnet", sagte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag dann mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung.

  6. Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.

  7. Am 21. April 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium gemeinsam mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Stromsparinitiative eine umfangreiche Vergleichstabelle, die Verbrauchern beim Stromsparen unterstützen und so dem Klimaschutz dienen soll. Für den "Stromspiegel für Deutschland 2016" wurden 144.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Mit der eigenen Stromrechnung und den bundesweiten Vergleichsdaten des Stromspiegels können Privathaushalte den eigenen Verbrauch einordnen, zum Beispiel als "gering", "mittel" oder "sehr hoch". Dabei berücksichtigt der Stromspiegel die Wohnsituation seiner Nutzer. Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp oder die Art der Warmwasserbereitung fließen in das Ergebnis ein und ermöglichen eine differenzierte Bewertung.

  8. Am 20. April 2016 teilte das Postdam-Institut für Klimafolgeforschung mit, dass Wissenschaftler jetzt früher als je zuvor für Indien Beginn und Ende des Sommer-Monsuns vorhersagen können. Ein Forscherteam hat hierfür eine neuartige Netzwerk-Analyse regionaler Wetterdaten entwickelt. Das Einsetzen des Indischen Sommer-Monsuns kann zwei Wochen früher und seinen Rückzug sogar sechs Wochen früher als bislang vorhergesagt werden,informiert Veronika Stolbova vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und der Universität Zürich, Leit-Autorin der in den Geophysical Research Letters erscheinenden Studie. Informationen über den Ablauf der Regenzeit sind entscheidend für die indischen Bauern, um den Zeitpunkt der Aussaat zu bestimmen. Feldfrüchte wie Reis, Sojabohne und Baumwolle werden gewöhnlich in der etwa von Juni bis September dauernden Monsun-Saison angebaut. Schon eine kleine Abweichung im Monsun kann zu Trockenheiten oder Überschwemmungen führen und erhebliche Schäden verursachen. Die Länge der Monsunzeit ist auch bedeutsam für das Management der Stromerzeugung aus Wasserkraft, weil der Regen die Stauseen und Speicher füllen muss. Die Potsdamer Wissenschaftler haben ihre Methode mit Monsun-Daten der Vergangenheit getestet. Ihr Ansatz konnte das Einsetzen des Monsuns in mehr als 70 Prozent und den Rückzug in mehr als 80 Prozent der untersuchten Jahre vorhersagen. Klimawandel kann Regenzeiten verändern – akkurate Vorhersagen werden deshalb umso wichtiger.

  9. Am 20. April 2016 forderte ein Bündnis von mehr als 40 Organisationen die deutsche Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzziele zu verschärfen und dies gesetzlich festzuschreiben. Für das Jahr 2050 müsse das deutsche Klimaschutzziel auf mindestens 95 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 angehoben werden. In dem in Berlin vorgestellten „Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft“ heißt es, dass ein ambitionierter Klimaschutzpfad nur eingeschlagen werde, wenn Deutschland sein Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 erreicht. Mit ihren Vorschlägen wollen die Organisationen der Bundesregierung einen national und international angemessenen Rahmen für deren Klimaschutzplan 2050 setzen. In ihrem Papier analysieren die Verfasser des „Klimaschutzplans 2050 der Zivilgesellschaft“ sämtliche relevanten Bereiche, von der Energiewirtschaft über den Verkehr, die Industrie, den Handel und den Gebäudebereich bis zur Landwirtschaft.

  10. Am 20. April 2016 ersuchte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die belgische Regierung, die beiden AKW-Blöcke Tihange 2 und Doel 3 in Belgien bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen vom Netz zu nehmen.

  11. Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 19. April 2016 ein „Schwarzbuch Autolobby“, in dem die Umweltorganiation mit Hilfe von 33 Beispielen das enge Autolobby-Geflecht zwischen Politik und Autoindustrie und Umweltnormen im Verkehrssektor aufzeigen will.

  12. Am 19. April 2016 veröffentlichte der Stadt- und Bezirksrat von San Francisco eine Resolution, welche die Gemeinde und den Bezirk verpflichten soll, das Programm „GoSolarSF“ dauerhaft anzuwenden. Die Resolution sieht eine Pflicht zur Installation einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage bei allen Neubauten mit bis zu zehn Stockwerken und bei umfangreichen Gebäudesanierungen vor.

