Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2016 bis 2016 Auswahl aufheben

  1. Am 21. Oktober 2016 wurde in Oviedo die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Prinzessin-von-Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Der Preis wird "für mehr als zwei Jahrzehnte Arbeit an der Verminderung des menschlichen Einflusses auf die globale Erwärmung", verliehen. Man betrachte das Abkommen von Paris im Dezember 2015 als einen Moment historischer Bedeutung, hieß es seitens der Jury.

  2. Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10019) für einen besseren internationalen Schutz von Walen und Delfinen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission jeder "Aushöhlung" des 1986 in Kraft getretenen Walfang-Moratoriums "entschieden entgegenzutreten". Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Japan "seinen als wissenschaftlich deklarierten Walfang, der tatsächlich als kommerzieller Walfang betrieben wird, beendet". Ebenso sollen Norwegen und Island dazu bewegt werden, auf den Fang und die Verwertung von Walen zu verzichten.

  3. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigte sich erstmals auf eine gemeinsame politische Richtschnur für die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte. Mit der Verabschiedung der sogenannten "New Urban Agenda" endet am 20. Oktober 2016 die dritte UN-Weltkonferenz zu Wohnen und nachhaltiger Stadtentwicklung, UN-Habitat, in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito. Mit der Verabschiedung der Neuen Urbanen Agenda bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, in ihren Politiken und Maßnahmen Städte stärker einzubeziehen und die Rahmenbedingungen für die Realisierung einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung zu verbessern. Dadurch sollen Handlungsfähigkeit, finanzielle Möglichkeiten und Partizipation auf lokaler Ebene gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel ist die Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris auf lokaler Ebene.

  4. Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, das die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzt. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der KFK um und teilt die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Die Betreiber werden dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese werden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.

  5. Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."

  6. Am 15. Oktober 2016 einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine schrittweise drastische Reduzierung der besonders klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW werden in Kühlschränken und Klimaanlagen verwendet und ersetzen bislang das die Ozonschicht schädigende FCKW, auf dessen Verbot sich die Staatengemeinschaft 1987 mit dem Montrealer Protokoll geeinigt hatte. Mit den neuen Regeln, die die Vertragsstaaten in Kigali/Ruanda beschlossen haben, wird das Montrealer Protokoll wesentlich erweitert und wird von einem Abkommen zum Schutz der Ozonschicht zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument.

  7. Am 13. Oktober 2016 haben sich 75 zivilgesellschaftliche Organisationen zu SDG Watch Europa zusammengeschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Verbände wollen sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) nachkommen. Sie fordern, dass die EU eine starke und kohärente Strategie entwickelt, die einen konkreten Umsetzungsplan zur Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele enthält.

  8. Nach einem Beschluss der UN-Luftfahrtorganisation ICAO werden die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zukünftig kompensiert werden müssen. Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens gibt es damit erstmals einen branchenbezogenen Klimaschutzmechanismus. Darüber hinaus kann jeder Einzelstaat weitere Klimaschutzmaßnahmen für den Luftverkehr ergreifen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht in der Einigung der ICAO einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, um die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu begrenzen. Die ICAO will ab 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum erreichen. Dazu wurde eine so genannte globale marktbasierte Maßnahme (GBMB) vereinbart, die nach einem Stufensystem funktioniert und eine schrittweise Kompensation der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorsieht. Es soll 2021 zunächst auf freiwilliger Basis starten.

  9. Am 5. Oktober 2016 trat Deutschland dem Pariser Klimaschutzabkommen offiziell bei. Zusammen mit der EU-Kommission und anderen EU-Staaten hinterlegte die Bundesregierung die Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York.

  10. Am 4. Oktober 2016 stimmte das Europäischen Parlaments im Beisein des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und der Vorsitzenden der COP21 Ségolène Royal der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union zu.

  11. Indien wird das Klimaabkommen von Paris am 2. Oktober ratifizieren. Das verkündete Ministerpräsident Narendra Modi am 26. September 2016. Der 2. Oktober ist der Geburtstag von Mahatma Gandhi, der von vielen Indern als Gründungsvater des modernen Indien gilt. Indien ist der drittgrößte Produzent von Treibhausgasen nach China und den USA.