  13. Mehr als sieben Billionen US-Dollar wirtschaftlichen Schaden und acht Millionen Tote durch Naturkatastrophen seit Beginn des 20. Jahrhunderts: Diese Bilanz hat der Geophysiker James Daniell vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt. Die von ihm entwickelte Datenbank CATDAT greift auf sozioökonomische Indikatoren zurück und bildet die Grundlage für ein Schadensmodell, das Regierungen und Hilfsorganisationen beim Abschätzen des Ausmaßes einer Katatstrophe und dem Katastrophenmanagement unterstützt. Seine Ergebnisse stellte Daniell am 18. April 2016 bei der Jahresversammlung der European Geosciences Union in Wien vor. Für die CATDAT hat James Daniell bislang mehr als 35.000 Katastrophenereignisse weltweit ausgewertet. Demnach gehen ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtschadens zwischen 1900 und 2015 auf das Konto von Flutkatastrophen. Erdbeben verursachen 26 Prozent der Schäden, Stürme 19 Prozent, Vulkanausbrüche machen lediglich ein Prozent aus. Während auf den gesamten Zeitraum gesehen Flutkatastrophen die größten Verursacher wirtschaftlicher Schäden sind, geht in der jüngeren Vergangenheit, seit 1960, mit 30 Prozent der größte Anteil auf Stürme (und Sturmfluten) zurück. Mehr als acht Millionen Tote durch Erdebeben, Flut, Sturm, Vulkanausbruch und Buschfeuer seit 1900 sind in der Datenbank CATDAT verzeichnet (ohne die Toten durch Langzeitfolgen, Trockenheit und Hungersnot). Die Zahl der Toten durch Erdbeben zwischen 1900 und 2015 liegt nach Daniells Daten bei 2,32 Millionen (Schwankungsbereich: 2,18 bis 2,63 Millionen). Die meisten von ihnen – 59 Prozent – starben durch zerstörte Backsteingebäude, 28 Prozent durch sekundäre Effekte wie Tsunamis und Erdrutsche. Durch Vulkanausbrüche starben im gleichen Zeitraum 98.000 Menschen (Schwankungsbereich: 83.000 bis 107.000). Verheerende Vulkanausbrüche vor 1900, wie der des Tambora 1815, können jeoch zu sehr hohen Todeszahlen und sich beispielsweise mit sinkenden Temperatungen weltweit auswirken, etwa auf die Nahrungsmittelsicherheit. Mit jeweils mehr als 100.000 Toten gehören der Tsunami 2004 im Indischen Ozean (ca. 230.000) und der Zyklon Nargis 2008 (ca. 140.000) in Myanmar zu den schwersten Katastrophen der jüngeren Vergangenheit. Das Ereignis mit den bislang meisten Todesopfern ist das Hochwasser 1931 in China mit 2,5 Millionen Toten.

  14. Im Naturschutzgroßprojekt "Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal" hat die Umsetzung begonnen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, übergaben am 29. April 2016 an der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Eisfeld den Förderbescheid an den für das Naturschutzgroßprojekt gebildeten Zweckverband. Das bis 2026 genehmigte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund neun Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, die Länder Bayern und Thüringen zusammen mit 15 Prozent und der aus vier Landkreisen bestehende Zweckverband als Projektträger zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) mit zehn Prozent an den Ausgaben. Das Vorhaben umfasst einen 127 Kilometer langen Abschnitt des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze zwischen Bayern und Thüringen. Ziel des Projektes ist es, dieses Gebiet in seiner Vielfalt zu erhalten und zugleich einen länderübergreifenden Biotopverbund zu verwirklichen.

  15. Am 15. April 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von den Pestiziden, Amitrol, Isoproturon und Triasulfuron . Während des Treffens der Generaldirektion Gesundheit stimmten die Staaten für den Vorschlag der Kommission, die Lizenzen für die Pflanzenvernichtungsmittel nicht weiterlaufen zu lassen, wenn diese am 30. Juni 2016 enden. Die beiden Substanzen Amitrol und Isoproturon gelten als hormonell wirksame Chemikalien.

  16. Eine stärkere Unterstützung für kleinere Akteure und Bürgerprojekte im kommenden EEG 2016 fordert der Bundesrat in einem Antrag, den die Länderkammer auf ihrer Sitzung am 22. April 2016 annahm. Bayern hatte den Antrag gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein vorgelegt. Seit Mitte April läuft die Länder- und Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Referentenentwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Konkret verlangen die Länder, den im EEG-Entwurf vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt an einen Landkreis besser an einen auch landkreisübergreifenden "Umkreis" angeknüpft werden sollte. Bisher verlangt der EEG-Entwurf als Bedingung, damit ein Bürgerenergieprojekt anerkannt wird, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Desweiteren fordert der Bundesrat, dass kleine Akteure sich an den vorgesehenen Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu müssen. Schließlich sollen, so der Bundesrat, die Vorteile in den Ausschreibungen, die Bürgerenergiegesellschaften gewährt werden, für alle erneuerbaren Energien gelten. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht ausgeschrieben werden muss.

  17. Am 12. April 2016 teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Nordrhein-Westfalen der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2 beitreten wird. Das Landeskabinett hat Umweltminister Johannes Remmel beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Damit wehrt sich das Land juristisch gegen den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2, bei dem massive Sicherheitsprobleme festgestellt wurde. An dem Druckbehälter des nur etwa 65 Kilometer Luftlinie von Aachen entfernten Reaktorblocks waren bei Untersuchungen in den Jahren 2012 und 2014 nicht näher erklärliche Risse festgestellt worden. Trotzdem entschloss sich die belgische Atomaufsicht im November 2015, das Wiederanfahren des Reaktors zu erlauben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung tritt nunmehr der Anfang Februar vor dem belgischen Staatsgerichtshof eingereichten Klage der Städteregion Aachen gegen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors bei.

  18. Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention haben den IPCC gebeten, den wissenschaftlichen Sachstand für 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen. Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad? Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären. Das hat die Vollversammlung des Weltklimarats IPCC, die von 11. bis zum 13. April 2016 in Nairobi tagte, beschlossen.

  19. Am 7. April 2016 fand eine Sondersitzung der Umweltministerkonferenz in Berlin statt, die das Motto "Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen" trug. Die UMK hat Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abgasmanipulationen und weitergehende Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier/-armer Fahrzeuge (Elektro, Erdgas) sowie eine Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr) beschlossen. Intensiv diskutiert wurde die Notwendigkeit, die Kennnzeichnungsverordnung so fortzuschreiben, dass mittelfristig und stufenweise neben gering emittierenden Benzin- Elektro- und Hybridfahrzeugen nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen Emissionen die Einfahrt in belastete Gebiete erlaubt werden kann. Die UMK sieht neben der Elektromobilität auch in erdgasbetriebenen Fahrzeugen erhebliche und kurzfristig verfügbare Potenziale, um die Stickoxidemissionen zu senken. Insbesondere, weil Gasmotoren technologisch bereits ausgereift sind. Keine Einigung konnten die Umweltminister über den Abbau der Steuerprivilegien für Dieselfahrzeuge und die durchgängige Einführung von Tempo 30 in innerstädtischen Bereichen erzielen.

  20. Am 6. April 2016 gründete das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien in Berlin. Die Branchen-Plattform soll Akteure der Wind- und Solarenergie aus Industrie, Forschung und der Politik zusammenbringen. Das gemeinsame Ziel: Forschungsschwerpunkte auf Basis der Anforderungen der Zukunft festzulegen, um die Energiewende voranzubringen und die Spitzenposition deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energietechnologien zu festigen. Weiterhin soll das neue Forschungsnetzwerk dazu beitragen, eine verzahnte Forschungs-Roadmap zu erarbeiten, die insbesondere Kosten und Zuverlässigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien in den Fokus nimmt. Die abgestimmten Forschungsschwerpunkte sollen dem BMWi auch dazu dienen, die Forschungsförderung in diesem Bereich regelmäßig nachzujustieren und so auf die Dynamik der Energiewende einzugehen.

  21. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.

  22. Am 6. April 2016 wies das Landgericht Bonn die Klage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gegen das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland ab. Der Energiekonzern hatte 261 Millionen EUR Schadensersatz gefordert für die Abschaltung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Zeitraum vom 16./17.03.2011 bis zum 06.08.2011 nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.