  12. Zum 1. Oktober steigt der Berliner Dom zu 100% auf Ökostrom um. Damit spart das Haus gegenüber dem Vorjahr 105 Tonnen CO². Der Berliner Dom ist flächenmäßig die größte evangelische Kirche Deutschlands und die größte Kirche Berlins. Jährlich werden in dem Gotteshaus mehr als etwa 260.000 Kilowattstunden Strom für Beleuchtung und Technik benötigt.

  13. Bei einem Sondertreffen in Brüssel haben die EU-Umweltminister am 30. September 2016 beschlossen, dass die EU das Klimaabkommen von Paris ratifizieren kann. Stimmt das Europäische Parlament zu, kann der EU-Ministerrat für die EU als Ganzes den Beitritt zu dem Abkommen erklären, ohne die Zustimmung aller nationalen Parlamente abzuwarten.

  14. Weder ihr Schuppenpanzer noch Einschränkungen des Handels haben Schuppentiere bislang ausreichend vor Wilderei geschützt. Am 28. September 2016 sprachen sich die Delegierten der Artenschutzkonferenz (CITES) dafür aus, den kommerziellen, internationalen Handel mit allen acht Schuppentier-Arten zu verbieten. Die Tiere sollen in die höchste Schutzkategorie, Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, aufgenommen werden.

  15. Die vier großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen BUND, Greenpeace, NABU und der WWF nahmen am 27. September 2016 nicht an der Verbändeanhörung zum Klimaschutz­plan 2050 teil. Der vorliegende Entwurf sei für sie weder zustimmungsfähig noch glaubwürdig, erklärten sie gemeinsam am 26. September 2016 in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler. Der Entwurf stehe nicht in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach einem breiten Beteiligungsprozess mit hunderten eingebrachten Vorschlägen liege ein Text vor, der weder ehrgeizige Ziele setze noch starke Maßnahmen vorsehe. Es brauche politische Entscheidungen, die Deutschland auf einen tragfähigen Pfad hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bringen, heißt es in dem Brief. Die vier Umweltorganisationen fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs. Ein zustimmungsfähiger Klimaschutzplan müsse wichtige Eckpunkte aus dem Beteiligungs­prozess beinhalten, darunter die klare Festlegung des Treibhausgas-Minderungsziels für 2050 auf mindestens 95 Prozent gegenüber 1990.

  16. Der Brillant AG wurde gerichtlich untersagt, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu verkaufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. September 2016 in Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt. Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sowohl das Landgericht Stade als auch das Oberlandesgericht Celle entschied im Sinne der DUH.

  17. Das niederländische Parlament stimmte mit 77 zu 72 Stimmen für eine Verminderung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die fünf verbliebenen Kohlekraftwerke geschlossen werden. Der Beschluss ist jedoch nicht bindend. Vergangenes Jahr hatte ein Gericht die Regierung dazu verurteilt, die Emissionen um ein Viertel bis 2020 zu senken, um internationalen Klimaschutz-Verpflichtungen nachzukommen. Diese Aufforderung findet sich nun in dem Beschluss wieder.

  18. Das Saarländische Umweltministerium und die RWE-Tochter innogy SE unterzeichneten am 19. September 2016 einen Vertrag zur Aalschutzkooperation an der (saarländischen) Saar. Ziel ist es, Aale in der Saar gezielt mit Reusen abzufischen, um sie anschließend nach Linz wieder in den Rhein zu setzen. Von hier aus können die Tiere ungehindert von Turbinen in Wasserkraftwerken in Richtung ihrer Laichgebiete in der Sargassosee abwandern. Mit dieser Aalschutzinitiative soll ein wichtiger Beitrag zum Arten- und Tierschutz für eine Fischart, die weltweit zu den gefährdetsten Arten gehört, geleistet werden. Die RWE-Tochter innogy finanziert die Aalschutzmaßnahmen an der Saar zunächst bis 2018 und unterstützt die projektbegleitende Arbeitsgruppe bei der Analyse der Projektergebnisse.

  19. Am 14. September 2016 beschloss das Bundeskabinett eine Naturschutzstrategie für Bundesflächen. Die Strategie gilt für alle Flächen des Bundes, zum Beispiel Bundeswälder, Bundesliegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen, das Schienennetz der Deutschen Bahn sowie Truppenübungsplätze der Streitkräfte. Sie umfasst Maßnahmen und Programme mit denen die verschiedenen zuständigen Stellen des Bundes, die Biodiversität heute und in den kommenden Jahren schützen, erhalten und fördern. Zu Projekten von nationaler Bedeutung zählen das "Bundesprogramm Wiedervernetzung" oder das "Bundesprogramm Blaues Band".

  20. Am 13. September 2016 weihte die schottische Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon im Pentland Firth im Norden Schottlands die erste Turbine des derzeit weltweit größten Gezeitenkraftwerk ein. Die Turbine hat eine Höhe von etwa 15 Metern und einen Rotordurchmesser von 16 Metern. Weitere drei Turbinen des Unternehmens Mey Gen sollen noch in diesem Jahr am Meeresboden installiert werden und ans Netz gehen. Die Turbinen erreichen eine Leistung von je 1,5 Megawatt.

  21. Unter dem Motto "Umweltpolitik 3.0 – Das Festival der Zukunft" feierte das Bundesumweltministerium am 10. und 11. September 2016 auf dem EUREF-Gelände am Schöneberger Gasometer in Berlin seinen 30. Geburtstag. Über 100 Organisationen, Verbände und Umwelt-Initiativen aus dem In- und Ausland folgten der Einladung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und präsentierten ihre Themen, Schwerpunkte und Ideen für die Umweltpolitik der Zukunft. Zu den teilnehmenden Organisationen zählten nicht nur die großen Umweltverbände BUND, NABU, WWF und die Naturfreunde, sondern auch zahlreiche kleinere Initiativen und Kampagnen-Netzwerke wie Germanwatch, die Klima-Allianz Deutschland oder das Pestizid-Aktionsnetzwerk. Auch wissenschaftliche Einrichtungen wie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und das Klimageografische Institut der Humboldt-Universität Berlin beteiligten sich mit eigenen Workshops. Mit dabei waren darüber hinaus Unternehmen und Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).

  22. Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.

  23. Am 7. September 2016 began Ecuador mit der umstrittenen Ölförderung im Yasuní-Regenwald. Vizepräsident Jorge Glas nahm den sogenannten Ishpingo-Tambococha-Tiputini-Block (ITT) offiziell in Betrieb.

  24. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat den TV-Journalisten Dirk Steffens zum offiziellen "UN-Dekade-Botschafter für biologische Vielfalt" berufen. Steffens beschäftigt sich in seinen Fernseh-Dokumentationen und Reportagen immer wieder intensiv mit Fragen des Naturschutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dankte Steffens für seine Bereitschaft, sich in der Öffentlichkeit "aktiv und authentisch" für den Schutz der biologischen Vielfalt und eine naturverträgliche Naturnutzung einzusetzen. Die UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011 – 2020 hat das Ziel, die Bedeutung der Biodiversität für unser Leben und Wirtschaften bewusster zu machen und zu zeigen, dass persönliches Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der Vielfalt der Arten und Lebensräume möglich ist. In Deutschland unterstützen zahlreiche prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und einige Jugendbotschafter und -botschafterinnen die Ziele der UN-Dekade. Mit Dirk Steffens Berufung wächst der Kreis der prominenten UN-Dekade-Botschafter und Botschafterinnen für biologische Vielfalt auf 18 Persönlichkeiten.

  25. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) stellte am 4. September 2016 in Hawaii auf dem Weltnaturschutzkongress, das Update der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten vor. Danach sind 23.892 Tier- und Pflanzenarten als gefährdet ausgewiesen. Das sind 642 Arten mehr als im Vorjahr. Rund ein Drittel (82.845) der erfassten Tier- und Pflanzenarten gilt als bedroht. Vom Aussterben bedroht gilt jetzt der Östliche Gorilla (Gorilla beringei). Die Weltnaturschutzunion stufte beide Unterarten des größten Menschenaffen in die höchste Gefährdungskategorie der Roten Liste ein. Auch das Steppenzebras wurde als potenziell gefährdet eingestuft. Sie werden wegen des Fells und des Fleischs illegal gejagt. Gute Nachrichten verkündete der IUCN zum Riesenpanda (Ailuropoda melanoleuca). Die Art wurde von stark gefährdet auf gefährdet zurückgestuft.