  23. Am 1. April 2016 legte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel eine Studie zur "Quecksilber-Minderungsstrategie für Nordrhein-Westfalen" vor, die von der Ökopol GmbH im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet wurde. Ein Schwerpunkt dieser Studie lag bei der Untersuchung möglicher luft- und wasserseitiger Minderungsmaßnahmen von Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Zusätzlich wurde n Minderungsmaßnahmen im Abfallsektor untersucht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Tonnen Quecksilber pro Jahr ausstoßen. Insgesamt sind Industrieanlagen in NRW für rund drei Tonnen Quecksilberausstoß pro Jahr verantwortlich. Bundesweit werden pro Jahr rund zehn Tonnen Quecksilber emittiert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens liegt also bei rund 30 Prozent. Das Gutachten stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland.

  24. Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.

  25. Am 24. März 2016 stieg Schottland aus der Kohle aus. Es schaltete die vier Blöcke des Kraftwerks Longannet auf der Halbinsel Fife ab. Damit verabschiedete sich Schottland aus der Kohleverstromung. Scottish Power macht hohe Kosten beim Netzanschluss für seine Entscheidung verantwortlich. Umweltschützer begrüßten das Abschalten des Kraftwerks als wichtigen Beitrag, um die britischen Klimaziele zu erreichen.

  26. Die Erdölfirma Central European Petroleum GmbH (CEP) schließt ihre beiden Probebohrungen nach Erdöl auf der Insel Usedom. Eine langfristig wirtschaftliche Förderung von Erdöl sind nach Angaben des Unternehmens weder in Lütow noch in Pudagla gegeben. Die Bohrstelle in Lütow wurde bereits seit Januar 2016 vollständig zurückgebaut und die Bohrstelle in Pudagla soll bis Mai 2016 zurückgebaut und renaturiert werden. Seit 2011 hatte CEP mit den Probebohrungen auf Usedom nach förderfähigen Erdöllagerstätten gesucht.

  27. Am 22. März 2016 veröffentlichte Greenpeace einen Report, der erstmals die Auswirkungen der weltweit 8400 Kohlekraftwerke auf den aktuellen sowie künftigen Wasserbedarf analysiert. Mit dem Wasserverbrauch aller Kohlekraftwerke ließe sich eine Milliarde Menschen mit Trinkwasser versorgen, stellt Greenpeace fest. Die Studie identifiziert Regionen in denen bestehende und geplante Kohlekraftwerke den Wassermangel weiter verstärken. Kohlestrom ist nach Angaben von Greenpeace für rund sieben Prozent des weltweiten Wasserverbrauchs verantwortlich. Neben dem Kühlwasserverbrauch werden enorme Wassermengen in den Kohleminen sowie zum Waschen der Kohle genutzt. Die Studie zeigt auf, dass ein Viertel der geplanten Kohlekraftwerke in Regionen liegt, die schon heute unter schrumpfenden Trinkwasserreserven und Wasserknappheit leiden. Die meisten zusätzlichen Kohlekraftwerke planen weltweit China, Indien und die Türkei. Fast die Hälfte der geplanten chinesischen Kohlekraftwerke soll in Regionen entstehen, in denen bereits heute Wassermangel herrscht. Die geplanten weiteren Kohlekraftwerke würden den Wasserverbrauch fast verdoppeln.

  28. Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Stromverbrauch von Haushaltsgeräten im Auftrag von 16 Umwelt- und Verbraucherverbänden aus Deutschland und anderen EU-Staaten wurden am 22. März 2016 vorgestellt. Die Untersuchung ergab, dass jedes fünfte getestete Gerät mehr Energie benötigte als angegeben. Demnach hielten 18 von 100 getesteten Produkten nicht die EU-Effizienzvorgaben ein. Bei der Untersuchung im Rahmen des EU-geförderten Projekts „MarktChecker“, das in Deutschland vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt wird, waren 20 Haushaltsgerätegruppen wie Kühlschränke, Lampen und Staubsauger getestet worden. vzbv und BUND weisen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung jedoch darauf hin, dass die getesteten Produkte nach Hinweisen von Verbrauchern, Behörden sowie anhand der Ergebnisse vorangegangener Projekte ausgewählt worden sind, um auffällige Geräte für umfassendere Testläufe zu ermitteln. Das Untersuchungsergebnis beruht deshalb auf Stichproben und spiegelt die Marktsituation nicht vollständig wider. Auch sind die Ergebnisse nach Aussage von vzbv und BUND kein Ersatz für umfangreiche Markttests durch die Marktüberwachungsbehörden.