  26. Am 3. September 2016 übergaben im chinesischen Hangzhou Chinas Staatspräsident Xi und US-Präsident Obama die Ratifizierungsurkunden des Paris-Abkommens an UN-GeneralsekretärUN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Gemeinsam sind die beiden Staaten für fast 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich.

  27. Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.

  28. Am 31. August 2016 wurden die Ergebnisse einer pan-afrikanischen Studie über Savannenelefanten "Great Elephant Census" auf der IUCN-Weltnaturschutzkonferenz in Hawaai vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zahl der afrikanischen Savannenelefanten in den letzten Jahren um fast ein Drittel zurückgegangen ist. Wissenschaftler haben in 18 Ländern Afrikas nur noch 352,271 Exemplare gezählt. 2014 gab es 30 Prozent weniger Savannenelefanten als 2007. Seither sinke die Zahl pro Jahr um weitere acht Prozent. Die Forscher machen vor allem die Wilderei für diese Entwicklung verantwortlich.

  29. Am 30. August 2016 stellte die Umweltorganisation Greenpeace ihr Mobilitätskonzept für die rasch wachsende Stadt Berlin vor. Das vom Stadtplanungsbüro Urban Catalyst im Auftrag von Greenpeace erarbeitete Konzept zeigt Wege und Maßnahmen auf, wie Berlins Mobilität klima-freundlicher und ressourcenschonender werden kann und wie die Stadt gleichzeitig an Lebensqualität gewinnt. Als kurzfristige Lösung nennen die Stadtplaner den schnelleren Ausbau des Radverkehrs vor allem innerhalb des S-Bahn-Rings. Mittelfristig müssen auch die Bewohner der äußeren Stadt durch eine bessere Anbindung ans ÖPNV-Netz attraktive Alternativen für das eigene Auto erhalten. „Berlin muss Fahrradstadt werden. Das will nicht nur die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, es ist auch die einzige schnelle Lösung für Probleme wie schlechte Luft und mehr Klimaschutz“, so Greenpeace-Verkehrsexperte Daniel Moser.

  30. Im Auftrag des WWF Deutschland hat forsa Politik- und Sozialforschung GmbH eine Befragung von 1.002 Personen ab 14 Jahren in vier Landkreisen des Sauerlandes durchgeführt. Dabei wurden im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, im Kreis Olpe sowie im Märkischen Kreis jeweils 250 Personen befragt. Die Erhebung wurde vom 29. August bis zum 8. September 2016 durchgeführt. Über 83 Prozent der Befragten bewerten die Wiederansiedlung des Europäischen Bisons als „gute Maßnahme“. Zudem erwarten 78 Prozent der Befragten, das die Wiederansiedlung des Wisents den Tourismus in der Region fördert und sind demnach der Auffassung, dass die Tiere im Rothaargebirge bleiben sollten. Auch als die Befragten gebeten wurden, ihre persönlichen Gefühle gegenüber Wisenten zu beschreiben, wurde deutlich, dass eine Mehrheit den Tieren wohlwollend gegenüber steht. Demnach sind 51 Prozent der Befragten den Wisenten sehr bzw. eher positiv eingestellt. 39 Prozent steht den Tieren neutral gegenüber. Nur 7 Prozent hegen negativ Gefühle.

  31. Der Naturschutzbund Deutschland stellte am 29. August 2016 das Ergebnis des NABU-Kreuzfahrt-Rankings 2016 vor. Der NABU kommt zum Ergebnis, dass auf keinem der europäischen Kreuzfahrtschiffe eine Reise aus Umwelt- und Gesundheitssicht derzeit uneingeschränkt empfehlenswert ist. Für seine Übersicht wertete der NABU den europäischen Kreuzfahrtmarkt in Hinblick auf die massive Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Schiffsabgase aus. Wie bereits in den Vorjahren wurden die Installation von Systemen zur Abgasreinigung, der verwendete Kraftstoff sowie die Nutzung von Landstrom während der Liegezeit im Hafen untersucht. Der NABU kommt zum Ergebnis, dass sämtliche Schiffe weiterhin Schweröl verfeuern. 80 Prozent der Flotte der in Europa fahrenden Schiffe verfügt über gar keine Abgasreinigung oder kommt allenfalls dem gesetzlichen Mindeststandard nach, der zumindest für Nordeuropa einen Abgaswäscher zur Reduktion der Schwefelemissionen vorschreibt. Zur Minderung stark gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe wie Ruß, ultrafeinen Partikeln oder Stickoxiden werden an Bord dieser Schiffe hingegen nach wie vor keine effektiven Maßnahmen ergriffen. Auch die Menschen der Mittelmeerregion mit ihren beliebten Zielhäfen profitieren in der Regel nicht von diesen Nachrüstungen. Lediglich elf Schiffe gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, um die Belastung von Mensch und Umwelt zu reduzieren. Am besten schnitt die AIDAprima ab, gefolgt von Hapag-Lloyds „Europa 2“ und den neuesten Schiffen von TUI Cruises, Mein Schiff 3, 4 und 5. Der NABU sieht den Sieger des dies- und letztjährigen Rankings, AIDA Cruises, aber keineswegs als ein mustergültiges Vorzeigeunternehmen. So fahre das Unternehmen bis heute mit giftigem und umweltschädlichem Schweröl. Auch die vor drei Jahren für die gesamte Flotte versprochenen Rußpartikelfilter sind bis heute auf keinem einzigen Schiff in Betrieb.

  32. Am 26. August 2016, unterzeichnete US-Präsident Barak Obama ein Dekret, das Papahānaumokuākea Marine National Monument vor Hawaii zum größten Schutzraum der Erde auszubauen. 2006 hatte der damalige Präsident George W. Bush das Gebiet zum National Monument gemacht. Obama weitete das Gebiet unter Ausnutzung seiner Exekutivrechte um mehr als das Vierfache aus. Mit seinen 1,5 Millionen Quadratkilometern Fläche löst das Papahanaumokuakea Marine National Monument ein Schutzgebiet vor den Cook-Inseln als größtes Meeresschutzgebiet der Welt ab.

  33. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte am 26. August 2016 gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Kern der Beschwerde ist die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der BUND stütze sich in seiner EU-Beschwerde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine umfassende Alternativenprüfung vorschreibe und hohe Standards vor allem dann verlange, wenn die besonders geschützten NATURA-2000-Gebiete betroffen seien. Auch der zum BVWP gehörende Umweltbericht sei mangelhaft, weil vom Gesetz geforderte Maßnahmen fehlten, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden könnten. Außerdem lägen weder für Schienen- noch für Straßenbauvorhaben vollständige Netzplanungen vor.

  34. Am 25. August 2016 wurde die neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands von einem Fachgremium veröffentlicht. Das aus sechs Experten bestehende bundesdeutsche Rote Liste-Gremium hat für die neue Liste alle 248 heimischen Brutvogelarten hinsichtlich ihrer Gefährdung wissenschaftlich bewertet. 118 Arten sind in einer Gefährdungsstufe der Roten Liste gelandet, weitere 18 Arten in einer Vorwarnliste. Insgesamt fällt die Bilanz dieser Roten Liste im Vergleich zu den vorherigen Fassungen negativ aus. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass sich die Anzahl der in der Kategorie „gefährdet“ stehenden Arten von 14 auf nun 27 fast verdoppelt hat. Den größten Verlust haben die im Offenland brütenden Arten zu verzeichnen. Knapp drei Viertel dieser Arten ist bereits gefährdet oder sogar ausgestorben, rechnet man die Arten der Vorwarnliste hinzu, sind es sogar 87 Prozent. Äußerst dramatisch ist der Bestand des Wiesenpiepers zurückgegangen, eine vormals weit häufige Art in Deutschland. Auch das Braunkehlchen wird nun gemeinsam mit ihm bei den stark gefährdeten Arten geführt. Erstmals mussten die Offenlandbrüter Wachtel und Goldammer in die Vorwarnliste aufgenommen werden.