  29. Unter dem Motto #wellemachen demonstrieren am 19. März 2016 Greenpeace-Aktivisten bundesweit gegen die zunehmende Vermüllung der Meere. Greenpeace rief deutschlandweit zur großen Müllsammelaktion auf. In 62 Städten, darunter Hamburg, Köln und Dresden sammelten Umweltaktivisten an Ufern von Seen und Flüssen, um ihren Wohnort ein wenig sauberer zu machen – und damit letzten Endes die Meere zu schützen. Bis zu 13 Millionen Tonnen Plastikabfälle gelangen jedes Jahr weltweit alleine von Land aus ins Meer. „Dort verrottet es nicht, sondern belastet für mehrere hundert, wenn nicht tausend Jahre die Ökosysteme“, sagt Sandra Schöttner, Meeresbiologin und Greenpeace-Expertin für Ozeane. Selbst an entlegensten Orten wie in Tiefseegräben oder der Arktis ist mittlerweile Plastikmüll zu finden.

  30. Auf Einladung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministerium, des Umweltbundesamtes kamen am 18. März 2016 rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zu einem ersten Treffen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Meeresmüll zu verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch zu koordinieren. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, z. B. Netze, im Meer entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege‑ und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks (OSPAR) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes‑, Kommunalbehörden und ‑politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler teil.

  31. Der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) endete am Samstag im peruanischen Lima mit der Anerkennung von 20 neuen Biosphärenreservaten auf allen Kontinenten. Damit sind nun insgesamt 669 UNESCO-Biosphärenreservate in 120 Ländern Modellregionen für die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda. Ebenso wurde der "Lima-Aktionsplan für das UNESCO-Programm und sein Weltnetz der Biosphärenreservate" verabschiedet, der für die nächsten zehn Jahre nahezu 60 konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Weltnetzes und der einzelnen Biosphärenreservate umfasst.

  32. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzplan 2050 entgegen. Bei der Erstellung des Klimaschutzplans erprobte das Bundesumweltministerium neue Wege der Bürgerbeteiligung. Diesmal wurden schon vor der Erarbeitung des Plans Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Länder und Kommunen um Ideen und Meinungen gebeten. Herausgekommen sind 89 Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutz in Deutschland, die am 18. und 19. März 2016 bei einer Sitzung im Bundesumweltministerium abschließend beraten wurden. Entwickelt wurden die Vorschläge in zwei Schritten: Bei Bürgerkonferenzen in fünf Städten sowie in einem Online-Dialog haben rund 500 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 77 Vorschläge entwickelt. Parallel dazu haben Bundesländer, Kommunen und Verbände in Fachforen getagt und dabei rund 400 Vorschläge eingebracht. Diese Vorschläge wurden von Wissenschaftlern in Abstimmung mit den Teilnehmern zusammengefasst. Daraus entstand der Katalog von 97 Maßnahmenvorschlägen, die wissenschaftlich auf ihre Klimawirkung und Kosten und Nutzen untersucht wurden. Alle Beteiligten – Kommunen, Länder, Verbände, Bürgerinnen und Bürger – hatten dann die Möglichkeit, die einzelnen Vorschläge zu bewerten und darüber abzustimmen, ob sie die Aufnahme in den Klimaschutzplan der Bundesregierung empfehlen. Delegierte aus allen diesen Gruppen hatten dann abschließend die Gelegenheit, diese Vorschläge gemeinsam zu prüfen. Etwa die Hälfte der Vorschläge wurde von allen beteiligten Gruppen mehrheitlich empfohlen.

  33. Am 17. März 2016 gab das Unternehmen SeaWorld bekannt, dass es ab sofort sein Orca-Zuchtprogramm einstellen wird. Die Generation von Tieren, die derzeit noch in den amerikanischen Meeres-Freizeitsparks leben, wird die letzte Generation von Orcas in Gefangenschaft sein.