  35. Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass Handelsunternehmen ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück. Große Probleme gibt es nach Angaben der DUH auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

  36. Wissenschaftler der James Cook University, der University of Sydney und der Queensland University of Technology haben am Great Barrier Reef ein weiteres riesiges Algenriff entdeckt. Die Wissenschaftler haben Daten der Royal Australian Navy ausgewertet, die den Meeresboden mit einer Art Laser-Radar (Lidar)untersucht hatte. Dabei entdeckten die Forscher in 20 bis 40 Meter Tiefe das mehr als 6.000 Quadratkilometer große Riff, wie sie im Fachjournal "Coral Reefs" vom 24. August 2016 berichten. "Wir wussten seit den 1970er- und 1980er-Jahren von diesen geologischen Strukturen im nördlichen Great Barrier Reef, aber ihre wahre Form, Größe und gewaltigen Ausmaße waren nie zuvor offenbart worden", sagte Robin Beaman von der James Cook University in Townsville. Das nun entdeckte Algenriff besteht aus 200 bis 300 Meter breiten und bis zu zehn Meter tiefen, kreisförmigen Hügeln. Es könnte Aufschluss darüber geben, welche Umweltfaktoren in den vergangenen 10.000 Jahren auf das Great Barrier Reef eingewirkt haben, hieß es von den Forschern.

  37. Am 24. August 2016 legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Gesetzentwurf zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. Im Bereich des Bauplanungsrechts sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geltender Rechtslage privilegiert. Sie erhalten in aller Regel eine Genehmigung, wenn der Betreiber über ausreichende Flächen verfügt, um das benötigte Futter selbst produzieren zu können (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 201 BauGB). Nicht vorausgesetzt wird dabei, dass das Futter auf diesen Flächen tatsächlich erzeugt wird. Daher ist die bestehende Privilegierung missbrauchsanfällig. Das BMUB hält es deshalb für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen gäbe es dann nur noch für kleine Anlagen, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das ist nur bei Anlagen der Fall, die weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.

  38. Das Bundesumweltministerium und die Deutsche Post DHL Group stellten am 23. August 2016 in Aachen den 1000sten StreetScooter vor. Mit dem von der Post-Tochter StreetScooter GmbH entwickelten Elektrofahrzeug gestaltet der führende Logistikkonzern seine Brief- und Paketzustellung CO2-frei und geräuscharm. 1000 StreetScooter wurden vom Bundesumweltministerium mit rund 9,5 Millionen Euro gefördert. Das Förderprojekt "CO2-freie Zustellung" sollte als zusätzliche Starthilfe für die Serienfertigung der StreetScooter wirken. Ab 2017 will die Deutsche Post DHL jährlich 10.000 StreetScooter produzieren. Mittelfristig will der Logistikkonzern seine Zustellflotte in Deutschland durch die Elektrofahrzeuge ersetzen.

  39. Erstmals haben Wissenschaftler die durch den Auftauprozess in Thermokarst-Seen frei werdende Menge an Methan bestimmt. Sie fanden heraus, dass das Methangas genauso alt ist wie der vorher im Permafrost gespeicherte, zum Teil Jahrtausende alte Kohlenstoff und konnten somit den quantitativen Nachweis für den direkten Rückkopplungseffekt zwischen tauenden Permafrostböden und dem Klimawandel erbringen. Die gewonnenen Zahlen sind für Klimamodelle wichtig. Untersucht wurden Seen in Alaska, Kanada, Schweden und Sibirien. Obwohl von Modellen ein großer Ausstoß an klimawirksamem Kohlenstoff in die Atmosphäre im Laufe des 21. Jahrhunderts und auch danach erwartet wird, zeigt die neue Studie jedoch auch, dass die Menge in den vergangenen 60 Jahren noch relativ gering war. Die Studie wurde von der Universität von Alaska Fairbanks geführt und im Journal Nature Geoscience am 22. August 2016 veröffentlicht.

  40. Die Crystal Serenity durchquerte als das bislang größte Kreuzfahrtschiff die Nordwestpassage. Am 16. August 2016 startete das Kreuzfahrtschiff in Seward/ Alaska mit 1070 Passagieren und 665 Besatzungsmitgliedern an Bord escotiert von einem Eisbrecher. Am 16. September 2016 erreichte das Kreuzfahrtschiff New York.