  34. Recherchen des WDR und NDR haben einen Skandal um die Entsorgung hochgiftiger Bohrschlämme aus der Erdöl- und Erdgasproduktion aufgedeckt. Verschiedene Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern Union und SPD am 15. März 2016 in einem Offenen Brief dazu auf, Fracking in Deutschland zu verbieten. Unterzeichner des Briefes sind der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund NABU, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Campact, das Umweltinstitut München, PowerShift und die Bürgerinitiative Lebenswertes Korbach. In den vergangenen zehn Jahren fielen allein bei der Sanierung von drei alten Bohrschlammgruben in Niedersachsen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. In Niedersachsen bestehen mindestens 500 weitere Schlammgruben, die noch saniert werden müssen – einige davon sogar in Trinkwasserschutzgebieten. Da Niedersachsen offenbar seit 2005 über keine geeigneten Deponien verfügt, werden die Schlämme auf andere Bundesländer verteilt. Die Umweltorganisationen kritisieren, dass Industrie und Bergbehörden schon jetzt mit dem Umgang von Altlasten aus der Öl- und Gasförderung überfordert seien. Durch Fracking könnten zu den bereits bestehenden Altlasten noch weitaus größere neue Lasten hinzukommen. Das Entsorgungsproblem würde somit noch einmal verschärft.

  35. Ein Forschungsteam aus Japan beschreibt in der Ausgabe vom 11. März 2016 der Zeitschrift Science den ersten bekannten Mikroorganismus, der in der Lage ist, den Kunststoff PET abzubauen und komplett stofflich zu verwerten. Das japanische Forscherteam aus Kyoto, Yokohama und Yamaguchi hat in Proben aus einer Recyclingstation für PET-Flaschen ein bislang einzigartiges Bakterium (Ideonella sakaiensis) in einem Konsortium mehrerer Mikroorganismen identifiziert, das in der Lage ist, PET-Kunststoff zu verwerten.

  36. Nach Medienberichten ordnete ein japanisches Bezirksgericht in der Präfektur Shiga am 9. März 2016 die Abschaltung der Atomreaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Takahama an, da die vom Betreiber Kansai Electric Power vorgelegten Notfall- und Evakuierungsmassnahmen ungenügend seien. Anwohner der Präfektur Shiga hatten gegen den Betrieb geklagt. Das AKW Takahama befindet sich in der Präfektur Fukui, doch die benachbarte Präfektur Shiga liegt teilweise im 30-Kilometer-Radius, in dem entsprechende Evakuierungspläne für den Notfall ausgearbeitet werden müssen. Kansai Electric Power nahm die Reaktoren erst im Januar und Februar 2016 nach bestandenen strengeren Sicherheitsprüfungen nach Fukushima wieder in Betrieb. Reaktor 4 musste jedoch nach einer Panne bereits wieder abgeschaltet werden und wird nach dem Urteil nicht wieder hochgefahren. Die Abschaltung von Reaktor 3 wurde eingeleitet. Der Betreiber kündigte jedoch an gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

  37. Am 9. März 2016 stimmte das deutsche Bundeskabinet der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zug. Das im Dezember 2015 in Paris getroffene Übereinkommen muss bis zum 21. April 2017 von den teilnehmenden Staaten unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung durch Deutschland und die EU soll am 22. April 2016 im Rahmen einer Zeremonie in New York stattfinden, zu der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon eingeladen hat.

  38. Am 8. März 2016 konnten sich Mitgliedstaaten der EU nicht darauf einigen, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für weitere 15 Jahre zu genehmigen. Eine vorgesehene Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Wiedergenehmigung des Wirkstoffes wurde verschoben.

  39. Am 4. März 2016 verabschiedete der Europäische Rat für Umwelt seine Stellungnahme zu endokrinen Disruptoren. In der Stellungnahme fordern sie die Europäische Kommission dazu auf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. Die Forderung bezieht sich auf einen Fall des Gerichts der Europäischen Union (EuG) von Dezember 2015 (T-521/14 Sweden v Commission), in dem das Gericht befand, dass die EU-Kommission ihre Verpflichtungen unter der Biozidrichtlinie nicht erfüllt. Laut Richtlinie sollte die EU-Kommission schon bis 2013 einen Kriterienkatalog für endokrine Disruptoren erstellen.

  40. Am 2. März verabschiedete der Senat Oregons als erster US-Bundesstaat ein Gesetz zum Kohleausstieg. Bis 2030 will Oregon auf die Erzeugung von Energie mit Kohle verzichten, zusätzlich soll der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2040 verdoppelt werden.